8066/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Widmann,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die Zukunft des Flugplatzes Wels als letztlich verbliebene zusammenhängende größte Restfläche der ursprünglich großflächigen Welser Heide

 

 

Seit nunmehr acht Jahren ist die Frage von Betriebsansiedelungen im Bereich eines rund 43 Hektar großen Areals auf dem Gelände des im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft stehenden Flugplatzes Wels Dauerthema der öffentlichen und medialen Diskussion.

Hauptstreitpunkt ist die dafür notwendige Umwidmung in Gewerbegebiet bzw. das derzeit laufende Umwidmungsverfahren dieses Teils des Flugplatzes, in welchem sich die Befürworter dieser Umwidmung, unter anderem der Eigentümer BIG, die Stadt Wels, ein Welser Unternehmer und die Realtreuhand Oberösterreich einerseits, sowie die Gegner, nämlich Naturschützer, Grundstücksanrainer, der Österreichische Aeroclub Landesverband Oberösterreich als Interessensvertreter des Flugsports in Oberösterreich, der Österreichische Aeroclub als Bundes-Fachverband des österreichischen Flugsportes und der Halter des Flugplatzes – der Fliegerclub Weiße Möwe Wels andererseits – gegenüber stehen.

Gerade aus Sicht des Naturschutzes (Österreichischer Naturschutzbund, WWF, Univ. Prof. Dr. Berndt Lötsch) wäre eine Umwidmung dieses Areals ein nicht akzeptabler Eingriff in die dort bestehende einzigartige Fauna und Flora und den letzten noch bestehenden zusammenhängenden Teil der Welser Heide, der dadurch  massiv und nachhaltig beeinträchtigt würde.


Als Eigentümerin des Areals kommt der Bundesimmobiliengesellschaft, die als Begründung für die Verkaufs- und Umwidmungsüberlegungen unter anderem den entsprechenden gesetzlichen Auftrag ins Treffen führt, eine Schlüsselrolle zu.

Der gesetzliche Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft ist in § 4 Abs. 4 Bundesimmobiliengesetz wie folgt definiert:

„Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH hat gegebenenfalls die Verwertung zur Gänze oder in Teilen, insbesondere von für Bundeszwecke nicht mehr benötigten Objekten gemäß Anlage A, vorzubereiten und durchzuführen.“

 

Somit kann von einem  gesetzlichen (verpflichtenden) Auftrag zur Verwertung wohl keine Rede sein.

Darüber hinaus stellt sich daher unter anderem die Frage, in wie fern angesichts des Bestehens von gültigen Verträgen zwischen der BIG und der Stadt Wels bzw. der Stadt Wels und dem Flugplatzhalter „Weiße Möwe“ als Betreiber des öffentlichen Flugplatzes Wels eine optimale Verwertung von Teilen dieser Liegenschaft möglich ist, zumal das Gelände vertraglich bis 2070! als Flugplatz zweckgewidmet ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richten daher die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage

 

1) Welche sind die konkreten Gründe für den seitens der Bundesimmobiliengesellschaft an den Magistrat der Stadt Wels gestellten Antrag auf Umwidmung von Teilflächen des öffentlichen Flugplatzes Wels?

 

2) Wer war konkret der Initiator der Bestrebungen, einen Teil des Flugplatzareals einer anderen Widmung zuzuführen?

 

3) Welche sind die derzeit geltenden Verträge in Zusammenhang mit den entsprechenden Liegenschaften sowie dem Betrieb des Flugplatzes Wels?

 

4) Bei welchen diesbezüglichen Verträgen ist die Bundesimmobiliengesellschaft Vertragspartner?


5) Welche konkreten Inhalte haben die jeweiligen Verträge?

 

6) Welche Laufzeit haben die jeweiligen Verträge?

 

7) Stehen diese Verträge einer allfälligen Verwertung der Teilflächen des Flugplatzes Wels entgegen?

7)a) Wenn ja, wo liegen die konkreten Probleme?

7) b) Wenn nein, warum nicht?

 

8) Welche Auswirkungen ergeben sich im Falle einer Verwertung aufgrund der bestehenden Verträge?

 

9) Der gesetzliche Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft ist in § 4 Abs. 4 Bundesimmobiliengesetz wie folgt definiert: „Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH hat gegebenenfalls die Verwertung zur Gänze oder in Teilen, insbesondere von für Bundeszwecke nicht mehr benötigten Objekten gemäß Anlage A, vorzubereiten und durchzuführen.“

Kann aus dieser Bestimmung – wie von Entscheidungsträgern der BIG ins Treffen geführt – ein gesetzlich (verpflichtender) Auftrag zur Verwertung eines Teils des Flugplatzes Wels abgeleitet werden?

9) a) Wenn ja, wie begründen Sie diesen?

 

10) Kann angesichts der derzeit bestehenden Verträge betreffend das Areal des Flugplatzes Wels eine für die Verwertung eines Teils des Areals erforderliche Verfügbarkeit angenommen werden?

