7822/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Dienstreisen der Justizministerin in Begleitung ihres Ehemannes

 

Die Zeitung „Heute“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 24.2.2011 über eine Spesenaffäre der Justizministerin:

Bandion-Ortner: Dienstreisen mit Ehemann

Schiefe Optik: Andreas Bandion begleitete seine Frau auf mehrere Auslandstrips, etwa nach Toledo. Die Ministerin spricht von "Einladungen", Kollegen in der Regierung aber von "ungewöhnlicher Praxis".

Justizministerin Bandion-Ortner: Die Flüge des Gatten zahlte der Bürger

Übliche Praxis auf Kosten der Steuerzahler? Oder doch eher die Ausnahme, wie Regierungskollegen von Justizministerin Bandion-Ortner (ÖVP) betonen? Faktum ist: Die Ressortchefin nahm 2010 drei Mal ihren Ehemann Andreas Bandion ins Ausland mit. Zu einem Ministerrat in Toledo (Spanien) - 1072,09 Euro Aufwand für den Gatten. Dann zu einem bilateralen Besuch nach Jordanien. Kostenpunkt: 547,66 Euro.

Schließlich durfte der Gatte auch zum EU-Ministerrat nach Brüssel mitfliegen, was mit weiteren 499,97 Euro zu Buche schlug. Macht 2119,72 Euro aus, die der Steuerzahler zu blechen hatte.

Aus dem Büro von Bandion-Ortner heißt es, dass nur die Flüge zu zahlen gewesen seien. Aufenthalt etc. hätten die Gastgeber übernommen. Was bei dem Ausflug nach Spanien und Jordanien nachvollziehbar wäre - bei Staatsbesuchen ist es üblich, Partner mitzunehmen, die oft ein eigenes Programm absolvieren. Aber ein Ministerrat? Ein Regierungsmitglied: "Das sind reine Arbeitstreffen. Da habe ich noch nie den Partner eines Politikers gesehen."

 

Am Mittwochabend ließ das Büro der Ministerin verlauten, dass die Juristin die Jordanien-Reise ihres Mannes inzwischen privat bezahlt habe...

 

Tags darauf wurde dann wiederum behauptet, die Spesen wären ohnedies privat getragen worden.

Grundsätzlich steht es Regierungsmitgliedern frei, ob sie sich auf ihren Dienstreisen begleiten lassen oder nicht. Unbestritten sollte aber auch sein, dass den österreichischen SteuerzahlerInnen daraus keinerlei Kosten erwachsen dürfen

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Hat sie ihr Ehemann auf weitere Dienstreisen begleitet?
  2. Wenn ja welche?
  3. Wann haben die Dienstreisen nach Toledo, Brüssel und Jordanien jeweils genau stattgefunden?
  4. In einer weiteren Version haben sie behauptet, die Spesen seien ohnedies privat bezahlt worden. Wann genau sind die Flugkosten der betreffenden Reisen an das Justizministerium durch sie oder ihren Ehemann überwiesen bzw. refundiert worden?
  5. Sind Sie bereit, im Rahmen der Anfragebeantwortung die Belege dieser Überweisungen bzw. Refundierungen durch Sie bzw. ihrem Mann an das Justizministerium (geschwärzt hinsichtlich der persönlichen Daten) offen zu legen?
  6. Sollten Sie keine entsprechenden Belege vorlegen können: Wie werden sie belegen, dass die Darstellung, die Beträge wären rückerstattet worden, keine Schutzbehauptung ist und diese Refundierung nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung erfolgt ist?
  7. Gibt es noch andere Dienstreisen – außer Toledo, Brüssel und Jordanien – wo Flugkosten oder sonstige Spesen für ihren Ehemann auf Steuerkosten verrechnet worden sind?
  8. Wurde sie tatsächlich gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Toledo, Brüssel und Jordanien eingeladen?
  9. Wenn ja, von wem konkret ist diese Einladung jeweils ausgesprochen worden?
  10. Wer hat jeweils die Übernachtungskosten für ihren Ehemann bei den Dienstreisen nach Toledo, Brüssel und Jordanien übernommen?
  11. Welches repräsentative Programm hat ihr Ehemann jeweils in Toledo, Brüssel und Jordanien absolviert, während sie Arbeitsgespräche geführt haben?
  12. Welchen konkreten Nutzen haben die SteuerzahlerInnen der Republik Österreich aus den steuerlich finanzierten Reisen ihres Ehemanns gezogen?
  13. Haben die Auslandsreisen auf Kosten der Steuerzahlerinnen ihrem Ehemann wenigstens kulturell, landschaftlich und kulinarisch zugesagt?
  14. Planen sie noch weitere gemeinsame Reisen auf Kosten der SteuerzahlerInnen mit ihrem Ehemann?