7735/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Studenten, die ohne Ausbildungsabschluss unterrichten

 

 

Nach einem Bericht im "Mittagsjournal" des Radiosenders Ö1 vom 15. Februar 2011 unterrichten im Bundesland Wien

"derzeit 98 Lehrerinnen und Lehrer, die noch nicht fertig ausgebildet sind. Es sind Lehramtsstudierende, denen oft nur mehr die Abschlussprüfung fehlt. Auch in [...] der Steiermark und Oberösterreich gibt es ähnliche Phänomene..." (http://oe1.orf.at/artikel/269672, 16. Feb. 2011)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Ist die o. g. Situation, wonach Studierende der Pädagogischen Hochschulen bereits vor erlangter Abschlussprüfung als Lehrer unterrichten rechtlich gedeckt?

2.     Auf welcher Rechtsgrundlage werden Unterrichtspraktikanten bezahlt?

3.     Auf welcher Rechtsgrundlage werden Studierende der Pädagogischen Hochschulen, die bereits vor erlangter Abschlussprüfung, jedoch außerhalb des Unterrichtspraktikums als Lehrer unterrichten bezahlt?


4.     An welchen Schulen unterrichten die im o. g. Bericht erwähnten 98 Lehramtsstudierenden im Bundesland Wien bzw. gibt es solche, die an anderen Schultypen als an Hauptschulen unterrichten?

5.     Wie viele Studierende der Pädagogischen Hochschulen, die bereits vor erlangter Abschlussprüfung als Lehrer unterrichten, gibt es im Bundesland Oberösterreich?

6.     An welchen Schulen unterrichten diese?

7.     Wie viele Studierende der Pädagogischen Hochschulen, die bereits vor erlangter Abschlussprüfung als Lehrer unterrichten, gibt es in der Steiermark?

8.     An welchen Schulen unterrichten diese?

9.     Sind seitens des BMUKK Maßnahmen ergriffen worden, um die o. g. Situation zu bereinigen?

10.  Falls nein, warum nicht?

11.  Falls nein, sind solche Maßnahmen noch zu erwarten bzw. bis wann?

12.  Falls nein, warum nicht?