8196/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
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ANFRAGE

der Abgeordneten Gerhard Huber, Mag. Ewald Stadler, Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Verbot der Grußformel „Grüß Gott“ in Schulen

 

 

Der Biologielehrer Armin L. vom Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz in Innsbruck soll mehreren Schülern verboten haben, die Grußformel „Grüß Gott“ zu verwenden. Mehrere Eltern haben sich daraufhin über das Verhalten des Pädagogen Armin L., welcher diese Vorwürfe im Rahmen eines Interviews mit einer österreichischen Tageszeitung vehement bestritten hat, beschwert und eine Aufklärung durch den Landesschulrat eingefordert. Armin L. behauptet, es handle sich um einen „Racheakt“ seitens einiger Eltern und um ein Missverständnis, das durch einen von ihm verfassten kirchenkritischen Leserbrief ausgelöst worden sei. Laut Medienberichten hat der Landesschulrat von Tirol die Vorwürfe gegen den Pädagogen Armin L. untersucht und ihn zurecht gewiesen; Details über die Art und Weise der „Zurechtweisung“ wurden nicht bekannt.

 

Faktum ist, dass der Vorfall in Tirol für Empörung der Tirolerinnen und Tiroler und heftige Reaktionen gesorgt hat und es die Tiroler Landesregierung, allen voran ÖVP-Landeshauptmann Platter und SPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Gschwendtner, verabsäumt hat, sich auf politischer Ebene für die Erhaltung christlicher Werte an den Schulen einzusetzen und klar gegen das Verbot der Grußformel „Grüß Gott“, gegen das Verbot von Kreuzen in öffentlichen Schulen und somit gegen die Abschaffung der christlichen Werte aufzutreten.

 

Für das BZÖ ist es auch bedenklich, dass der Vorfall, der medial bundesweit in den Printmedien thematisiert wurde, sich in einem Bundesrealgymnasium ereignete und die somit zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bis zum heutigen Tag, keinerlei Stellungnahme abgegeben hat, geschweige denn eine Untersuchung des Vorfalls durch das Bundesministerium veranlasst hat und somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei diesem Vorfall um keinen Einzelfall handelt.

 

Das BZÖ ist es auch bedenklich, dass der Vorfall, welcher medial bundesweit in den Erhalt der christlichen Werte in unseren Schulen und stellen daher an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

Anfrage:

 

 

1.             Wann und von wem wurden Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur darüber informiert, dass ein Pädagoge im Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz den Schülerinnen und Schülern die Grußformel „Grüß Gott“ verbieten wollte?


2.             Wann und von wem wurden Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur darüber informiert, dass ein Pädagoge im Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz den Schülerinnen und Schülern vermittelt hat, dass es sich bei Gott um ein Fabelwesen handele?

 

3.             Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die Religionsfreiheit jener Schüler, die an Gott glauben, zu schützen?

 

4.             Warum haben Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht Kunst und Kultur, bis heute zu den Äußerungen des Pädagogen Armin L., Gott sei ein Fabelwesen, medial keine Stellung bezogen und somit der Bevölkerung signalisiert, dass Sie die Aussagen des Pädagogen tolerieren?

 

5.             Warum haben Sie die Vorwürfe der Eltern gegen den Pädagogen Armin L. nicht untersucht, angesichts der Tatsache, dass sich die Vorfälle in einem Bundesrealgymnasium ereignet haben?

 

6.             Haben Sie eine schriftliche Stellungnahme des Pädagogen Armin L. angefordert?

a)             Wenn ja, wie argumentiert der Pädagoge Armin L. sein Verhalten?

b)             Wenn nein, warum nicht?

 

7.             Haben Sie eine schriftliche Stellungnahme der Direktorin des Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz, Frau Prof. Evelin Müller-Bürgerl, zum Verhalten des Pädagogen Armin L. angefordert?

a)             Wenn ja, wie argumentiert die Direktorin Frau Prof. Evelin Müller-Bürgerl den Vorfall in ihrer Schule?

b)             Wenn nein, warum nicht?

 

8.             Haben Sie eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Schulaufsichtsbehörde des Landes Tirol angefordert?

a)             Wenn ja, wie lautet diese?

b)             Wenn nein, warum nicht?

 

9.             Sind Sie sicher, dass es sich bei den Äußerungen des Pädagogen Armin L., der Gott als Fabelwesen bezeichnet und den Schülerinnen und Schülern die Grußformel „Grüß Gott“ verbieten wollte, um einen Einzelfall handelt?

 

10.         Liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aus den letzten zwei Jahren Beschwerden besorgter Eltern vor, welche die Beibehaltung der christlichen Werte einfordern und sich gegen das Verbot des Kreuzes in unseren Schulen aussprechen und die Beibehaltung der Grußformel „Grüß Gott“ einfordern? Wenn ja, wie viele Beschwerden liegen dem Bundesministerium vor? (Bitte um Aufstellung pro Bundesland und Schule, sowie Gegenstand der Beschwerde)

 

11.         Welche Maßnahmen setzen Sie als zuständige Bundesministerin für Unterricht, um ein Verbot der Grußformel „Grüß Gott“ in Österreichs Bundesschulen zu verhindern und rechtlich abzusichern?

 

12.         Wie schätzen Sie insbesondere die Auswirkungen der jüngsten Entscheidung des Verfassungs­gerichtshofes, der immerhin endlich gegen ein Verbot von Kreuzen in Österreichs Schulen entschieden hat, auf derartige Rechtsfragen ein?

 

13.         Werden Sie dafür sorgen, dass im Gefolge der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes die vorhandenen Zweifelsfragen rund um christliche Symbole und Bräuche an Schulen und Kindergärten wie das Auftreten von Nikoläusen, das Wünschen Gesegneter Weihnachten, das Aufhängen von Kreuzen, das Singen christlicher Lieder, das „Grüß-Gott-Sagen“ etc. klargestellt werden? Wenn nein, warum nicht?

 

Wien, am 31.03.2011