8215/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.04.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Inseratenkampagne über Pflegefinanzierung
Seit Jahren wird über die längst fällige Pflegefinanzierung diskutiert und eine bundesweite Lösung gefordert. Auch in seinem Bericht „Bund 2010/3“ stellte der Rechnungshof fest, dass es „keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit“ gibt und daher weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflegevorsorge und deren nachhaltige Finanzierbarkeit erforderlich sind.
Der von der Regierung und den Bundesländern nun fixierte Pflegefonds, der mit insgesamt 685 Mio. Euro dotiert ist, soll die Kostensteigerungen der Länder und Gemeinden in den Jahren 2011 bis 2014 decken. Mit dieser Dotierung des Pflegefonds ist aber die nachhaltige Finanzierung des Pflegesystems weiterhin nicht gesichert. Zudem fehlt es an einem zukunftsweisenden Gesamtkonzept im Pflegebereich.
In Österreich gibt es über 400.000 pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten. Mehr als 80 % der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Die pflegenden Angehörigen leisten dadurch volkswirtschaftlich einen bedeutenden Beitrag, ohne den die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich nicht möglich wäre. Mit dieser Pflege zu Hause sind nicht nur psychische und physische Belastungen, sondern insbesondere auch finanzielle Einbußen für die Angehörigen verbunden. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder. Daher ist neben der Einrichtung eines Pflegefonds auch die Sicherstellung der Pflegevorsorge durch eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes erforderlich.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE: