8349/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Fremdsprachenunterricht von BKS-Sprachen an Österreichs Schulen
Im Zusammenhang mit der Einführung neuer lebender Fremdsprachen als Maturafach berichtete die "Wiener Zeitung" vor kurzem über die BSK-Sprachen Bosnisch, Kroatisch und Serbisch:
"Ab dem kommenden Schuljahr 2011/12 kann
an zwei höheren Schulen in Wien – der AHS Henriettenplatz und der
Handelsakademie des bfi – Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (BKS) als zweite
lebende Fremdsprache gewählt werden. Damit ist dann auch eine
reguläre Matura in diesem Fach möglich. ... Bis jetzt konnte in BKS
nur extern die Matura abgelegt werden, dann beispielsweise, wenn der
Muttersprachenunterricht besucht wurde oder ein Freifach, und zwar im
Ausmaß von zehn Wochenstunden, um die Reifeprüfung in diesem Fach
schriftlich abzulegen, sowie acht Wochenstunden für eine mündliche
Matura."
("Wiener
Zeitung", 29. März 2011, S. 17)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Wie oft wurde bisher die schriftliche Matura in einer der BKS-Sprachen extern abgelegt?
2. Wie oft wurde bisher die mündliche Matura in einer der BKS-Sprachen extern abgelegt?
3. Welche Qualifikation hatten die Maturaprüfer für die BKS-Sprachen?
4. Wie ist sichergestellt, dass die BKS-Sprachen auf dem selben Niveau unterrichtet werden, wie andere Fremdsprachen?
5. Welches Sprachniveau ist für den Fall der Wahl einer BKS-Sprache bei der Matura zu beherrschen?
6. Entspricht dieses Sprachniveau demjenigen, wie es auch für andere Fremdsprachen bei der Matura verlangt wird?
7. Wie kann dieser Standard gewährleistet werden?
8. Welche Qualifikation hat bzw. haben der/die Lehrer der BKS-Sprachen?
9. Wie viele Schüler, die bisher in einer BKS-Sprache maturierten, hatten eine BKS-Muttersprache?