7693/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Einhebung der Kammerumlage von Tourismusbetrieben

 

Die Fachzeitschrift T.A.I (Tourismus Austria und International) fragt in ihrer Ausgabe vom 14. Jänner 2011 "40 Mio. wofür? Soviel zahlt Tourismus an die Kammern- Das Aufflammen der Diskussion rund um die 8 Mio. Euro Beitrag der Wirtschaftskammer Österreich an die Österreich Werbung (ÖW) hat zwangsläufig die Frage aufgeworfen, in welcher Relation diese Summe zu jenen Beiträgen steht, welche die Tourismuswirtschaft an die Kammer zahlt (Wirtschaftskammer Österreich, Wirtschaftskammern der Bundesländer sowie Fachverbände und -gruppen). Darüber existieren bis dato keinerlei Angaben, denn der Geschäftsbericht der WKÖ beleuchtet nur einen kleinen Teil dieser Gelder. Der Großteil bleibt – nicht zuletzt aufgrund der Struktur der Selbstverwaltungskörper – verborgen. "

Schätzungen zufolge zahlen österreichische Tourismusbetriebe pro Hotelbetrieb durchschnittlich knapp 6000 Euro, die der Wirtschaftskammer in Form der Kammerumlage eins und zwei jährlich zufließen. In Summe dürften alle touristischen Betriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer sind, dieser mindestens 40 Mio. Euro überweisen. Den Löwenanteil von etwa zwei Fünftel der geschätzten 40 Mio. Euro ca. 15,1 Mio. Euro pro Jahr kommen von Österreichs 3-, 4- sowie 5-Stern Hotels und ähnlichen Betrieben. Die WKÖ widerspricht dieser Aufstellung zwar nicht, kann aber auch keine definitiven Zahlen vorlegen. Nun stellt sich die Frage nach der Höhe der vom Finanzamt eingehobenen Kammerumlage 2.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen  nachfolgende


Anfrage:

1.    Wie hoch sind die Beträge - nach Bundesländern gegliedert - tatsächlich, die das Finanzamt in Form der Kammerumlage 2 von Betrieben einhebt und an die Wirtschaftskammer (WKO) überweist?

2.    Wie hoch sind jene Beträge, die dabei auf die einzelnen WKO-Sparten - und hier insbesondere auf die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft - in den einzelnen Bundesländern entfallen?

3.    Welche sonstigen Beträge aus Titeln wie etwa Kammerumlagen oder Hebesätzen werden von den Finanzämtern darüber hinaus eingehoben und an die WKO überwiesen. Um Aufgliederung nach Bundesländern und Sparten wird ersucht.

4.    Nach welchen sonstigen Gesichtspunkten findet eine Verteilung dieser Gelder statt, wem gebührt dabei wie viel?