8067/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an  den  Bundesminister  für  Arbeit,  Soziales und  Konsumentenschutz Rudolf

Hundstorfer betreffend die ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen

Die Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherung hängt im besonderen mit den Beitragseinnahmen zusammen. Beitragsschulden der Wirtschaft bei den Gebietskrankenkassen erfüllen - wie die Praxis zeigt - immer öfter auch den Tatbestand des Sozialbetrugs. Um auch die Zahlen für das Jahr 2010 zu überblicken stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch waren die Beitragsrückstände der ArbeitgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12.2010?

2.       Wie viel entfallen davon auf Beiträge der ArbeitnehmerInnen, die nicht weitergeleitet wurden (in absoluten Zahlen und nach Prozenten)?

3.       Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne der Frage 1 und 2 auf die einzelnen Gebietskrankenkassen (nach Bundesländern)?

4.       Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen (für 2010 nach einzelnen Gebietskrankenkassen)?

5.       Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die als uneinbringlich abgeschrieben wurden (für das Jahr 2010 zum Stichtag 31.12, nach absoluten Zahlen und einzelnen Gebietskrankenkassen)?

6.    Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§114 ASVG) wurden von den einzelnen Gebietskrankenkassen im Kalenderjahr 2010 getätigt?


7.       Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfung im Jahr 2010 (nach Gebietskrankenkassen)?