Eingelangt am 02.03.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Birgit Schatz,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend strafrechtlicher Konsequenzen in der Causa
Olympiabewerbung Salzburg 2014
Im Februar 2009 wurden umfangreiche strafrechtliche
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Salzburg unter der Aktenzahl 5 St 21/09s
u.a. wegen des Verdachts der Untreue, der grob fahrlässigen
Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß
§§ 153, 159 u.a. StGB im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung der
"Salzburg Winterspiele 2014 GmbH" und dem Olympia-Förderverein
des Österreichischen Olympischen Comités (ÖOC) eingeleitet.
Die Ermittlungen zur Aufklärung von dubiosen
Geldflüssen in Millionenhöhe betreffen ehemalige Mitarbeiter
des Österreichischen Olympischen Comités (ÖOC), drei
Geschäftsführer der Olympiabewerbung "Salzburg Winterspiele 2014
GmbH" sowie einen Berater der Olympiabewerbung. Der finanzielle Schaden
des ÖOC soll sich insgesamt auf ca. 4 Millionen Euro belaufen.
Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurde
auf Antrag der GRÜNEN am 23. September 2009 ein parlamentarischer
Untersuchungsausschuss im Salzburger Landtag zur Überprüfung und
Aufklärung der Geldflüsse im Zusammenhang mit der Bewerbung um die
Olympischen Winterspiele 2014 eingesetzt. Dieser Untersuchungsausschuss hat bis
30. November 2010 getagt und seinen Abschlussbericht dem Salzburger Landtag am
15. Dezember 2010 präsentiert.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit waren
nachstehende schwere Missstände festzustellen.
- Laut Aktenlage wurden mehr als 740.000
€ der Olympiabewerbung laut Gutachten im Strafakt nicht für die
Bewerbung verwendet, sondern sind auf ein Salzburger Privatkonto
zurückgeflossen.
- In diesem Betrag von 740.000 €
sind auch öffentliche Sponsorengelder enthalten.
- Maßgebliche
Geschäftsunterlagen der Bewerbungsgesellschaft "Salzburg
Winterspiele 2014 GmbH" sind entgegen einer gesetzlichen
Verpflichtung nicht aufbewahrt worden.
- Die Geschäftsführer der
Bewerbungsgesellschaft haben insgesamt ca. 580.000 € an den privaten
Olympia-Förderverein mit Sitz in Wien überwiesen, obwohl die
Bewerbungsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits unter
größter Geldnot litt.
- Mehrere Millionen Euro Sponsorengelder
von offiziellen Olympiasponsoren wurden in einen privaten
Förderverein umgelenkt und dadurch dem Einfluss und der Kontrolle der
Bewerbungsgesellschaft entzogen, obwohl die Bewerbungsgesellschaft mit
einem Minus von mehr als 400.000,- Euro überschuldet war.
- Anfang 2007 wurde ein angebliches
"Darlehen" von 300.000,- Euro von den Geschäftsführern
der Bewerbungsgesellschaft an den Förderverein überwiesen, ohne
dass dafür ein Beschluss des Aufsichtsrates vorlag und trotz der
Tatsache, dass die Bewerbungsgesellschaft bereits zu diesem Zeitpunkt am
Rande der Illiquidität stand.
- Mehr als eine Million Euro
Sponsorengelder wurden von öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmen
mit öffentlicher Beteiligung (z. B. ÖBB, Telekom, Mobilkom, Post
AG, Lotterien) als private Sponsorengelder bezeichnet und in einen
privaten Förderverein umgelenkt und somit der Bewerbungsgesellschaft
und jeder öffentlichen Kontrolle entzogen.
- Die verantwortlichen
Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft haben Beraterhonorare
in Höhe von insgesamt mindestens 2 Millionen Euro überwiesen,
ohne dass in den Geschäftsunterlagen entsprechende Verträge,
Leistungsbeschreibungen oder nachvollziehbare Abrechnungen auffindbar
sind.
- Lau Aktenlage haben die
verantwortlichen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft in
enger Kooperation mit dem Förderverein die Honorare von 10
Auftragnehmern in Höhe von mindestens 1,6 Millionen Euro gemeinsam
beglichen und quasi "brüderlich geteilt", obwohl es laut
Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Heinz Schaden angeblich weder
wirtschaftliche noch organisatorische Verbindungen zum Förderverein
gegeben haben soll.
- In der eben genannten Summe von 1,6
Millionen Euro ist ein erheblicher Teil von öffentlichen
(Sponsoren)Geldern enthalten.
- Der Olympia-Förderverein ist im
Protokoll des Finanzausschusses der Bewerbungsgesellschaft wörtlich
als Rechnungskreis III bezeichnet worden, obwohl der
Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Heinz Schaden jeden Zusammenhang mit dem
Förderverein verneint hat.
