7649/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tadler, Jury

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

betreffend Kosten für Berateraufträge des Ressorts

 

Durch die Wirtschaftskrise des vergangenen Jahres muss nun ganz Österreich sparen und den Gürtel enger schnallen. Obwohl in den einzelnen Ressorts fachlich hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Aufgaben jeglicher Ressortbereiche zur Verfügung stehen ist nicht auszuschließen, dass die Bundesregierung – im Rahmen eines parteipolitischen Freundschaftsdienstes – externen aber dennoch befreundeten Unternehmungen Berateraufträge zukommen hat lassen.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst nachstehende

 

Anfrage:

 

 

  1. Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Agenturen etc.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro bzw. Ihr Ressort und allfällig nachgeordnete Dienststellen seit dem 01.03.2009 bis zum Einlagen dieser Anfrage beraten, welche Expertisen gaben Sie in dem genannten Zeitraum in Auftrag bzw. welche einschlägigen Dienstleistungsverträge gaben Sie in Auftrag?
  2. Aus welchem Grund wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe Beratungen hinzugezogen, wurden Expertisen bzw. wurden Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben?
  3. Wer exakt gab den Auftrag für allfällige unter Frage 1 genannte externe Beratungen, Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?
  4. Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter Frage 1 genannten Beratungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und Dienstleistungsverträge?
  5. Gab es in Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw. Expertise erbringen konnten, wie die in der Frage 1 genannten und beauftragten Berater, „Experten“ und Dienstleister? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie hoch waren die für Ihr Ressort zu tragenden Kosten für die unter Frage 1 genannten Beratungen und Expertisen (exakte Aufstellung)?

 


  1. Erfolgten Ausschreibungen für die von Ihrem Ressort seit 01.03.2009 bis zum Einlagen der Anfrage in Auftrag gegebenen Beratungen und Expertisen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungen und Expertisen bzw. zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen diese?
  3. Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1 genannten Beauftragungen jeweils abgerechnet?
  4. Planen Sie, Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete Dienststellen die Beauftragung von externen Beraten und Experten? Wenn ja, wann, wofür, welche und mit welchen zu erwartenden Kosten?
  5. Welchen  Unternehmensberatern  bzw.   sonstigen  externen  Beratern  wurden  seit 01.03.2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort am Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt und welche Kosten zogen diese Berateraufträge nach sich?