7927/J XXIV. GP
Eingelangt am
16.03.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Gradauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Förderungen
Österreich ist Subventions-Europameister und gibt jährlich 5,6 Prozent des BIP für Förderungen und Subventionen aus. Das sind in Summe 15,6 Milliarden Euro jährlich. Zum Vergleich, der EU-Durchschnitt liegt bei 2,6 Prozent des BIP und in Deutschland sind es gar nur 2,4 Prozent des BIP. 50 Prozent Einsparungen müssten hier möglich sein, das würde jährlich Einsparungen von mindestens 7 Mrd. Euro bedeuten
Mittlerweile besteht Konsens darüber, dass es unumgänglich ist, den Wildwuchs an Fördermaßnamen zu beschneiden. Doppelgleisigkeiten im Subventionswesen müssen beseitigt werden.
In diesem Zusammenhang ergeht an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
3. Wie gliedert sich der Ansatz 1/13 506 im Förderbericht 2009 (Bewährungshilfe BMJ 1,960 Mio. Euro) nach einzelnen Fördersummen auf?
4. Welchen Zweck verfolgt der Förderungsadressat und aus wie vielen Mitgliedern besteht er?
5. Haben Sie die Zweckerreichung der Förderung überprüft?
-Wenn ja, wurde der Zweck erreicht?
-Wenn nein, warum nicht und werden Sie dies noch nachholen?