7739/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Listerien in Kärntner Speckverhackertem

 

 

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gab am 14.02.2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit bekannt, dass im Produkt "Kärntner Speckverhackertes" der Firma Ilgenfritz GmbH & Co. KG, vertrieben durch die Firma Hofer KG, eine Kontamination mit Listerien festgestellt wurde. Die Höhe der Kontamination liegt mit 5400 KbE/g deutlich über dem für verzehrfertige Produkte festgelegten  Grenzwert (100 KBE/g am Ende der Haltbarkeitsdauer). Das Produkt wurde somit als gesundheitsschädlich beurteilt; vor einem Verzehr der Ware wurde ausdrücklich gewarnt. Das Unternehmen hat ebenfalls am 14.02.2011 eine Rückholaktion veranlasst und eine öffentliche Warnung durchgeführt, die aber keine Angaben über die Gesundheitsschädlichkeit enthielt. Derzeit ist unklar, woher die Listerien stammen. Wie Firmenchef Karl Ilgenfritz gegenüber der APA erklärte, handelt es sich um eine Menge von etwa zwei bis drei Tonnen von Speckverhackertem.

 

Lebensmittel tierischer Herkunft wie Rohmilch, Weichkäse, Räucherfisch oder rohes Fleisch und Geflügel können sowohl beim Melken und Schlachten, aber auch in der Weiterverarbeitung, verunreinigt werden. Besonders für immungeschwächte und ältere Menschen, für Schwangere und Babys im Mutterleib sind Listerienvergiftungen gefährlich und können tödlich enden. Listerien sind seit etwa 50 Jahren als möglicher Erreger von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beim Menschen bekannt. Die lange Inkubationszeit von bis zu 70 Tagen erschwert die Aufklärung der Fälle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wann und durch welchen Umstand wurde die Gesundheitsgefährdung durch Listerien bekannt?

2.    Wann und in welcher Weise wurde die Öffentlichkeit darüber informiert? Wann wurden die übrigen Bundesländer von der AGES informiert? Wann wurden die Europäischen Kommission und zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten über behördliche Maßnahmen, die Österreich eingeleitet hat, informiert? 


3.    Durch welche Maßnahmen wurde und wird sichergestellt, dass sich die Produkte nicht mehr im Handel befinden? Durch welche Maßnahmen wird kontrolliert, dass der Unternehmer alle seine Abnehmer vom Rückruf bzw. über die Gründe des Rückrufes informiert und diese wiederum ihre jeweiligen Kunden informieren?

4.    Gab es bereits vor Bekanntwerden dieses Vorfalls lebensmittelrechtliche Beanstandungen in diesem Unternehmen? Wenn ja, welche und welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen?

5.    Welche Ergebnisse brachten die am Herstellungsbetrieb durchgeführten amtlich gezogenen Proben? Wie viele Proben wurden in den letzten drei Jahren von der Kärtner Lebensmittelaufsicht im Herstellungsbetrieb entnommen und was war das Ergebnis der Untersuchungen?

6.    Wurden die zurückgeholten Produkte getestet und was war das Ergebnis der Untersuchungen? Was geschieht mit den zurückgeholten Produkten? Ist eine unschädliche Beseitigung vorgesehen und wer trägt die Kosten dafür?

7.    Welche Maßnahmen (wie z.B. Stufenkontrollen) wurden und werden zur Ursachenabklärung getroffen? Gibt es ein Ergebnis dieser Kontrollen und wenn ja, welches?

8.    Wie viele Untersuchungen wurden im letzten Jahr österreichweit auf das Vorhandensein von Listerien durchgeführt? Was sind die Ergebnisse der Untersuchungen?

9.    Bereits vor einem Jahr hat der Skandal um listerienverseuchten Quargelkäse die Behörden beschäftigt. Wie viele Menschen sind im Vorjahr an listerienverseuchtem Quargel erkrankt? Wie viele sind daran gestorben?

 

10.  Wie ist der Stand der Ermittlungen in Zusammenhang mit dem listerienverseuchten Quargel vom Vorjahr?