7921/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Ulrichsbergtreffen

 

In der parlamentarischen Debatte wie auch in der Öffentlichkeit meldet sich Minister Darabos in letzter Zeit sehr oft dahingehend zu Wort, dass ihm der Kampf gegen Rechtsextremismus ein Anliegen sei und er deswegen auch die Teilnahme von Bundesheer-Angehörigen am Ulrichsbergtreffen untersagt hätte. Wir hegen den Verdacht, dass diese längst überfällige Entscheidung mit keinen begleitenden Schritten verbunden war.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.         Welchen Rechtscharakter hatte das 2010 von Ihnen ausgesprochene Verbot für Bundesheer-Angehörige am Ulrichsberg-Treffen teilzunehmen

 

2.         Wo und wie wurde dieses verlautbart. Wir bitten um Anführung der rechtlichen Grundlage und des Inhalts der Weisung/des Verbots/etc.

 

3.         Ist das Verbot noch immer aufrecht?

 

4.         Für welche Einheiten/Stäbe/Gliederungen gilt und/oder galt dieses?

 

5.         Welche Einheiten/Stäbe/Gliederungen sind (oder waren je) davon ausgenommen?

 

6.         Auf welcher rechtlichen Basis sind oder waren diese ausgenommen?

 

7.         Fallen auch Angehörige des Milizverbands unter das in Frage 1) angesprochene Verbot?


8.         Gab es heuer schon eine Anfrage irgendeiner Einrichtung/Gliederung/Stelle des Bundesheeres oder einer seiner Gliederungen am Ulrichsbergtreffen teilnehmen zu dürfen?

 

9.         Wenn ja, Von welche Stelle?

 

10.      Wenn ja, wie wurde auf diese Ansuchen reagiert?

 

11.      Wenn nein, ist zu erwarten, dass eine Einrichtung des Bundesheeres eine solche Anfrage stellt?

 

12.      Zu welchem Zeitpunkt wurden üblicherweise in der Vergangenheit solche Ansuchen auf Teilnahme am Ulrichsbergtreffen gestellt?

 

13.      Gab/gibt es eine theoretische Möglichkeit, dass Verbände des Bundesheeres oder Angehörige des Bundesheeres an der Ulrichsbergfeier teilnahmen, ohne dass das Ministerium davon wusste/weiß?

 

14.      Wenn ja, welche? Wir bitten um genaue Ausführung dieser und Angabe der gesetzlichen Deckung.

 

15.      Gab es eine theoretische Möglichkeit, dass Verbände des Bundesheeres oder Angehörige des Bundesheeres an der Ulrichsbergfeier teilnahmen, ohne dass das Ministerium diese genehmigen musste?

 

16.      Wenn ja, welche ? Wir bitten um genaue Ausführung dieser und Angabe der gesetzlichen Deckung.

 

17.      Gibt es eine theoretische Möglichkeit, dass Verbände des Bundesheeres oder Angehörige des Bundesheeres an der Ulrichsbergfeier teilnehmen, ohne dass diese Teilnahme vom Ministerium genehmigt werden muss ?

 

18.      Wenn ja, welche ? Wir bitten um genaue Ausführung dieser und Angabe der gesetzlichen Deckung.

 

19.      Bei der Errichtung der Gedenkstätte am Ulrichsberg übernahmen Pioniere des Bundesheeres Sprengungen zur Sicherung des Geländes. Auf welcher gesetzlichen Basis passierten diese Einsätze, wer befehligte sie, welche Einheit führte sie aus?

 

20.      Bei der Errichtung der Gedenkstätte am Ulrichsberg unterstützten Einheiten des Bundesheeres das Anlegen von Wegen und Straßen auf den Ulrichsberg. Auf welcher gesetzlichen Basis passierten diese Einsätze, wer befehligte sie, welche Einheit führte sie aus?

 

21.      Warum wurden diese Einsätze, die Unterstützungen für die Ulrichsberggemeinschaft darstellten, nicht genannt als in der Anfrage 1130/J, XXIII.GP, Frage 12a, danach gefragt wurde?

 

22.      Das Bundesheer übernahm seit 1959 den Transport von Gästen der Ulrichsberg-Feier vom Parkplatz zur Gedenkstätte mit Bundesheerfahrzeugen. Auf welcher gesetzlichen Basis passierten diese Einsätze?


23.      1959, 1966 und 1975 hielten die jeweiligen Militärkommandanten von Kärnten/ Koroška die Festreden bei der Ulrichsbergfeier. Liegen diese Reden dem Ministerium vor?

