7933/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner,

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend die Zukunft der Schulen in Freier Trägerschaft in Österreich

 

In einer Presseaussendung des BMUKK vom 25.01.2011 mit dem Titel „Qualitätssicherung auch an Privatschulen wichtig“ heißt es:
„Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Qualitätssicherung aller Schulen in Österreich wichtig. Dementsprechend sind Erforderniskriterien auch für die Privatschulen im Privatschulgesetz gesetzlich verankert, die hinsichtlich Errichtung eines Schulstandortes, Organisation, Lehrplan, Ausstattung der Schule, Lehrbefähigung der Leiterinnen sowie der Lehrerinnen und Unterrichtserfolg einzuhalten sind.“

Anfang Februar bekamen die österreichischen Schulen in freier Trägerschaft von den jeweiligen Landesschulräten ein Schreiben, das auf die Note 10.050/0003-III/3/2011 vom 27.01.2011 des BMUKK bezüglich der Qualifikationserfordernisse für Leiterinnen und Leiter bzw.  Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen beruht und das – vereinfacht formuliert – die Lehrer, die an Privatschulen teilweise seit Jahrzehnten erfolgreich unterrichten, wieder zurück auf die Schulbank schickt. Das stellt die Privatschulen vor ein massives Problem; deshalb stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

 

  1. Welchen genauen Inhalt hatte die Note des BMUKK mit der Nr. 10.050/0003-III/3/2011 vom 27.01.2011?
  2. Wie viele Schulen osterreichweit sind von dieser „Neu-Interpretation“ des Privatschulgesetzes betroffen?
  3. Wie viele Lehrkräfte sind vom Inhalt der Note des BMUKK mit der Nr. 10.050/0003-III/3/2011 vom 27.01.2011 betroffen?
  4. Wie können Sie angesichts des drohenden Lehrermangels in Österreich eine solche Maßnahme rechtfertigen?

5.       Wie werden Sie die Problematik des Lehrermangels, die durch Ihre Weisung noch verstärkt werden wird, generell lösen?

 

  1. Wie rechtfertigen Sie es, dass Sie die Eltern und Schüler dieses Landes in ihren Rechten auf freie Schulwahl derartig beschneiden?
  2. Was bezwecken Sie mit der Maßnahme, dass ab sofort keine Nichtuntersagungsbescheide für Lehrkräfte, die ein Montessori- oder Waldorf-Diplom oder eine akademische Ausbildung, aber keine staatliche Lehramts-Ausbildung haben, mehr ausgestellt werden?
  3. Wie sollen beispielsweise reformpädagogische Schulen, die auf Lehrkräfte mit reformpädagogischen Ausbildungen angewiesen sind, in Zukunft funktionieren?
  4. Wie rechtfertigen Sie es, dass  „nichtuntersagte“ Lehrkräfte, die seit Jahren oder gar Jahrzehnten in Montessori- oder Waldorf-Schulen arbeiten, zwar weiterhin an ihrer bisherigen Schule unterrichten dürfen, ein Wechsel an eine andere Schule aber unmöglich ist?
  5. Warum ist es nicht angedacht, die „Nichtuntersagungsbescheide für Lehrkräfte“ nicht ab sofort ausschließlich auf die Person der Lehrkraft zu beziehen?
  6. Wie rechtfertigen Sie Ihre Maßnahme, die Förderungen für Schulen in Freier Trägerschaft um 20% zu kürzen?
  7. Sind diese beiden Maßnahmen, einerseits die Kürzung der Förderungen und andererseits das verhängte Berufsverbot für Pädagoginnen und Pädagogen nur mit einer Montessori- bzw. Walddorffachausbildung dazu gedacht, sämtliche Schulen in Freier Trägerschaft nicht konfessioneller Natur endgültig  aus der österreichischen Bildungslandschaft zu tilgen? Wenn ja, weshalb setzen Sie eine solch undemokratische Maßnahme? Wenn nein, was bezwecken Sie damit und wie wollen Sie diese Schulen in Zukunft unterstützen?
  8. Sind Sie der Ansicht, dass die staatlichen Schulen in einem besseren Licht erstrahlen werden, wenn sie die Konkurrenz, nämlich die Privatschulen durch solche Maßnahmen in den Konkurs treiben und wie begründen Sie Ihre Ansichten?

 

 

 

Wien, am ….. März 2011