Eingelangt am 16.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Ursula Haubner,
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Zukunft der Schulen in
Freier Trägerschaft in Österreich
In einer Presseaussendung des BMUKK vom 25.01.2011 mit dem Titel „Qualitätssicherung auch an Privatschulen wichtig“ heißt es:
„Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Qualitätssicherung aller Schulen in Österreich wichtig. Dementsprechend sind Erforderniskriterien auch für die Privatschulen im Privatschulgesetz gesetzlich verankert, die hinsichtlich Errichtung eines Schulstandortes, Organisation, Lehrplan, Ausstattung der Schule, Lehrbefähigung der Leiterinnen sowie der Lehrerinnen und Unterrichtserfolg einzuhalten sind.“
Anfang Februar bekamen die
österreichischen Schulen in freier Trägerschaft von den jeweiligen
Landesschulräten ein Schreiben, das auf die Note 10.050/0003-III/3/2011
vom 27.01.2011 des BMUKK bezüglich der Qualifikationserfordernisse
für Leiterinnen und Leiter bzw. Lehrerinnen und Lehrer an
Privatschulen beruht und das – vereinfacht formuliert – die Lehrer,
die an Privatschulen teilweise seit Jahrzehnten erfolgreich unterrichten,
wieder zurück auf die Schulbank schickt. Das stellt die Privatschulen vor
ein massives Problem; deshalb stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
Anfrage:
- Welchen genauen Inhalt hatte
die Note des BMUKK mit der Nr. 10.050/0003-III/3/2011 vom 27.01.2011?
- Wie viele Schulen
osterreichweit sind von dieser „Neu-Interpretation“ des
Privatschulgesetzes betroffen?
- Wie viele Lehrkräfte sind
vom Inhalt der Note des BMUKK mit der Nr. 10.050/0003-III/3/2011 vom
27.01.2011 betroffen?
- Wie können Sie angesichts
des drohenden Lehrermangels in Österreich eine solche Maßnahme
rechtfertigen?
5. Wie
werden Sie die Problematik des Lehrermangels, die durch Ihre Weisung noch
verstärkt werden wird, generell lösen?
- Wie rechtfertigen Sie es, dass
Sie die Eltern und Schüler dieses Landes in ihren Rechten auf freie
Schulwahl derartig beschneiden?
- Was bezwecken Sie mit der
Maßnahme, dass ab sofort keine Nichtuntersagungsbescheide für
Lehrkräfte, die ein Montessori- oder Waldorf-Diplom oder eine
akademische Ausbildung, aber keine staatliche Lehramts-Ausbildung haben,
mehr ausgestellt werden?
- Wie sollen beispielsweise
reformpädagogische Schulen, die auf Lehrkräfte mit
reformpädagogischen Ausbildungen angewiesen sind, in Zukunft
funktionieren?
- Wie rechtfertigen Sie es,
dass „nichtuntersagte“ Lehrkräfte, die seit Jahren
oder gar Jahrzehnten in Montessori- oder Waldorf-Schulen arbeiten, zwar
weiterhin an ihrer bisherigen Schule unterrichten dürfen, ein Wechsel
an eine andere Schule aber unmöglich ist?
- Warum ist es nicht angedacht, die „Nichtuntersagungsbescheide für
Lehrkräfte“ nicht ab sofort ausschließlich auf die Person
der Lehrkraft zu beziehen?
- Wie
rechtfertigen Sie Ihre Maßnahme, die Förderungen für
Schulen in Freier Trägerschaft um 20% zu kürzen?
- Sind diese beiden
Maßnahmen, einerseits die Kürzung der Förderungen und
andererseits das verhängte Berufsverbot für Pädagoginnen
und Pädagogen nur mit einer Montessori- bzw. Walddorffachausbildung
dazu gedacht, sämtliche Schulen in Freier Trägerschaft nicht
konfessioneller Natur endgültig aus der österreichischen
Bildungslandschaft zu tilgen? Wenn ja, weshalb setzen Sie eine solch
undemokratische Maßnahme? Wenn nein, was bezwecken Sie damit und wie
wollen Sie diese Schulen in Zukunft unterstützen?
- Sind Sie der Ansicht, dass die
staatlichen Schulen in einem besseren Licht erstrahlen werden, wenn sie
die Konkurrenz, nämlich die Privatschulen durch solche
Maßnahmen in den Konkurs treiben und wie begründen Sie Ihre
Ansichten?
Wien, am
….. März 2011