7974/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.03.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend häuslicher Unterricht in Zahlen
Die "Krone" berichtet in ihrer Sonntagsausgabe vom 6. März über Familien, die ihre Kinder zu Hause unterrichten:
"Alle drei Kinder hatten bisher nie Schwierigkeiten, die externen Prüfungen zu bestehen. 'Ich habe nur Einser und Zweier im Zeugnis', sagt Sarah stolz. Fallen die daheim unterrichteten Mädchen und Buben bei den Tests allerdings durch, müssen sie das Jahr in einer Schule wiederholen. Erst wenn dieses positiv abgeschlossen ist, können siewieder abgemeldet werden...."
(Krone Bunt, 6. 3. 2011, S. 51-52)
Tatsächlich besteht in Österreich keine Schulpflicht, sofern die Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht im Rahmen eines Unterrichts an Privatschulen oder im häuslichen Unterricht gewährleistet ist. (§ 11 (2) SchPflG)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Wie viele im häuslichen Unterricht unterrichtete Schüler und Schülerinnen gibt es in Österreich insgesamt? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln!
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit Bestehen des o. a. Paragrafen bereits den häuslichen Unterricht erfolgreich absolviert?
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit Bestehen des o. a. Paragrafen den häuslichen Unterricht abgebrochen und sind an öffentliche Schulen gewechselt?
4. Wie hoch ist die Durchfallsrate bei Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Unterricht unterrichtet werden, bei den jährlich abzulegenden Externistenprüfungen?
5. Werden Eltern, die ihre Kinder im häuslichen Unterricht unterrichten, seitens des BMUKK gefördert?
6. Falls ja, in welcher Form?
7. Liegen dem BMUKK Evaluierungen des häuslichen Unterrichts vor?
8. Wie wird der häusliche Unterricht seitens des BMUKK bewertet?