8037/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Dienstreisen / unzureichende Beantwortung

 

 

Angesichts der Sparmaßnahmen, Steuererhöhungen und des Budgets für 2011, erscheint es notwendig ausgabenseitig Ihre Arbeit zu hinterfragen. So schrieb beispielsweise die Wochenzeitschrift "Profil": "Wenn ein Beamter des Außenministeriums auf Dienstreise in Österreich geht, kostet das durchschnittlich 203 Euro. Ein Beamter des Verkehrsministeriums hingegen verreist um schlappe 39 Euro. Die Unterschiede wurzeln in der Reisegebührenvorschrift aus dem Jahr 1955, die umständlich regelt, welcher Dienststufe welcher Kostenersatz zusteht."

In meiner Anfrage betreffend Dienstreisen vom 22.12.2010, beantworteten Sie  Fragen nach namentlicher Aufgliederung Ihrer Reisebegleiter und der dafür angefallenen Kosten nur unzureichend.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erneut folgende

 

 

                                                     Anfrage

 

 

 

1.         Für welche Ihrer Begleiter zahlte ihr Ressort Reisen innerhalb Österreichs im Jahr 2010 gänzlich oder teilweise? (aufgegliedert namentlich auf Begleiter und deren Funktion und Dienstreisen)

1a.      Wie hoch waren 2010 die Kosten für die Reisen Ihrer Begleiter? (aufgegliedert namentlich auf Begleiter und Dienstreisen)

 

2.         Für welche Ihrer Begleiter zahlte ihr Ressort Reisen außerhalb Österreichs gänzlich oder teilweise? (aufgegliedert namentlich auf Begleiter und deren Funktion und Dienstreisen)

2a.      Wie hoch waren die Kosten für die Reisen Ihrer Begleiter? (aufgegliedert namentlich auf Begleiter und Dienstreisen)