7826/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend strafrechtlicher Konsequenzen in der Causa Olympiabewerbung Salzburg 2014

 

Im Februar 2009 wurden umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Salzburg unter der Aktenzahl 5 St 21/09s u.a. wegen des Verdachts der Untreue, der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß §§ 153, 159 u.a. StGB im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung der "Salzburg Winterspiele 2014 GmbH" und dem Olympia-Förderverein des Österreichischen Olympischen Comités (ÖOC) eingeleitet.

Die Ermittlungen zur Aufklärung von dubiosen Geldflüssen in Millionenhöhe betreffen  ehemalige Mitarbeiter des Österreichischen Olympischen Comités (ÖOC), drei Geschäftsführer der Olympiabewerbung "Salzburg Winterspiele 2014 GmbH" sowie einen Berater der Olympiabewerbung. Der finanzielle Schaden des ÖOC soll sich insgesamt auf ca. 4 Millionen Euro belaufen.

Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurde auf Antrag der GRÜNEN am 23. September 2009 ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Salzburger Landtag zur Überprüfung und Aufklärung der Geldflüsse im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2014 eingesetzt. Dieser Untersuchungsausschuss hat bis 30. November 2010 getagt und seinen Abschlussbericht dem Salzburger Landtag am 15. Dezember 2010 präsentiert.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit waren nachstehende schwere Missstände festzustellen.

 

Drei Geschäftsführer haben sich aufgrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen ihrer Aussagepflicht im Untersuchungsausschuss entschlagen. Wesentliche Fragen – insbesondere zu den strafrechtlich relevanten Tatbeständen - sind daher im Rahmen des Untersuchungsausschusses einer Aufklärung bisher nicht zugänglich gewesen. In der breiten Öffentlichkeit wird daher die Klärung der Millionengeldflüsse, die einen erheblichen Anteil öffentlicher Subventionen und öffentlicher Sponsorengelder enthalten haben, an die strafrechtlichen Verfahren geknüpft.

Es liegen nun konkrete Hinweise vor, dass im Justizministerium interveniert wurde, um die Einleitung der Verfahren zu beeinflussen und allenfalls sogar in Frage zu stellen.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Olympiabewerbung Salzburg 2014 um ein öffentliches Projekt mit öffentlichen Mitteln gehandelt hat, erschiene jede weitere Verzögerung oder gar Verhinderung der von der StA Salzburg und der OStA Linz beabsichtigten Anklageerhebung höchst bedenklich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Seit wann sind Sie über die laufenden Ermittlungen der StA Salzburg in dieser Causa informiert?
  2. Wie hat die OStA Linz in ihrem Bericht gegenüber dem BMJ hinsichtlich des beabsichtigen weiteren Vorgehens in der Causa Stellung genommen?
  3. Gab es auf Seiten der OStA Linz Einwände gegenüber dem Bericht der StA Salzburg? Wenn ja, worin bestanden die Einwände?
  4. Wie viele Berichte wurden von den betreffenden Staatsanwaltschaften bisher an das BMJ übersandt?
  5. Inwieweit hat das BMJ zu diesen Berichten bisher inhaltlich Stellung genommen?
  6. Trifft es zu, dass laut StA Salzburg gegen die folgenden Personen Anklage erhoben werden soll: Heinz Jungwirth, Manuela Kovarik, Erwin Roth, Rudi Höller, Gernot Leitner?
  7. Wird die vollständige Aktenlage beurteilt oder werden nur einzelne Teilbereiche näher geprüft? Wenn letzteres, was sind die Gründe für eine Teilprüfung und um welche Teile handelt es sich dabei?
  8. Wie viele MitarbeiterInnen sind mit der Prüfung beauftragt?
  9. Können Sie ausschließen, dass es irgendeine Form von Befangenheitsgrund bzw. Naheverhältnis eines/einer SachbearbeiterIn im BMJ zu einem der verdächtigen Personen dieser Causa gibt?
  10. Gab es Anfragen und Kontaktaufnahmen in dieser Causa zu Ihnen, zu Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. zu den zuständigen SachbearbeiterInnen im BMJ?
  11. Wenn ja, wann und welcher Art?
  12. Wurden bestimmte Erledigungswünsche an Sie persönlich/ihre KabinettsmitarbeiterInnen/an die zuständigen SachbearbeiterInnen im BMJ herangetragen?
  13. Wenn ja, von wem und welcher Art?
  14. Können Sie dezidiert für alle in Ihrem Ministerium mit dieser Causa befassten Personen ausschließen, dass Erledigungswünsche herangetragen wurden oder versucht wurde, Druck in eine bestimmte Richtung auszuüben?
  15. Wenn ja, wie?
  16. Wurde das Faktum, dass laut Aktenlage mehr als 740.000 € der Olympiabewerbung laut Gutachten im Strafakt nicht für die Bewerbung verwendet wurden, sondern auf ein Salzburger Privatkonto zurückgeflossen sind, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  17. Wurde das Faktum, dass auch öffentliche Sponsorengelder in dem unter Frage 16 genannten Betrag von 740.000 € enthalten sind, auf das Vorliegen eines möglichen strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
  18. Wurde das Faktum, dass maßgebliche Geschäftsunterlagen der Bewerbungsgesellschaft "Salzburg Winterspiele 2014 GmbH" entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung nicht aufbewahrt worden sind, auf das Vorliegen eines möglichen strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
  19. Wurde das Faktum, dass die Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft insgesamt ca. 580.000 € an den privaten Olympia-Förderverein mit Sitz in Wien überwiesen haben, obwohl die Bewerbungsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits unter größter Geldnot litt, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  20. Wurde das Faktum, dass mehrere Millionen Euro Sponsorengelder von offiziellen Olympiasponsoren in einen privaten Förderverein umgelenkt wurden und dadurch dem Einfluss und der Kontrolle der Bewerbungsgesellschaft entzogen waren, obwohl die Bewerbungsgesellschaft mit einem Minus von mehr als 400.000,- Euro überschuldet war, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  21. Wurde das Faktum, dass Anfang 2007 ein angebliches "Darlehen" von 300.000,- Euro von den Geschäftsführern der Bewerbungsgesellschaft an den Förderverein überwiesen wurde, ohne dass dafür ein Beschluss des Aufsichtsrates vorlag und trotz der Tatsache, dass die Bewerbungsgesellschaft bereits zu diesem Zeitpunkt am Rande der Illiquidität stand, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  22. Wurde das Faktum, dass mehr als eine Million Euro Sponsorengelder von öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung (z. B. ÖBB, Telekom, Mobilkom, Post AG, Lotterien) als private Sponsorengelder bezeichnet und in einen privaten Förderverein umgelenkt wurden, und somit der Bewerbungsgesellschaft und jeder öffentlichen Kontrolle entzogen wurden, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  23. Wurde das Faktum, dass die verantwortlichen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft Beraterhonorare in Höhe von insgesamt mindestens 2 Millionen Euro überwiesen haben, ohne dass in den Geschäftsunterlagen entsprechende Verträge, Leistungsbeschreibungen oder nachvollziehbare Abrechnungen auffindbar sind, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  24. Wurde das Faktum, dass die verantwortlichen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft in enger Kooperation mit dem Förderverein die Honorare von 10 Auftragnehmern in Höhe von mindestens 1,6 Millionen Euro gemeinsam beglichen und quasi "brüderlich geteilt" haben, obwohl es laut Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Heinz Schaden angeblich weder wirtschaftliche noch organisatorische Verbindungen zum Förderverein gegeben haben soll, auf das Vorliegen eines möglichen strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
  25. Wurde das Faktum, dass der Olympia-Förderverein im Protokoll des Finanzausschusses der Bewerbungsgesellschaft wörtlich als Rechnungskreis III bezeichnet worden ist, obwohl der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Heinz Schaden jeden Zusammenhang mit dem Förderverein verneint hat, auf das Vorliegen eines möglichen strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
  26. Wurde das Faktum, dass in der unter Frage 24 genannten Summe von 1,6 Millionen Euro ein erheblicher Teil von öffentlichen (Sponsoren)Geldern enthalten ist, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  27. Wurde das Faktum, dass mehr als 1 Million Euro an sogenannten "Vorbereitungskosten" an allen Kontrollen vorbeigeschleust wurden, d.h. weder vom Aufsichtsrat, noch vom Controlling-Organ, noch vom Landesrechnungshof kontrolliert wurden, dass aber nachweislich öffentliche Fördergelder des Bundes zur Abdeckung dieser nichtkontrollierten Ausgaben mitverwendet wurden, auf das Vorliegen eines möglichen strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
  28. Wurde das Faktum, dass einem sogenannten „strategischen Berater“ ein Monatshonorar in Höhe von 90.000,- € gewährt wurde, ohne dass es hiezu eine nachvollziehbare Vertragsgrundlage oder einen Leistungsnachweis geben würde und laut Aktenlage der Großteil des Gesamthonorars, nämlich mehr als 740.000,- von insgesamt 904.000,- Euro wieder auf ein Salzburger Privatkonto zurückgeflossen ist, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
  29. Wann ist mit einer Freigabe der Anklageerhebung zu rechnen?