10) a) Wenn ja, aus welchen Fakten lässt sich die Verfügbarkeit ableiten?

 

11) Welche Auswirkungen hätte eine Verwertung eines Teils des Areals des Flugplatzes insbesondere auf jene Bestimmung des zwischen der Republik Österreich und der Stadt Wels errichteten Vertrages, derzufolge „eine Verwendung des Mietgegenstandes zu anderen Zwecken (Anm.: als zum Betrieb eines öffentlichen Zivilflugplatzes mit vorrangiger Ausübung des Flugsports in allen Sparten) nicht zulässig ist“?


12) Ist es richtig, dass – wie in den Medien kolportiert – die BIG derzeit dabei ist, „Lücken“ in den Verträgen zu finden, um eine Verwertung der Liegenschaften zu ermöglichen?

12)a) Wenn ja, welche konkreten „Lücken“ werden in den Verträgen vermutet?

 

13) Laut BIG bestehen bereits konkrete An- oder Umsiedlungsabsichten von Betrieben. Um welche Betriebe handelt es sich dabei konkret?

 

14) Liegen dafür bereits entsprechende Projekte vor?

14) a) Wenn ja, welcher ist der aktuelle Stand dieser Projekte?

 

15) Bei welchem dieser Betriebe würde es sich um eine tatsächliche und echte Neuansiedelungen und um keine Umsiedelung handeln?

 

16) Welches Flächenausmaß würde die jeweilige Betriebsansiedelung oder  - umsiedelung beanspruchen?

 

17) Mit der Schaffung wie vieler zusätzlicher Arbeitsplatz ist durch die jeweilige Betriebsansiedlung zu rechnen?

 

18) Sind für diese einzelnen Betriebe sowohl der Bahn-, als auch der Autobahnanschluss wirtschaftlich notwendige Betriebsvoraussetzungen?

 

19) Ist der Flugplatz Wels in einer bestimmten Weise in das Ausbildungs- und Trainingsprogramm der Luftwaffe des österreichischen Bundesheeres einbezogen?

19) a) Wenn ja, wie stellt sich diese Einbeziehung konkret dar?

 

20) Hat die BIG im Falle des Bestehens einer Einbeziehung des Flugplatzes Wels seitens der Luftwaffe des Bundesheeres mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im Vorfeld der Verwertungsabsichten Kontakt aufgenommen?

20) a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

20) b) Wenn nein, warum nicht?

20) c) Wenn nein, werden solche Gespräche noch stattfinden?

20) d) Wenn nein, wann werden solche Gespräche stattfinden?


21) Hat der Umweltminister mit Ihnen bzw. der BIG in Zusammenhang mit der geplanten Verwertung Kontakt aufgenommen, zumal dieser – Medienberichten zufolge – sich klar dafür ausgesprochen hat, dass „sich das Ministerium für die Erhaltung des Welser Flugplatzes einsetzen werde“?

 

22) Wie beurteilen Sie die geplante Verwertung der gegenständlichen Liegenschaften vor dem Hintergrund der Erläuterungen zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf des Landes Oberösterreich, denen zufolge „der Flugplatz Wels naturschutzfachlich zu den hochwertigsten Flächen des Bundeslandes Oberösterreich zählt“?

 

23) Wie beurteilen Sie die infolge der geplanten Umwidmung und Betriebsan- bzw. umsiedelung entstehenden Auswirkungen auf den Betrieb des Flugplatzes vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Europäischen Parlaments, wonach die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, in die Modernisierung und den Bau kleiner und mittelgroßer Flughäfen zu investieren?

 

24)  Welche konkreten Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass man nunmehr von den seitens der damaligen Staatssekretärin Fekter im Zuge einer Sitzung am 1. März 1993 gegen eine Betriebsansiedlung ins Treffen geführten Argumenten, wonach die Flächen des Flugplatzes einerseits durch die Landesverteidigung und andererseits durch den zivilen öffentlichen Flugverkehr besetzt seien und diese beiden Institutionen im allgemeinen Interesse stehen was „selbstverständlich Vorrang gegenüber privaten Interessen hat“, gänzlich abweicht?

 

25) Ist Ihnen jener Aufruf zum Schutz der Welser Heide von Univ. Prof. Dr. Berndt Lötsch vom 12. Jänner 2011 bekannt, in welchem dieser zu dem Ergebnis kommt, dass im Bereich des Flugplatzes Wels unter anderem rund 200 Brutpaare von Feldlerchen, 10 Paare des gefährdeten Brachvogels und Dutzende von Kiebitzen anzutreffen sind, und dass die BIG sowie einige Kommunalpolitiker in ihrer Entwicklungsgier den ultimativen Vernichtungsschlag gegen eine sogar europäisch schutzwürdige Idylle planen?

25)a) Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

 

Wien, 22. März 2011