7778/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, DDr. Königshofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
Ein LKW-Mautzuschlag zugunsten der Schiene im Unterinntal ist EU-rechtlich seit Jahren zulässig und offensichtlich auch vorgesehenen. Bislang wird dieser Zuschlag aber noch nicht eingehoben.
In Beantwortung einer kurzen schriftlichen Budgetanfrage haben Sie am 20. Dezember 2010 geantwortet: Der Antrag auf Einhebung eines Mautzuschlages auf der A 12 Inntalautobahn (Abschnitt Innsbruck - Staatsgrenze Ö/D) zur Querfinanzierung des BBT wurde vom BMVIT an die Europäische Kommission gestellt. Erst nach erfolgter Genehmigung durch die Europäische Kommission ist mit entsprechenden Einnahmen aus diesem Querfinanzierungzuschlag zu rechnen. In Ermangelung dieser Voraussetzungen konnte noch keine Budgetierung erfolgen.
In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 6931/J der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zukunft des Brenner-Basis-Tunnels haben Sie u.a. mitgeteilt:
An dieser Stelle möchte ich auch ganz besonders darauf hinweisen, dass Österreich mittlerweile auch einen Antrag auf Einhebung eines Querfinanzierungszuschlages in der Höhe von 25% auf der A 12 Inntalautobahn bei der Kommission eingereicht hat und somit die Möglichkeiten der geltenden Wegekosten-Richtlinie in dieser Hinsicht umfassend nutzt. Mit der Einhebung dieses zweckgebundenen Zuschlags und den auf italienischer Seite beabsichtigten Maßnahmen soll nicht nur ein Finanzierungsbeitrag zum BBT sondern auch ein verkehrslenkender Effekt zugunsten der Schiene erzielt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wann wurde der Antrag bei der Europäischen Kommission gestellt?
2. Wann wird seitens der Europäischen Kommission über diesen Antrag entschieden?
3. Wie hoch wird der Mautzuschlag sein?
4. Ab wann soll der Mautzuschlag eingehoben werden?
5. Wie lange wird es ab einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission für die Einhebung eines Mautzuschlages dauern, bis dieser tatsächlich eingehoben werden kann?
6. Wie hoch sind die Einnahmen, die man sich aus diesem Mautzuschlag pro Jahr erwartet?
7. Wie lange soll der Mautzuschlag eingehoben werden?
8. Zu welchem konkreten Zweck soll der Mautzuschlag eingehoben bzw. verwendet werden?
9. Wie können die durch den Mautzuschlag „angesparten“ Gelder eingesetzt werden, sollte der BBT schlussendlich doch nicht gebaut werden?