 

24.      Wenn ja: Seit wann, in welcher Form, wo und wie sind diese zu begutachten?

 

25.      Wenn nein: Sind sie in irgendeiner anderen Form im Bundesheer archiviert?

 

26.      Wenn ja, wo ?

 

27.      Wenn nein, warum nicht ?

 

28.      In der Anfragebeantwortung 3997/AB zu 3936/J, beide XXIV.GP, führten Sie zur Frage nach jenem Angehörigen des Bundesheeres, der 2009 trotz Verbotes an der Ulrichsbergfeier teilnahm, aus, dass dieser nach § 35 Wehrgesetz idFv 2001 angezeigt worden ist. Wurde das Verfahren tatsächlich geführt?

 

29.      Wenn nein, warum nicht?

 

30.      Wie viele Verfahren in diesem Zusammenhang gab es gegen diesen Milizsoldaten?

 

31.      Wie und wann endete(n) das(die) Verfahren gegen diesen Milizsoldaten?

 

32.      Ist dieser Milizsoldat noch Angehöriger des Bundesheeres?

 

33.      Wenn nein: Wie und wann wurde der Betroffene vom Bundesheer entlassen?

 

34.      In der Anfragebeantwortung 3997/AB zu 3936/J, beide XXIV.GP, führten Sie weiters zu diesem Milizsoldaten an, dass dieser nach § 35 Wehrgesetz idFv 2001 angezeigt worden ist. Dieser Paragraph regelt das Tragen der Uniform des Österreichischen Bundesheeres. Warum wurde dieser Milizsoldaten nicht nach § 43, , in Verbindung mit § 36, der für den Milizstand die Teilnahme an einer „öffentlichen Veranstaltung“ verbietet, angezeigt ?

 

35.      In welchem Verhältnis steht die in der Antwort zu Frage 1) erfragten Verbotsform dazu?

 

36.      In der Anfragebeantwortung 3685/AB zu 3696/J, beide XXIII.GP., haben Sie ausgeführt, dass die Ulrichsbergfeier nicht den Bestimmungen der 117. Anweisung für die Traditionspflege im Bundesheer vom 5.12.2001 (in Folge kurz: Traditionspflegeerlass) widerspricht und demnach eine Teilnahme an der Ulrichsberg-Feier grundsätzlich möglich ist. Ein Verbot der Teilnahme ist demnach nur durch das in Frage 1) erfragte Verbot begründet. Ist es möglich, dass die Gründe für dieses Verbot wegfallen, somit eine Teilnahme wieder grundsätzlich möglich ist?

 

37.      Wenn ja: Ist das im Sinne des Ministers?

 

38.      Wenn nein: Wodurch ist das sichergestellt?

 

39.      Welche Gründe waren dies?


40.      Ist der Minister noch immer der Ansicht, dass es keine Neufassung des Traditionspflegeerlasses bedarf?

 

41.      In der Anfragebeantwortung 3685/AB zu 3696/J, beide XXIII.GP., führen Sie aus, dass das Gedenken am Ulrichsberg die Botschaft „Nie wieder Krieg“ verkündet. Sind Sie der Meinung, dass das Gedenken am Ulrichsberg durchgehend diese Botschaft hatte? Diese und die weiteren Fragen sind immanenter Teil des Vollzuges des Bundesminsteriums weil sich daraus eine Teilnahmemöglichkeit für Bundesheer-Angehörige begründet oder dadurch ausgeschlossen wird.

42.      Sind Sie der Meinung, dass das Gedenken am Ulrichsberg im Jahr 2010 diese Botschaft hatte ?

 

43.      Sind Sie der Meinung, dass das Gedenken am Ulrichsberg im Jahr 2011 diese Botschaft haben wird?

 

44.      In der Anfragebeantwortung 3685/AB zu 3696/J, beide XXIII.GP., führen Sie aus, dass beim Gedenken am Ulrichsberg das „Gedenken an die Gefallenen und Opfer aller Kriege im Mittelpunkt steht“. Sind Sie der Meinung, dass das Gedenken am Ulrichsberg durchgehend diese Botschaft hatte? Diese und die weiteren Fragen sind immanenter Teil des Vollzuges des Bundesminsteriums weil sich daraus eine Teilnahmemöglichkeit für Bundesheer-Angehörige begründet oder dadurch ausgeschlossen wird.

 

45.      Sind Sie der Meinung, dass das Gedenken am Ulrichsberg im Jahr 2010 diese Botschaft hatte?

 

46.      Sind Sie der Meinung, dass das Gedenken am Ulrichsberg im Jahr 2011 diese Botschaft haben wird?

 

47.      Im Ehrenhain des Ulrichsbergs befinden sich Gedenktafeln an Verbände der Wehrmacht, (Waffen-)SS, Freiwilligen-Verbände der SS weiters Tafeln von Traditionsverbänden der SS sowie Tafeln, die an zivile oder teil-militärische Organisationen des Dritten Reiches erinnern, darunter der Reichsarbeitsdienst/RAD. Diese Tatsachen wurde in mehreren Anfragen behandelt, Abbildungen der Tafeln finden sich in der Beilage zur Anfrage 1130/J, XXIII.GP. Im Ehrenhain befinden sich auch Gedenktafeln die das Emblem des Österreichischen Bundesheeres zeigen (gefüllter weißer Winkel mit Spitze nach unten in gefüllten roten Kreis). In der Anfragebeantwortung 4583/AB zu 4614/J stellte das Verteidigungsministerium fest, dass es diese Tafeln nicht errichtet hat. Hat das Ministerium in den fünf Jahren seit der Anfrage klären können, wer die Tafeln anbringen ließ?

