/7727/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend pädagogische Wirksamkeit der Maßnahme "Klassenschülerhöchstzahl 25"

 

 

Im BMUKK argumentiert man im Zusammenhang mit geringeren Klassenschülerhöchstzahlen mit folgenden Zielen:

- Erleichterung der Durchführung eines modernen und qualitätsorientierten Unterrichts

- Steigerung und nachhaltige Sicherung von Ausbildungsniveau und Bildungsqualität

- Sicherstellung einer regional sinnvollen und chancengerechten Ressourcenverteilung
(Vgl. Rechnungshof 2011:165)

 

Eine Argumentation, wie sie sich auch in den durch das BMUKK lancierten Informationen zugunsten des von der SPÖ propagierten Schulversuchs "Neue Mittelschule" (NMS) wiederfindet.

(http://www.neuemittelschule.at/fileadmin/user_upload/pdfs/folder.pdf, 8. Feb. 2011)


Gleichzeitig stellt der Rechnungshof (RH) in seinem Bericht BUND 2011/1 über eine Gebarensprüfung im Wirkungsbereich des BMUKK folgendes fest:

 

"Die Maßnahme „Klassenschülerhöchstzahl 25“ des BMUKK führte an den Volks–, Haupt– und Polytechnischen Schulen sowie an der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu geringeren Klassenschülerzahlen. Dies erforderte allein im Schuljahr 2008/2009 rd. 1.900 zusätzliche Klassen, rd. 2.800 zusätzliche Lehrerplanstellen sowie rd. 146 Mill. EUR an zusätzlichen Personalausgaben.
Die pädagogischen Beweggründe, die letztlich zur Einführung der Maßnahme führten, waren nicht transparent; auch Überlegungen zur Wirkungsorientierung stellte das BMUKK nicht an. Zur Überprüfung der pädagogischen Wirksamkeit der Maßnahme fehlten quantifizierbare Indikatoren."

(Rechnungshof 2011:153)

 

Als mögliche Indikatoren für eine Überprüfung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung des BMUKK nennt der RH Dropout-, Repetenten- oder Übertrittsquoten. (Vgl. Rechnungshof 2011:165)

 

Eine solche vom RH vorgeschlagene Erhebung insbesondere der Übertrittsquoten könnte möglicherweise zum Ergebnis haben, dass das differenzierte österreichische Schulsystem nicht so schlecht ist, wie dies teilweise behauptet wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Warum wurden in der Vergangenheit keine Dropoutquoten an österreichischen Schulen erhoben?

2.     Planen Sie, dies für die Zukunft zu ändern?

3.     Falls nein, warum nicht, falls ja, bis wann?

4.     Warum wurden in der Vergangenheit keine Repetentenquoten an österreichischen Schulen erhoben?

5.     Planen Sie, dies für die Zukunft zu ändern?


6.     Falls nein, warum nicht, falls ja, bis wann?

7.     Warum wurden in der Vergangenheit keine Übertrittsquoten an österreichischen Schulen erhoben?

8.     Planen Sie, dies für die Zukunft zu ändern?

9.     Falls nein, warum nicht, falls ja, bis wann?