7986/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Robert Lugar
Kolleginnen und Kollegen
An den Bundesminister für Finanzen
Betreffend Darlehen ins Ausland

 

Das Bundesfinanzgesetz 2010 wurde bereits im Mai 2009 beschlossen. Der Bundesvoranschlag 2010 weist unter dem Ansatz 1/45285 „Darlehen an das Ausland“ einen Betrag von 1 Milliarde Euro aus, das entspricht einer Steigerung von 150% gegenüber 2009, während dieser Ansatz im Jahr 2008 fehlt.

In den Erläuterungen zum Bundesfinanzgesetz 2010 findet sich als Erklärung zu diesem Ansatz:

„Im Lichte der Finanz- und Wirtschaftskrise gilt es einen geordneten Zahlungsverkehr mit österreichischen Handelspartnern sicher zu stellen. Für allfällige bilaterale Zahlungsbilanzhilfen wurde im BFG 2010 mit einem Betrag von 1.000,0 Mio. EUR Vorsorge getroffen.“

Im Förderbericht 2009 fehlt eine genaue Erklärung, welchen Handelspartnern - aus diesem Ansatz (400 Mio. Euro) heraus - bilaterale Zahlungsbilanzhilfe gewährt worden ist. Auch konnte der Herr Staatssekretär Reinhold Lopatka im Budgetausschuss vom 16. Februar 2011 keine nähere Erklärung dazu abgeben.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Gründe sprachen dafür im Mai des Jahres 2009 bereits einen derartigen Anstieg der Position „Darlehen ins Ausland“ für das Jahr 2010 vorher zu sehen?
  2. Welche Handelspartner kamen 2009 in den Genuss dieser bilateralen Zahlungsbilanzhilfen?
    1. Zu welchen Konditionen wurden diese Darlehen eingeräumt (Zinsen, Laufzeiten)?
    2. Welche Erträge werden mit diesen Darlehen verbunden sein und ab welchen Zeitpunkt wird die Republik diese lukrieren?
    3. Falls mit keinen Erträgen zu rechnen ist, warum ist dies der Fall?
  3. Welche Handelspartner kamen 2010 in den Genuss dieser bilateralen Zahlungsbilanzhilfen?
    1. Zu welchen Konditionen wurden diese Darlehen eingeräumt (Zinsen, Laufzeiten)?
    2. Welche Erträge werden mit diesen Darlehen verbunden sein und ab welchen Zeitpunkt wird die Republik diese lukrieren?
    3. Falls mit keinen Erträgen zu rechnen ist, warum ist dies der Fall?