7697/J XXIV. GP
Eingelangt am
17.02.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Haider
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Duldung des Aufenthalts von illegalen Drogendealern
Ein Artikel auf www.krone.at vom 26.01.2011 beinhaltete:
„Seit zwei Jahren versuchen die Behörden, die beiden Brüder, die drei und fünf Jahre wegen Drogenhandels in der Justizanstalt Garsten verbracht hatten, in ihre marokkanische Heimat abzuschieben. Doch dort will man von dem 33- Jährigen und dem 35- Jährigen nichts wissen, es gibt keine Heimreisezertifikate. Und damit keine Abschiebung. Das war jetzt auch der Grund, warum der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Linz die Strafen gegen die beiden Afrikaner aufhob.
Die hatten sie von der Linzer Polizei bekommen, weil sie eben illegal da sind und das eine Verwaltungsübertretung ist: jeweils 1.000 Euro plus 100 Euro Bearbeitungsgebühr. "Doch der UVS hat jetzt festgestellt, dass die Republik Österreich den Aufenthalt der beiden offenbar duldet, damit ist die verhängte Verwaltungsstrafe nicht gerechtfertigt", erklärt Martin Bugelmüller aus Steyr, der die beiden Afrikaner rechtlich vertritt.
Nun teilte die Polizei den Brüdern mit, dass sie ihre tägliche Meldeverpflichtung – der sie stets nachgekommen sind – nicht mehr wahrnehmen müssen. Warum auch: Abschiebbar sind die Afrikaner nicht, und strafen darf man sie auch nicht, weil sie legal illegal da sind.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage