7993/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Weltkulturerbe Semmeringbahn und Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn)

 

 

Im Zusammenhang mit dem Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (im weiteren: SBTn) stellen sich aktuell neben der Frage der Befangenheit und Befugtheit von GutachterInnen weitreichende Fragen insbesondere im Hinblick auf das unter Schutz der UNESCO stehende Welterbegebiet „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Gibt es Garantien bzw. Verträge, dass die Semmeringbahn nach Realisierung des Projekts „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) in jener Form betrieben und erhalten bleibt, wie sie seinerzeit zum Welterbe gemäß UNESCO-Welterbe-Konvention (Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt) erklärt wurde? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung des gesamten Inhaltes dieser Garantien bzw. Verträge.

 

2.    Welche einklagbaren Garantieerklärungen bzw. Verträge gibt es dafür, dass die Semmeringbahn nach Realisierung des SBTn nicht eingestellt wird? Bitte um genaue Angaben (Gesetz, Verordnung, Vertrag etc.) oder Zusendung der Garantieerklärung bzw. des Vertrages.

 

3.    Gibt es seitens des BMVIT oder der ÖBB eine Garantie, dass es durch den geplanten Bau des SBTn zu keiner Beeinträchtigung der unter dem Schutz der UNESCO und damit der internationalen Staatengemeinschaft stehenden „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ kommt? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung des Inhaltes dieser Garantie.

 

4.    1996 kam es zu einem massiven Wassereinbruch in den Sondierstollen für den alten Semmering-Basistunnel, dessen Portal in der Nähe des Bahnhofes Mürzzuschlag und innerhalb des Welterbe-Gebietes liegt. Laut Mitteilung des BMVIT kam es dadurch zu einer Absenkung des Bergwasserspiegels von rund 100 Metern. Rund 10 bis 12 Mio. Liter Wasser pro Tag werden seit diesem Zeitpunkt abdrainagiert, wodurch es zu Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts gekommen ist. Kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass der Wasserhaushalt des Semmerings und damit auch die Welterbestätte „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ nicht noch zusätzlich durch den Bau des SBTn beeinträchtigt werden? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

5.    Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) planen im Zusammenhang mit dem SBTn ständige Bergwasserausleitungen aus dem Tunnel von maximal 450 Litern pro Sekunde (mittlere Projektannahme) in den Schwarza-Fluss; Hydrogeologen rechnen damit, dass es dadurch zu negativen Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsgefüge der Welterbestätte „Semmeringbahn und umgebende Landschaft“ auf einer Fläche von rund 90 bis 450 km² kommen wird. Bestätigen Sie dies? Wenn nein, kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass derartige Auswirkungen bei Realisierung des SBTn nicht passieren? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

6.    Hydrogeologen rechnen damit, dass die Eingriffe infolge des SBTn zu einer dauernden Beeinträchtigung des natürlichen Wasserhaushaltes führen werden. Folgen wären die weitgehende Schüttungsverminderung zahlreicher Quellen bis hin zum Versiegen, das Trockenfallen von Bachoberläufen, die Verminderung der Wasserführung von Bächen und die Zerstörung von Feuchtbiotopen; Flora, Fauna, Waldbestand und Teichanlagen würden dadurch unakzeptabel geschädigt werden. Bestätigen Sie dies? Wenn nein, kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass derartige Auswirkungen bei Realisierung des SBTn nicht passieren? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

7.    Der UVP-Sachverständige für Geologie und Hydrogeologie hält in der Verhandlungsschrift zur öffentlichen mündlichen Verhandlung, aufgenommen am 18 und 19. Januar 2011, wie folgt fest: „Vom SV für Geologie und Hydrogeologie wurden sowohl die Zutrittsmengen in die Tunnelröhren als auch die möglichen Auswirkungen auf die Quellaustritte / Oberflächengewässer / Wassernutzungen gutachterlich geprüft. Aufbauend auf diese Aussage wurden die Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsgefüge von den fachkompetenten Sachverständigen gutachterlich behandelt.“

a) Wie bzw. in welcher Form hat der Sachverständige für Geologie und Hydrogeologie die „Zutrittsmengen in die Tunnelröhren als auch die möglichen Auswirkungen auf die Quellaustritte / Oberflächengewässer / Wassernutzungen gutachterlich geprüft“? Bitte um genaue Angaben, damit Experten die „gutachterliche Prüfung“ nachvollziehen können.

b) Zu welcher Aussage kommt der Sachverständige? Bitte um genaue Angaben, damit Experten diese Aussage nachvollziehen und überprüfen können.

c) Wie bzw. in welcher Form wurden die Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsgefüge von den fachkompetenten Sachverständigen gutachterlich behandelt? Bitte um genaue Angaben, damit Experten diese Ergebnisse der „gutachterlichen Behandlung“ nachvollziehen und überprüfen können.

d) Zu welchen Ergebnissen kommen die fachkompetenten Sachverständigen? Bitte um Zusendung der Inhalte genau dieser Gutachten.

 

8.    Der UVP-Sachverständige für Geologie und Hydrogeologie hält in der Verhandlungsschrift zur öffentlichen mündlichen Verhandlung, aufgenommen am 18 und 19. Januar 2011, wie folgt fest: „Vom SV für Geologie und Hydrogeologie wurden die möglichen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper, somit auch auf die Quellaustritte / Oberflächengewässer / Wassernutzungen gutachterlich geprüft. Aufbauend auf diese Aussage wurden die Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsgefüge von den fachkompetenten Sachverständigen gutachterlich behandelt.“

a) Wie bzw. in welcher Form hat der Sachverständige für Geologie und Hydrogeologie die möglichen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper, somit auch auf die Quellaustritte / Oberflächengewässer / Wassernutzungen gutachterlich geprüft? Bitte um genaue Angaben, damit Experten die „gutachterliche Prüfung“ nachvollziehen können.

b) Zu welcher Aussage kommt der Sachverständige? Bitte um genaue Angaben, damit Experten diese Aussage nachvollziehen und überprüfen können.

c) Wie bzw. in welcher Form wurden die Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsgefüge von den fachkompetenten Sachverständigen gutachterlich behandelt? Bitte um genaue Angaben, damit Experten diese Ergebnisse der „gutachterlichen Behandlung“ nachvollziehen und überprüfen können.

d) Zu welchen Ergebnissen kommen die fachkompetenten Sachverständigen? Bitte um Zusendung der Inhalte genau dieser Gutachten.

 

9.    Der Sachverständige für Gewässerökologie hält in der Verhandlungsschrift zur öffentlichen mündlichen Verhandlung, aufgenommen am 18 und 19. Januar 2011, wie folgt fest: „Mit der Errichtung der Tunnelröhre ist in mehreren Quell- und Bachbereichen mit einer Einzugsgebietsgröße kleiner als 10 km² mit einer Reduzierung der Schüttungsmengen zu rechnen. Geringere Schüttungen und damit verbunden eine geringere Dotation von Feuchtgebieten können Beeinträchtigungen für die aquatische Fauna mit sich bringen. Eine Verringerung der Wasserverfügbarkeit reduziert die Ausdehnung der Feuchtlebensräume und somit auch die potentiellen Habitate für wassergebundene Arten. Im Bereich des Oberlaufes des Fuchsgrabenbaches und beim Raachtalbach wird eine Reduktion der geschütteten Wassermenge von mehr als 50% erwartet. Gleiches gilt auch für die Quellen am Fuße des Großen Otter, auch hier sind Schüttungsverringerungen um mehr als 50% prognostiziert. […] Die Arten, die in den untersuchten und von den Schüttungsreduktionen betroffenen Feuchthabitaten bzw. Quellen gefunden wurden, stellen eine charakteristische und typische Faunenzusammensetzung für diese Region dar.“

Mit anderen Worten: Es kommt zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes „Rax-Schneeberg“, des Welterbe-Gebietes „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ und des Natura-2000-Gebietes „Nordöstliche Randalpen“.

Wie können das BMVIT, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) und/oder die ÖBB garantieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die genannten Schutzgebiete nicht gebrochen werden, der Semmering-Region nicht der UNESCO-Welterbe-Status aberkannt wird und es zu keinem Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot in Natura-2000-Gebieten kommt? Bitte um detaillierte Angaben bzw. Zusendung einer rechtsverbindlichen Garantieerklärung.

 

10.  Die ÖBB planen Ersatzwasserversorgungsanlagen für den Fall, dass es durch den Bau des SBTn zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung kommt. Hydrogeologen sind der Ansicht, dass die geplanten Quellfassungen zur Ersatzwasserversorgung teilweise seltenen bzw. geschützten Tieren und Pflanzen den Lebensraum entziehen. Bestätigen Sie dies? Wenn nein, kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass derartige Auswirkungen bei Realisierung des SBTn nicht passieren? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

11.  In den von Grund- und Bergwasserveränderungen betroffenen Bereichen sind laut Hydrogeologen gravierende Nachteile für die Grundwasserfauna zu erwarten (insbesondere in Höhlen, Karsthohlräumen und Quellen). Bestätigen Sie dies? Wenn nein, kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass derartige Auswirkungen bei Realisierung des SBTn nicht passieren? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

12.  Laut Hydrogeologen wird die Einleitung von Bergwässern und Bauabwässern in die Vorfluter zur chemischen, thermischen und ökologischen Beeinträchtigungen sowie zur Trübung dieser Gewässer (insbesondere des Schwarza-Flusses) und damit zu Schädigungen der betroffenen Flora und Fauna führen. Der gute chemische und ökologische Gewässerzustand im Sinne der EU-WRRL würde dadurch auf Dauer beeinträchtigt werden. Bestätigen Sie dies? Wenn nein, kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass derartige Auswirkungen bei Realisierung des SBTn nicht passieren? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

13.  Große Teile des Welterbe-Gebietes sind als Quellschutzgebiete ausgewiesen, die durch den SBTn beeinträchtigt werden würden. Bestätigen Sie dies? Wenn nein, kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass derartige Beeinträchtigungen bei Realisierung des SBTn nicht passieren? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

14.  Nicht nur die Semmeringbahn selbst, sondern auch ihre umgebende Landschaft sind Teil des Welterbe-Gebietes. Grundlage hiefür ist auch das auf der niederösterreichischen Seite gelegene Landschaftsschutzgebiet „Rax-Schneeberg“, das durch den Bau des SBTn beeinträchtigt wird. Bestätigen Sie dies? Wenn nein, kann das BMVIT eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass das Landschaftsschutzgebiet „Rax-Schneeberg“ bei Realisierung des SBTn nicht beeinträchtigt wird? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser Garantieerklärung.

 

15.  Gemäß UNESCO-Welterbe-Konvention ist der nationale Schutz die Grundvoraussetzung für die Eintragung eines Natur- und Kulturgutes in die UNESCO-Welterbe-Liste. Per Verordnung vom 22.6.1981 wurden große Teile der Landschaft auf der steiermärkischen Seite des Semmerings zum Landschaftsschutzgebiet „Stuhleck-Pretul“ erklärt. Per Verordnung vom 26. März 2007 wurde dieses Landschaftsschutzgebiet zugunsten des SBTn auf rund ein Drittel der ursprünglichen Fläche verkleinert. Damit wurde dem internationalen Schutz des Welterbe-Gebietes ein wesentlicher Teil des nationalen Schutzes entzogen. Bestätigen Sie dies? Wenn nein, können das BMVIT, das BMUKK und/oder die ÖBB eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgeben, dass durch diese Vorgangsweise der Welterbe-Status der Semmeringbahn und der umgebenden Landschaft nicht gefährdet wird? Wie beurteilt das BMVIT und/oder das BMUKK diese sehr fragwürdige Vorgangsweise? Wurde sie mit dem UNESCO-Welterbe-Zentrum akkordiert? Wie steht die UNESCO dazu?

 

16.  Der Streckenabschnitt Gloggnitz – Mürzzuschlag (Semmering-Basistunnel neu) ist keine prioritäre TEN-Strecke. Bestätigen Sie diese Feststellung? Wenn nein, weshalb nicht, und kann das BMVIT (mittlerweile) eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass der Streckenabschnitt Gloggnitz – Mürzzuschlag eine prioritäre TEN-Strecke ist? Wenn ja, so ersuchen wir um Übermittlung dieser schriftliche Bestätigung.

 

17.  Bei der mündlichen Verhandlung im Jänner 2011 wurde festgestellt (und seitens der Sachverständigen auch bestätigt), dass der Lebensraum „Grundwasser“ und dessen Ökologie weder in der UVE noch in der UVP untersucht wurden. Dies widerspricht dem UVP-Gesetz 2000. Weshalb wurde dieser wichtige Punkt weder in der UVE noch in der UVP untersucht? Wie wollen Sie diesen gravierenden Verfahrensfehler beheben?

 

18.  Zu welchem Ergebnis kommt die Studie von Toni Häfliger (im Rahmen der bereits stattgefundenen UNESCO-Welterbe-Mission) betreffend die Frage von Auswirkungen des Projekts „Semmering-Basistunnel neu“ auf die Welterbestätte „Semmeringbahn mit umgebende Landschaft“, die im Auftrag der ÖBB bzw. des BMUKK erstellt wurde? Bitte um Zusendung des gesamten Inhaltes.

 

19.  Welche Maßnahmen werden das BMVIT, das BMUKK und/oder die ÖBB treffen bzw. veranlassen, damit es nicht zu Beeinträchtigungen des Welterbes „Semmeringbahn mit umgebende Landschaft“ bei Realisierung des SBTn kommt? Bitte um detaillierte Angaben.

