7818/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Amon MBA

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Kriterien der "Neuen Mittelschule"

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat am 07.02.2011 APA-OTS detailliert
jene Kriterien genannt, die jede Schule erf
üllen müsse, um eine "Neue Mittelschule" zu sein:

-  verschränkter Lehrer/innen-Einsatz von AHS-/BHS- und HS-Lehrpersonen

-  keine äußere Differenzierung (keine Leistungsgruppen)

-  Individualisierung des Unterrichts, Eingehen auf jedes Kind

-  Sicherstellung des Lehrpersonals, Kooperationsübereinkommen mit AHS-/BHS-
Partnerschulen

-  Pädagogische Konzepte / Schwerpunkte eines Standortes müssen Vorgaben des
Modellplans des Bundeslandes entsprechen

-  AHS-Lehrplan

-  Umfassende Qualitätssicherung und Entwicklungsbegleitung

-  Austausch durch Entwicklungsnetzwerke

-  Wissenschaftliche Evaluierung

In der Beantwortung 6891 AB führen sie als Kriterien für die bisherigen Genehmigungen

folgendes an:

An Kriterien für die Teilnahme (Grundsatzentscheidung) sind zu benennen:

-      Flexibler Lehrkräfteeinsatz (gemischter" Einsatz von HS- und AHS-Lehrpersonen)

-      AHS-Lehrplan

-      Auswahl pädagogischer Schwerpunkte/Schulprogramm

-      Individualisierung, innere Differenzierung

-      Schulkooperationen mit Schulen der Sekundarstufe II (mit Festlegung der Kooperation

       über die gesamte Dauer des Entwicklungszeitraumes)"

Die nunmehr aufgestellten neuen Hürden für die Beantragung von Standorten für die Neue
Mittelschule enth
ält zusätzliche Einschränkungen für die Autonomie der Schulen,
insbesondere die zwangsweise Aufgabe der Leistungsgruppen, die Einschr
änkung der
pädagogischen Schwerpunkte/Schulprogramm auf Vorgaben für das jeweiligen Bundesland,
umfassende Qualit
ätssicherung und Entwicklungsbegleitung, Austausch durch
Entwicklungsnetzwerke und wissenschaftliche Evaluierung.


Weiters führen sie in der genannten Anfrage folgendes aus:

Zu den Genehmigungsmodalitäten für den Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen ist anzumerken, dass Schulversuche, die auf Initiative der Zentralstelle durchgeführt werden, entwickelt werden, um Mainstreamprojekte des Ressorts zu erproben. Parameter, Vorgaben und Richtlinien sind hier nicht erforderlich, da die Schulversuchspläne der geplanten (pädagogischen) Vorhaben im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur entwickelt werden."

Es gibt daher für von der Zentralstelle angeordnete Versuche weder Parameter noch
Vorgaben oder Richtlinien, sohin keine Zielformulierungen, die Grundlage einer Evaluierung
sein k
önnten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur folgende

Anfrage

1.       Warum wurden die Anforderungen umfassende Qualitätssicherung und
Entwicklungsbegleitung, Austausch durch Entwicklungsnetzwerke und
wissenschaftliche Evaluierung nicht bereits zu Beginn des Schulversuches
vorgesehen?

2.       Warum waren sie zu Beginn des Schulversuches der Meinung auf Qualitätssicherung
und wissenschaftliche Evaluierung verzichten zu können?

3.       Welche der im Anhang aufgeführten, auf der Homepage des BMUKK
nachzulesenden, Neuen Mittelschulstandorte  erfüllen folgende Anforderungen:

 

a) verschränkter Lehrer/innen-Einsatz von AHS-/BHS- und HS-Lehrpersonen?

b) keine äußere Differenzierung (keine Leistungsgruppen)?

c) Individualisierung des Unterrichts, Eingehen auf jedes Kind?

d) Sicherstellung des Lehrpersonals, Kooperationsübereinkommen mit AHS-/BHS-
Partnerschulen?

e) Pädagogische Konzepte / Schwerpunkte eines Standortes müssen Vorgaben des
Modellplans des Bundeslandes entsprechen?

f) AHS-Lehrplan?

g)  Umfassende Qualitätssicherung und Entwicklungsbegleitung?
h) Austausch durch Entwicklungsnetzwerke?

i) Wissenschaftliche Evaluierung?

4.       Auf welcher legistischen Grundlage basieren diese Anforderungen?

5.       Wie werden diese Anforderungen ex post kontrolliert?

6.       Wie viel Lehrpersonal (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) aus

a.) Allgemeinbildenden höheren Schulen, d.h. Personen, die eine Planstelle aufgrund
des Personalplanes im Bereich 3070 innehaben, ohne Mitverwendungen oder
Dienstzuteilungen,

b)Berufsbildenden höheren und mittleren Schulen, d.h. Personen, die eine Planstelle
aufgrund des Personalplanes im Bereich 3080, 3081 oder 3082 innehaben, ohne
Mitverwendungen oder Dienstzuteilungen,


 

c) Hauptschulen, d.h. Personen, die Planstelle in einem aufgrund des Art. IV B-VG
1962 vom Bund zugestimmten Stellenplan inne haben, ohne Dienstzuteilungen
oder Mitverwendungen

kommt  an  jedem  der  im  Anhang  aufgelisteten  Standorte  zum  Einsatz?

7.       Welche der im Anhang aufgelisteten Standorte der Neuen Mittelschulen, die als
Hauptschule am Modellversuch gem. §7a teilnehmen, führen Leistungsgruppen iSd §
15 Abs. 2 SchOG?

8.       Wer ist derzeit Mitglied der sogenannten Approbationskommission für die Neue
Mittelschule?

9.       Welche Parameter wurden für die Auswahl der in der Kommission tätigen Personen
herangezogen?

10.    Kam es zu einem Wechsel von Mitgliedern der Kommission?

11.    Wie wird diese Kommission in die Evaluierung der Modellversuche
gem.
§7a eingebunden?

12.   Werden dieser Kommission Evaluierungsberichte vorgelegt?

13.   Welche der im Anhang angeführten Standorte der Neuen Mittelschule werden auf Initiative der Zentralstelle durchgeführt" und sind somit vom Ministerium angeordnet?

14.   Wie erfolgt an diesen angeordneten Standorten, bei welchen weder Parameter noch Vorgaben oder Richtlinien, sohin keine  Zielformulierungen, die Grundlage einer Evaluierung sein könnten, bestehen, die Qualitätssicherung und wissenschaftliche Evaluierung?

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.