 

48.      Wenn ja: Wann wurde dies untersucht und durch wen?

 

49.      Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam die Untersuchung? Es handelt sich um vier verschiedene Tafeln mit Bundesheer-Emblem, bitten wir darum in den Antworten auf jede Tafel einzeln einzugehen.

 

50.      Wenn ja: Wer kam finanziell für die Anbringung der Tafeln auf? Es handelt sich um vier verschiedene Tafeln mit Bundesheer-Emblem, bitten wir darum in den Antworten auf jede Tafel einzeln einzugehen.


51.      Wenn ja: Wer kam finanziell für die Anfertigung der Tafeln auf? Es handelt sich um vier verschiedene Tafeln mit Bundesheer-Emblem, bitten wir darum in den Antworten auf jede Tafel einzeln einzugehen.

 

52.      Wenn nein: Warum nicht ? Es handelt sich um eine Verwendung des Bundesheer-Emblems, dessen Verwendung strengen Bestimmungen unterliegt (WRÄG 2005/BGBl. I, Nr. 58).

 

53.      Das WRÄG 2005 regelt die Verwendung des Bundesheer-Emblems. Darf ein privater und vereinspolizeilich gemeldeter Verein, dieses verwenden, reproduzieren und nach außen sichtbar anbringen?

 

54.      Wäre es der Ulrichsberggemeinschaft, einem eingetragenen Verein, erlaubt gewesen, diese Tafel unter Verwendung des Bundesheer-Emblems aufzuhängen?

 

55.      In der Anfragebeantwortung 3685/AB zu 3696/J, beide XXIII.GP., wird angeführt, dass „eine Verlegung an einen anderen Ort angedacht“ war. Welcher Ort oder welche Orte war/en angedacht?

 

56.      Wer denkt oder dachte eine solche Verlegung an bzw. war das Ministerium oder die Militärkommandantur Kärtnten/Koroška involviert? Besteht dazu eine Korrespondenz, seit wann, zwischen wem und wie ging dieser Prozess aus?

 

57.      Wurden die Tafeln verlegt?

 

58.      Wenn ja, Warum?

 

59.      Wenn ja: Wohin bzw. wieweit? Es handelt sich um vier verschiedene Tafeln mit Bundesheer-Emblem, bitten wir darum in den Antworten auf jede Tafel einzeln einzugehen. Wenn die Tafeln nur innerhalb des Ehrenhains verlegt wurden, bitten wir um eine Angabe der neuen Stelle bzw. Angabe der Verlegung in Zentimeter in horizontaler und vertikaler Richtung.

 

60.      Wenn nein: Warum nicht?

 

61.      Wenn nein: Hat sich an der Einschätzung, demnach „einzelne Tafeln zu Institutionen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht“ zuzuordnen sind, etwas geändert?

 

62.      Die Tafeln stehen nicht im Eigentum des Ministeriums und wurden nicht von diesem gestiftet (vgl. Frage 58). Hat das Ministerium eine gesetzliche Handhabe, diese Tafeln abnehmen oder verlegen zu lassen?

 

63.      Eine der letztzitierten Anfrage erwähnten Tafel zeigt auch das Emblem ('Brennende Granate') der B-Gendarmerie, der Vorgängerin des Bundesheers der Zweiten Republik. Ist die B-Gendarmerie Teil der Traditionspflege des Bundesheeres?

64.      Wer ist Rechtsnachfolger der B-Gendarmerie und hat über die rechtmäßige oder unrechtmäßige Verwendung des Emblems der B-Gendarmerie zu entscheiden?


65.      Ist die Verwendung des Emblems der B-Gendarmerie frei möglich und keinen Einschränkungen unterworfen? Wir bitten um genaue Ausführung der gesetzlichen Regelung(en).

 

66.      Findet es das Ministerium nicht an der Zeit, die Kontinuitätsbezeugung, die durch das Vorhandensein von Tafeln und Embleme der B-Gendarmerie (1952-1955) und des Bundesheeres (seit 1955) die direkt neben Tafeln und Embleme des Dritten Reichs, der Wehrmacht und der (Waffen-)SS entsteht, zu beenden?