7718/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Private Mini-Drohnen“

 

 

Beim Militär gehören international fernsteuerbare Aufklärungs-Drohnen bereits zum Alltag. Die unbemannten Flugobjekte sind mit Kameras bestückt und werden eingesetzt, um den Gegner auszuspähen. Aber auch im zivilen Bereich können Drohnen genutzt werden - etwa zur Verkehrsüberwachung aus der Luft. Im Handel ist nun zudem eine kamerabestückte Spielzeugvariante erhältlich, die auch von privaten Personen verwendet werden können.

 

Diese Spielzeug-Drohnen kosten knapp 300 Euro und lassen sich u.a. mit Hilfe eines Smartphones auch ohne „Pilotenschein“ problemlos fliegen. Die Kameras an Bord der Billig-Drohnen übertragen ihre Bilder direkt auf das Smartphone. So kann beispielsweise der Nachbars Garten oder ein Betriebsgelände ausgekundschaftet und damit auch Menschen identifiziert und beobachtet werden. Damit ergeben sich konkrete datenschutzrechtliche Problemstellungen, da damit in die Privatsphäre von ausgespähten Personen eingegriffen wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Sind Luftbildaufnahmen durch derartige „Spielzeugdrohnen“ in Österreich genehmigungspflichtig?


2.      Sind gezielte Aufnahmen (Bild oder Film) durch Spielzeugdrohnen ohne Zustimmung der Betroffenen zulässig?

 

3.      Gelten für derartige Luftbildaufnahmen die Bestimmungen des DSG?

 

4.      Welche Maßnahmen können von Betroffenen gegen derartige Eingriffe in ihre Privatsphäre unternommen werden?