7818/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Amon MBA
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Kriterien der "Neuen Mittelschule"
Die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur hat am 07.02.2011 APA-OTS detailliert
jene Kriterien genannt, die jede Schule erfüllen müsse, um eine "Neue Mittelschule"
zu sein:
- verschränkter Lehrer/innen-Einsatz von AHS-/BHS- und HS-Lehrpersonen
- keine äußere Differenzierung (keine Leistungsgruppen)
- Individualisierung des Unterrichts, Eingehen auf jedes Kind
- Sicherstellung des Lehrpersonals,
Kooperationsübereinkommen mit AHS-/BHS-
Partnerschulen
- Pädagogische Konzepte / Schwerpunkte eines Standortes müssen Vorgaben des
Modellplans des Bundeslandes entsprechen
- AHS-Lehrplan
- Umfassende Qualitätssicherung und Entwicklungsbegleitung
- Austausch durch Entwicklungsnetzwerke
- Wissenschaftliche Evaluierung
In der Beantwortung 6891 AB führen sie als Kriterien für die bisherigen Genehmigungen
folgendes an:
„An Kriterien für die Teilnahme (Grundsatzentscheidung) sind zu benennen:
- Flexibler Lehrkräfteeinsatz („gemischter" Einsatz von HS- und AHS-Lehrpersonen)
- AHS-Lehrplan
- Auswahl pädagogischer Schwerpunkte/Schulprogramm
- Individualisierung, innere Differenzierung
- Schulkooperationen mit Schulen der Sekundarstufe II (mit Festlegung der Kooperation
über die gesamte Dauer des Entwicklungszeitraumes)"
Die nunmehr
aufgestellten neuen Hürden für die Beantragung von
Standorten für die Neue
Mittelschule enthält zusätzliche Einschränkungen für die
Autonomie der Schulen,
insbesondere die zwangsweise Aufgabe der Leistungsgruppen, die Einschränkung der
pädagogischen Schwerpunkte/Schulprogramm auf
Vorgaben für das jeweiligen Bundesland,
umfassende Qualitätssicherung
und Entwicklungsbegleitung, Austausch durch
Entwicklungsnetzwerke
und wissenschaftliche Evaluierung.
Weiters führen sie in der genannten Anfrage folgendes aus:
„Zu den Genehmigungsmodalitäten für den Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen ist anzumerken, dass Schulversuche, die auf Initiative der Zentralstelle durchgeführt werden, entwickelt werden, um Mainstreamprojekte des Ressorts zu erproben. Parameter, Vorgaben und Richtlinien sind hier nicht erforderlich, da die Schulversuchspläne der geplanten (pädagogischen) Vorhaben im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur entwickelt werden."
Es gibt daher
für von der
Zentralstelle angeordnete Versuche weder Parameter noch
Vorgaben oder
Richtlinien, sohin keine Zielformulierungen, die Grundlage einer Evaluierung
sein könnten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen
daher an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur
folgende
Anfrage
1.
Warum wurden die Anforderungen umfassende Qualitätssicherung
und
Entwicklungsbegleitung,
Austausch durch Entwicklungsnetzwerke und
wissenschaftliche Evaluierung nicht bereits zu Beginn des Schulversuches
vorgesehen?
2.
Warum waren sie zu Beginn des Schulversuches der Meinung auf Qualitätssicherung
und
wissenschaftliche Evaluierung verzichten zu können?
3.
Welche der im Anhang aufgeführten, auf der Homepage des BMUKK
nachzulesenden,
Neuen Mittelschulstandorte erfüllen folgende Anforderungen:
a) verschränkter Lehrer/innen-Einsatz von AHS-/BHS- und HS-Lehrpersonen?
b) keine äußere Differenzierung (keine Leistungsgruppen)?
c) Individualisierung des Unterrichts, Eingehen auf jedes Kind?
d) Sicherstellung
des Lehrpersonals, Kooperationsübereinkommen mit AHS-/BHS-
Partnerschulen?
e) Pädagogische
Konzepte / Schwerpunkte eines Standortes müssen
Vorgaben des
Modellplans
des Bundeslandes entsprechen?
f) AHS-Lehrplan?
g) Umfassende Qualitätssicherung und
Entwicklungsbegleitung?
h)
Austausch durch Entwicklungsnetzwerke?
i) Wissenschaftliche Evaluierung?
4. Auf welcher legistischen Grundlage basieren diese Anforderungen?
5. Wie werden diese Anforderungen ex post kontrolliert?
6. Wie viel Lehrpersonal (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) aus
a.)
Allgemeinbildenden höheren Schulen, d.h. Personen, die
eine Planstelle aufgrund
des Personalplanes im Bereich 3070
innehaben, ohne Mitverwendungen oder
Dienstzuteilungen,
b)Berufsbildenden
höheren und
mittleren Schulen, d.h. Personen, die eine Planstelle
aufgrund
des Personalplanes im Bereich 3080, 3081 oder 3082 innehaben, ohne
Mitverwendungen oder
Dienstzuteilungen,
c) Hauptschulen,
d.h. Personen, die Planstelle in einem aufgrund des Art. IV B-VG
1962 vom Bund
zugestimmten Stellenplan inne haben, ohne Dienstzuteilungen
oder Mitverwendungen
kommt an jedem der im Anhang aufgelisteten Standorte zum Einsatz?
7.
Welche der im Anhang aufgelisteten Standorte der Neuen Mittelschulen,
die als
Hauptschule am
Modellversuch gem. §7a teilnehmen, führen Leistungsgruppen iSd §
15 Abs. 2 SchOG?
8.
Wer ist
derzeit Mitglied der sogenannten Approbationskommission für die Neue
Mittelschule?
9.
Welche
Parameter wurden für die Auswahl der in der
Kommission tätigen Personen
herangezogen?
10. Kam es zu einem Wechsel von Mitgliedern der Kommission?
11.
Wie wird diese
Kommission in die Evaluierung der Modellversuche
gem. §7a
eingebunden?
12. Werden dieser Kommission Evaluierungsberichte vorgelegt?
13. Welche der im Anhang angeführten Standorte der Neuen Mittelschule werden „auf Initiative der Zentralstelle durchgeführt" und sind somit vom Ministerium angeordnet?
14. Wie erfolgt an diesen angeordneten Standorten, bei welchen weder Parameter noch Vorgaben oder Richtlinien, sohin keine Zielformulierungen, die Grundlage einer Evaluierung sein könnten, bestehen, die Qualitätssicherung und wissenschaftliche Evaluierung?
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.