7695/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2011
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Anfrage

Des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneten

 

An den Bundesminister für Finanzen

betreffend den Getränkekauf mit Registrierung

 

(Oberösterreichische Nachrichten, 03.02.2011) "Um Steuerhinterziehung mit Getränken zu bekämpfen, hat die Finanzbehörde mit 1. Jänner eine neue Verordnung in Kraft gesetzt: Die Pauschalmengen, die vom Handel ohne Angabe von Namen und Adressen abgegeben werden dürfen, wurden auf rund ein Fünftel reduziert. Damit sollte verhindert werden, dass „Getränke außerhalb der privaten Lebensführung“ verwendet, sprich „schwarz“ weiterverkauft werden.

Rasch stellte sich heraus, dass die Verordnung in der Praxis nicht umsetzbar ist. Die Namen und Adressen sind in den elektronischen Kassensystemen nicht verarbeitbar. Die Kassiere/innen müssten die Daten handschriftlich erheben. Weil die Mengen unverständlich niedrig angesetzt wurden, ergab sich ein bürokratisches Problem. „Zwei Kisten Bier oder zwei Liter Spirituosen kauft ja rasch einmal jemand“, sagt Manfred Zöchbauer von der Wirtschaftskammer."

Nun wurden die verschärften Pauschalregeln beim Getränkekauf nach nur vier Wochen wieder zurückgenommen

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen  nachfolgende

 

Anfrage:

1.  Wie stehen Sie zu der Aussage, dass sich im Handel viele bewusst nicht an die neuen Mengenaufzeichnungen gehalten haben?


2.  Wäre der Lebensmittelindustrie, den Winzern und Gastronomen eine der Art bürokratische Hürde tatsächlich zumutbar gewesen?

3.  Wären die neuen Mengengrenzen Ihrer Meinung nach tatsächlich ein geeignetes Mittel zur Betrugsbekämpfung gewesen?

4.  Wie konnte ein Erlass zu Stande kommen, der als einer der Erlässe mit der kürzesten Lebensdauer in die Geschichte der heimischen Bürokratie eingegangen ist?

5.  Warum wurde eine Verordnung in Kraft gesetzt, die schon während der Begutachtungsfrist von den betroffenen Branchen skeptisch betrachtet wurde?

6.  Zählen alle Gastronomie Betriebe für Sie zu den potentiellen Steuerbetrügern?

7.  Gibt es weitere Kontrollideen um den „Schwarzverkauf“ bei Getränken zu vermeiden? Und wenn ja wie sehen diese aus?