7832/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend betreffend die umfassende Anwendung der IPSAS Standards (International Public Sector Accounting Standards)

 

Anfang Juli 2010 hat es im Bundesministerium für Finanzen ein Treffen des internationalen IPSAS Boards sowie eine öffentliche Veranstaltung zu IPSAS und der Haushaltsmodernisierung geben. Im Zusammenhang mit diesem Treffen ist die Meldung aufgetaucht, dass sich Österreich zu einer umfassenden Anwendung der IPSAS Standards verpflichtet hat. Dies stünde im Gegensatz zu Aussagen der Experten Ihres Hauses, die im Zusammenhang mit der Entstehung des neuen Haushaltsrechts (BHG 2013) im begleitenden Expertenbeirat immer wieder betont haben, dass es hinsichtlich der Anwendung der IPSAS Standards zu einem „cherry picking“ kommen würde. Das wäre mithin der „Geist“ des BGH 2013.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Stimmt es, dass sich Österreich zu einer umfassenden Anwendung der IPSAS Standards  (IPSAS 1 bis IPSAS 26) verpflichtet hat?

 

2.    Wenn ja, welche Konsequenzen hat das?

 

3.    Muss es in diesem Fall zu einer Novellierung des Haushaltsrechts (BHG 2013) kommen oder reichen dazu entsprechende Verordnungen aus?

 

4.    Wenn es zur vollständigen Anwendung der IPSAS Rechnungslegungsvorschriften kommt, wird deren Anwendung auch kontrolliert werden?

 

5.    Durch wen wird diese Kontrolle erfolgen?

 

6.    Welche zusätzlichen Kosten wären damit verbunden?