 

20.  Welche Quellen innerhalb des Welterbe-Gebietes „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ wurden bisher durch den Bau des Sondierstollens für den Semmering-Basistunnel (altes Projekt) angeschnitten bzw. beeinträchtigt? Wie hoch ist das Ausmaß der Schüttungsminderung dieser einzelnen Quellen (genaue Bezeichnung der Quellen und Angabe in Liter pro Sekunde), und wie viel Liter Wasser sind durch diese Beeinträchtigung der Biozönose des Welterbe-Gebietes „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ verloren gegangen?

 

21.  Welche Quellen (bitte um genaue Bezeichnung der Quellen) innerhalb des Welterbe-Gebietes „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ werden voraussichtlich durch den Bau des neuen Semmering-Basistunnel (SBT neu) angeschnitten bzw. beeinträchtigt? Wie hoch wird das Ausmaß der Schüttungsminderung dieser einzelnen Quellen (genaue Bezeichnung der Quellen und Angabe in Liter pro Sekunde) sein, und wie viel Liter Wasser werden in Summe durch diese Beeinträchtigung der Biozönose des Welterbe-Gebietes „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ verloren gehen?

 

22.  In welcher Höhe befindet sich derzeit der Bergwasserspiegel und um wie viel Meter tiefer liegt der derzeitige Bergwasserspiegel damit im Vergleich zum ursprünglichen Bergwasserspiegelstand vor dem Anschlag des Sondierstollens für den SBT alt (Angaben in Metern)?

 

23.  Rechnet das BMVIT damit, dass es durch den Bau des SBTn wieder zu gravierenden Bergwasserspiegelabsenkungen im Welterbe-Gebiet „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ kommt? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, weshalb nicht?

 

24.  Auf welche Gebiete erstrecken sich die derzeitigen Auswirkungen der Bergwasserspiegel-Absenkung infolge des Sondierstollen-Baues zum Semmering-Basistunnel alt (Angaben in km2 und Bezeichnung der Gebiete)?

 

25.  Auch die durch das Welterbe-Gebiet führende, vor einigen Jahren fertig gestellte Semmering-Querung zwischen Maria Schutz und Mürzzuschlag (Semmering-Schnellstraßen-Tunnel; SST) beeinträchtigt den natürlichen Wasserhaushalt des Semmerings. Nach Mitteilung des BMVIT fließen rd. 2,5 Millionen bis 11,2 Millionen Liter Wasser pro Tag, abhängig von den hydrogeologischen Rahmenbedingungen und jahreszeitlichen Schwankungen, aus den Drainagen. Dadurch fielen bereits Quellen und Bachläufe trocken; für entsprechende Ersatzwasserversorgungen wurde zwar Sorge getragen, Abdichtungsmaßnahmen wurden jedoch keine gesetzt, da „derartige Maßnahmen in einem komplexen System diffuser Wasserzutritte keine gezielten und berechenbaren Nutzen erwarten lassen“. Gemäß den bisher getroffenen Aussagen im Rahmen der UVE und UVP zum SBTn sind Wasserableitungen größeren Ausmaßes geplant. Wie lässt sich dies mit dem Verschlechterungsverbot in Natura-2000-Gebieten vereinbaren? Bitte um präzise Antwort.

 

26.  Wie hoch sind derzeit die Erhaltungskosten der Semmeringbahn pro Jahr in EUR?

 

27.  Wer wird für die Erhaltung der Semmeringbahn nach Realisierung des SBTn aufkommen? Gibt es dazu einklagbare Verträge bzw. Garantieerklärungen? Wenn ja, ersuchen wir um Übermittlung des gesamten Inhaltes dieser Verträge bzw. Garantieerklärungen.

 

28.  Auf welche Gesamtkosten kommt die Generalsanierung der Semmeringbahn in EUR?

 

29.  Zu welchem Zeitpunkt wird diese Generalsanierung abgeschlossen sein?

 

30.  Welche Bauwerke der denkmalgeschützten Semmeringbahn sollen aufgrund des Baues des SBTn verändert, beeinträchtigt oder abgerissen werden (bitte detaillierte Angaben)?

 

31.  Wie wird sich das Landschaftsbild durch den Bau bzw. die Realisierung des SBTn ändern? Bitte um detaillierte Antwort.

 

32.  Wie stellen sich das BMVIT, das BMUKK und/oder die ÖBB den Fortbestand des Weltkulturerbes Semmeringbahn (mit und ohne Semmering-Basistunnel) vor? Gibt es konkrete Pläne hinsichtlich Betrieb, Erhaltung und Nutzung? Bitte um detaillierte Antwort.