- Mehr als 1 Million Euro an sogenannten
"Vorbereitungskosten" wurden an allen Kontrollen
vorbeigeschleust, d.h. wurden weder vom Aufsichtsrat, noch vom
Controlling-Organ, noch vom Landesrechnungshof kontrolliert. Es wurden aber
nachweislich öffentliche Fördergelder des Bundes zur Abdeckung
dieser nichtkontrollierten Ausgaben mitverwendet.
- Einem sogenannten „strategischen
Berater“ wurde ein Monatshonorar in Höhe von 90.000,- € gewährt.
Dazu gibt es keine nachvollziehbaren Vertragsgrundlagen oder
Leistungsnachweise und laut Aktenlage ist der Großteil des
Gesamthonorars, nämlich mehr als 740.000,- von insgesamt 904.000,-
Euro wieder auf ein Salzburger Privatkonto zurückgeflossen.
Drei Geschäftsführer haben sich aufgrund der
laufenden strafrechtlichen Ermittlungen ihrer Aussagepflicht im
Untersuchungsausschuss entschlagen. Wesentliche Fragen – insbesondere zu
den strafrechtlich relevanten Tatbeständen - sind daher im Rahmen des
Untersuchungsausschusses einer Aufklärung bisher nicht zugänglich
gewesen. In der breiten Öffentlichkeit wird daher die Klärung der
Millionengeldflüsse, die einen erheblichen Anteil öffentlicher
Subventionen und öffentlicher Sponsorengelder enthalten haben, an die
strafrechtlichen Verfahren geknüpft.
Es liegen nun konkrete Hinweise vor, dass im
Justizministerium interveniert wurde, um die Einleitung der Verfahren zu
beeinflussen und allenfalls sogar in Frage zu stellen.
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der
Olympiabewerbung Salzburg 2014 um ein öffentliches Projekt mit
öffentlichen Mitteln gehandelt hat, erschiene jede weitere
Verzögerung oder gar Verhinderung der von der StA Salzburg und der OStA
Linz beabsichtigten Anklageerhebung höchst bedenklich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Seit wann sind Sie über die
laufenden Ermittlungen der StA Salzburg in dieser Causa informiert?
- Wie hat die OStA Linz in ihrem Bericht
gegenüber dem BMJ hinsichtlich des beabsichtigen weiteren Vorgehens
in der Causa Stellung genommen?
- Gab es auf Seiten der OStA Linz
Einwände gegenüber dem Bericht der StA Salzburg? Wenn ja, worin
bestanden die Einwände?
- Wie viele Berichte wurden von den
betreffenden Staatsanwaltschaften bisher an das BMJ übersandt?
- Inwieweit hat das BMJ zu diesen
Berichten bisher inhaltlich Stellung genommen?
- Trifft es zu, dass laut StA Salzburg
gegen die folgenden Personen Anklage erhoben werden soll: Heinz Jungwirth,
Manuela Kovarik, Erwin Roth, Rudi Höller, Gernot Leitner?
- Wird die vollständige Aktenlage
beurteilt oder werden nur einzelne Teilbereiche näher geprüft?
Wenn letzteres, was sind die Gründe für eine Teilprüfung
und um welche Teile handelt es sich dabei?
- Wie viele MitarbeiterInnen sind mit
der Prüfung beauftragt?
- Können Sie ausschließen,
dass es irgendeine Form von Befangenheitsgrund bzw. Naheverhältnis eines/einer
SachbearbeiterIn im BMJ zu einem der verdächtigen Personen dieser
Causa gibt?
- Gab es Anfragen und Kontaktaufnahmen
in dieser Causa zu Ihnen, zu Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. zu den zuständigen
SachbearbeiterInnen im BMJ?
- Wenn ja, wann und welcher Art?
- Wurden bestimmte
Erledigungswünsche an Sie persönlich/ihre
KabinettsmitarbeiterInnen/an die zuständigen SachbearbeiterInnen im
BMJ herangetragen?
- Wenn ja, von wem und welcher Art?
- Können Sie dezidiert für
alle in Ihrem Ministerium mit dieser Causa befassten Personen
ausschließen, dass Erledigungswünsche herangetragen wurden oder
versucht wurde, Druck in eine bestimmte Richtung auszuüben?
- Wenn ja, wie?
- Wurde das Faktum, dass laut Aktenlage
mehr als 740.000 € der Olympiabewerbung laut Gutachten im Strafakt
nicht für die Bewerbung verwendet wurden, sondern auf ein Salzburger
Privatkonto zurückgeflossen sind, auf dessen strafrechtliche Relevanz
überprüft?
