7796/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Einschränkungen beim Zugang zur 24-Stunden-Betreuung

 

 

Wie Anfang Februar 2011 durchgesickert ist, wird nun – nach einem Erschweren des Zuganges zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 – der Rotstift auch bei der 24-Stunden- Betreuung angesetzt. Gemeint ist damit ein bis dato nicht veröffentlichter Erlass, der für alle ab 18.01.2011 eingebrachten Förderanträge gelten soll. Eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung soll es in Zukunft nur mehr dann geben, wenn die betreuungsbedürftige Person auch psychisch oder psychiatrisch krank ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Existiert ein solcher Erlass tatsächlich?

2.    Wenn ja, gilt er für alle ab 18.01.2011 eingebrachten Förderanträge?

3.    Wenn ja, sind die betreuungsbedürftigen Personen mit Pflegestufe 3 und 4 betroffen?

4.    Wenn ja, muss die betreuungsbedürftige Person zum Erhalt der Förderung in Zukunft zusätzlich eine psychische Erkrankung aufweisen?

5.    Wenn ja, muss die betreuungsbedürftige Person zum Erhalt der Förderung in Zukunft zusätzlich eine psychiatrische Erkrankung aufweisen?

6.    Wenn ja, mit welchen Einsparungen rechnen Sie durch die Maßnahmen des Erlasses im Jahr 2011?

7.    Wenn ja, mit welchen Einsparungen rechnen Sie durch die Maßnahmen des Erlasses im Jahr 2012?


8.    Wenn ja, mit welchen Einsparungen rechnen Sie durch die Maßnahmen des Erlasses im Jahr 2013?

9.    Inwieweit wurden die 40 Mio. Euro, die in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung festgelegt sind, im Jahr 2008 ausgeschöpft?

10. Inwieweit wurden die 40 Mio. Euro, die in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung festgelegt sind, im Jahr 2009 ausgeschöpft?

11. Inwieweit wurden die 40 Mio. Euro, die in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung festgelegt sind, im Jahr 2010 ausgeschöpft?

12. Inwieweit sind die 40 Mio. Euro, die in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung festgelegt sind, im laufenden Jahr 2011 bisher ausgeschöpft?