8341/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Rezeptgebühr und Medikamentenpreise

 

 

 

Derzeit beträgt die Rezeptgebühr 5,10 €; wobei die Höhe dieser Gebühr in der Regel jährlich geringfügig steigt.

Bestimmte Personen sind aus sozialen Gründen bzw. aufgrund einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit von der Rezeptgebühr befreit.

Mit 01.01.2008 wurde die sogenannte Rezeptgebührenobergrenze eingeführt. Diese besagt, dass Rezeptgebühren lediglich bis zur Obergrenze von zwei Prozent des Nettoeinkommens pro Jahr entrichtet werden müssen. Werden Medikamente verschrieben, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt, so werden die Kosten für diese Medikamente derzeit nicht für die Rezeptgebührenobergrenze angerechnet.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Medikamente, deren Preis ursprünglich über der Rezeptgebühr lag, wurden jeweils in den letzten 3 Jahren aufgrund der automatischen Erhöhung der Rezeptgebühr im Preis billiger als die Rezeptgebühr?

 

2.    Wie häufig wurden die in Frage 1 betroffenen Medikamente verschrieben?

 

3.    Wie viele Medikamente, deren Preis ursprünglich über der Rezeptgebühr lag, wurden durch die Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente billiger als die Rezeptgebühr?

 

4.    Wie häufig wurden die in Frage 2 betroffenen Medikamente verschrieben?


 

5.    Wie viele Personen haben aufgrund dieser Tatsache jeweils in den letzten 3 Jahren finanzielle Einbußen erlitten, da für die Berechnung der Rezeptgebührengrenze Aufwendungen für jene Medikamente nicht berücksichtigt werden, die selbst getragen werden, weil sie niedriger als die gesetzliche Rezeptgebühr sind?

 

6.    Wie häufig wurden die in Frage 3 betroffenen Medikamente verschrieben?