- Wurde das Faktum, dass auch
öffentliche Sponsorengelder in dem unter Frage 16 genannten Betrag
von 740.000 € enthalten sind, auf das Vorliegen eines möglichen
strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
- Wurde das Faktum, dass
maßgebliche Geschäftsunterlagen der Bewerbungsgesellschaft
"Salzburg Winterspiele 2014 GmbH" entgegen einer gesetzlichen
Verpflichtung nicht aufbewahrt worden sind, auf das Vorliegen eines
möglichen strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
- Wurde das Faktum, dass die
Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft insgesamt ca. 580.000
€ an den privaten Olympia-Förderverein mit Sitz in Wien
überwiesen haben, obwohl die Bewerbungsgesellschaft zu diesem
Zeitpunkt bereits unter größter Geldnot litt, auf dessen
strafrechtliche Relevanz überprüft?
- Wurde das Faktum, dass mehrere
Millionen Euro Sponsorengelder von offiziellen Olympiasponsoren in einen
privaten Förderverein umgelenkt wurden und dadurch dem Einfluss und
der Kontrolle der Bewerbungsgesellschaft entzogen waren, obwohl die
Bewerbungsgesellschaft mit einem Minus von mehr als 400.000,- Euro
überschuldet war, auf dessen strafrechtliche Relevanz
überprüft?
- Wurde das Faktum, dass Anfang 2007 ein
angebliches "Darlehen" von 300.000,- Euro von den
Geschäftsführern der Bewerbungsgesellschaft an den
Förderverein überwiesen wurde, ohne dass dafür ein Beschluss
des Aufsichtsrates vorlag und trotz der Tatsache, dass die
Bewerbungsgesellschaft bereits zu diesem Zeitpunkt am Rande der
Illiquidität stand, auf dessen strafrechtliche Relevanz
überprüft?
- Wurde das Faktum, dass mehr als eine
Million Euro Sponsorengelder von öffentlichen Unternehmen bzw.
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung (z. B. ÖBB, Telekom,
Mobilkom, Post AG, Lotterien) als private Sponsorengelder bezeichnet und
in einen privaten Förderverein umgelenkt wurden, und somit der
Bewerbungsgesellschaft und jeder öffentlichen Kontrolle entzogen
wurden, auf dessen strafrechtliche Relevanz überprüft?
- Wurde das Faktum, dass die
verantwortlichen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft
Beraterhonorare in Höhe von insgesamt mindestens 2 Millionen Euro
überwiesen haben, ohne dass in den Geschäftsunterlagen
entsprechende Verträge, Leistungsbeschreibungen oder nachvollziehbare
Abrechnungen auffindbar sind, auf dessen strafrechtliche Relevanz
überprüft?
- Wurde das Faktum, dass die
verantwortlichen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft in
enger Kooperation mit dem Förderverein die Honorare von 10
Auftragnehmern in Höhe von mindestens 1,6 Millionen Euro gemeinsam
beglichen und quasi "brüderlich geteilt" haben, obwohl es
laut Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Heinz Schaden angeblich
weder wirtschaftliche noch organisatorische Verbindungen zum Förderverein
gegeben haben soll, auf das Vorliegen eines möglichen
strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
- Wurde das Faktum, dass der
Olympia-Förderverein im Protokoll des Finanzausschusses der
Bewerbungsgesellschaft wörtlich als Rechnungskreis III bezeichnet
worden ist, obwohl der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Heinz Schaden jeden
Zusammenhang mit dem Förderverein verneint hat, auf das Vorliegen
eines möglichen strafrechtlichen Hintergrundes überprüft?
- Wurde das Faktum, dass in der unter
Frage 24 genannten Summe von 1,6 Millionen Euro ein erheblicher Teil von
öffentlichen (Sponsoren)Geldern enthalten ist, auf dessen
strafrechtliche Relevanz überprüft?
- Wurde das Faktum, dass mehr als 1
Million Euro an sogenannten "Vorbereitungskosten" an allen
Kontrollen vorbeigeschleust wurden, d.h. weder vom Aufsichtsrat, noch vom
Controlling-Organ, noch vom Landesrechnungshof kontrolliert wurden, dass
aber nachweislich öffentliche Fördergelder des Bundes zur
Abdeckung dieser nichtkontrollierten Ausgaben mitverwendet wurden, auf das
Vorliegen eines möglichen strafrechtlichen Hintergrundes
überprüft?
- Wurde das Faktum, dass einem
sogenannten „strategischen Berater“ ein Monatshonorar in
Höhe von 90.000,- € gewährt wurde, ohne dass es hiezu eine
nachvollziehbare Vertragsgrundlage oder einen Leistungsnachweis geben
würde und laut Aktenlage der Großteil des Gesamthonorars,
nämlich mehr als 740.000,- von insgesamt 904.000,- Euro wieder auf
ein Salzburger Privatkonto zurückgeflossen ist, auf dessen
strafrechtliche Relevanz überprüft?
- Wann ist mit einer Freigabe der
Anklageerhebung zu rechnen?