7726/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Implikationen der Klassenschülerhöchstzahl 25

 

Mit der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen verfolgt das BMUKK folgende Ziele:

- Erhöhung der Unterrichtsqualität

- Steigerung des Ausbildungsniveaus

- Sicherstellung einer regional sinnvollen und chancengerechten Ressourcenverteilung
(Vgl. Rechnungshof 2011:154)

 

In einer Gebarensprüfung im Wirkungsbereich des BMUKK stellt der Rechnungshof (RH) in seinem Bericht BUND 2011/1 zu den Maßnahmen des BMUKK zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl folgendes fest:

 

"Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl begann im Schuljahr 2007/2008 auf Basis eines Rundschreibens des BMUKK. Ab dem Schuljahr 2008/2009 war sie im Schulorganisationsgesetz verankert. (TZ 5)
An den Volks–, Haupt– und Polytechnischen Schulen hatte die Klassenschülerzahl 25 als Richtwert zu betragen. Ein Abweichen war nur aus besonderen Gründen (z.B. zur Erhaltung von Schulstandorten) zulässig. Für die AHS-Unterstufe wurde die Klassenschülerzahl mit dem Höchstwert 25 festgesetzt. Um Abweisungen zu vermeiden, war eine Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl um 20 % vorgesehen. (TZ 5)


Die anderen Schultypen (insbesondere die AHS–Oberstufe und alle berufsbildenden Schulen) waren von der Maßnahme „Klassenschülerhöchstzahl 25“ nicht betroffen. Es wurden jedoch die Möglichkeiten zur Teilung von Klassen in bestimmten Unterrichtsgegenständen verbessert. (TZ 5)

[...]

Die Anzahl der 1. Klassen mit mehr als 25 Schülern an Volks– und Hauptschulen sowie die Anzahl derart großer Klassen an Polytechnischen Schulen sank von 1.584 (Schuljahr 2006/2007) auf 180 Klassen (Schuljahr 2008/2009). In der AHS–Unterstufe war der zu verzeichnende Rückgang deutlich geringer. Im Schuljahr

2006/2007 gab es 875 1. Klassen; im Schuljahr 2008/2009 waren es 610. In Einzelfällen gab es — ohne Rechtsgrundlage — Klassen mit mehr als 30 Schülern. (TZ 6)"

(Rechnungshof 2011:154f.)

 

Im Gegensatz dazu wirbt das Konzept des Schulversuchs "Neue Mittelschule" (NMS) wirbt mit einer intensiveren Betreuung der Schüler in Kleingruppen und zusätzlicher Lehrer.
(http://www.neuemittelschule.at/fileadmin/user_upload/pdfs/folder.pdf, 8. Feb. 2011)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Warum wurde an AHS-Unterstufen eine höhere Klassenschülerhöchstzahl akzeptiert?

2.     Warum wurde in AHS-Unterstufen nicht – analog zu den allgemein bildenden Pflichtschulen – um Abweisungen zu vermeiden anstatt höhere Klassenschülerhöchstzahlen zu akzeptieren ebenfalls mehr kleinere Klasseneinheiten zugelassen?

3.     Warum werden – der Logik des BMUKK folgend (vgl. Abs. 1) – AHS-Unterstufen im Vergleich zum konkurrierenden, v. a. von der SPÖ favorisierten Schultypus der NMS durch eine Akzeptanz höherer Klassenschülerhöchstzahlen systematisch benachteiligt?