8378/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kostentragung der Fliegerbombensuche und -beseitigung

 

Die APA216 vom 8.4.2011 berichtete:                      

„Blindgänger 2 - VfGH-Sprecher: Politik könnte Anspruch schaffen

Utl.: Gesetzesentwurf kam über nach Begutachtung nicht hinaus

Mit der 32 Seiten umfassenden Entscheidung macht der VfGH nun dem rund acht Jahre andauernden Rechtsstreit ein Ende. Die Stadt Salzburg hatte die Kosten von rund 900.000 Euro für das Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das Freilegen von drei Fliegerbomben vom Staat zurückgefordert. Sie pochte dabei auf das Kriegsmaterialgesetz sowie die Gefahrenabwendungspflicht des Bundes.

In einem Ersturteil im August 2007 hatte das Landesgericht Salzburg den Bund grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten weitgehend zu übernehmen. Das Oberlandesgericht Linz verneinte diese Verpflichtung allerdings im März 2008 mit der Begründung, der Bund müsse nur für die Bergung der bereits freiliegenden Fliegerbomben aufkommen. Daraufhin brachte die Stadt die Klage beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Doch dieser wies sie am 5. November 2008 wegen Unzuständigkeit zurück. Daher wanderte die Causa zum Verfassungsgerichtshof, der eben nun feststellte, "dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben(blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehlt daher eine

Kostentragungsregelung". Die Stadt Salzburg kann nur dann Geld einklagen, wenn sie sich auf irgendeine Bestimmung berufen kann. "Das ist hier aber nicht der Fall", erläuterte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

 

Da sich der OGH für nicht zuständig erklärt und auch der VfGH mangels Grundlagen die Klage abgewiesen hat, werde nun der Verfassungsgerichtshof in einem eigenen Verfahren noch einmal prüfen, ob nicht doch der OGH und die vorgelagerten Instanzen für Klagen im Einzelfall zuständig seien, so Neuwirth. Im Juristendeutsch nennt

sich dies "Kompetenzkonflikt".

 

Die nunmehrige Entscheidung ist österreichweit von großer Bedeutung, weil insgesamt noch rund 15.000 Fliegerbomben in der Erde schlummern dürften. Die Suche und Bergung eines Kriegsrelikts kostet im Schnitt rund 200.000 Euro. Laut Neuwirth liegt es an der Politik, wenn diese mit einem neuen Gesetz oder einer neuen Vereinbarung das rechtliche Vakuum füllen und einen generellen Kostenersatz schaffen

möchte.

 

Im Jänner 2008 hat die Politik schon einen Anlauf dazu versucht: Das Innenministerium hat im Nationalrat einen Entwurf zu einem "Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Fliegerbombenblindgänger betroffen sind" eingebracht. Dieser sah vor, dass der Bund 35 Prozent der Kosten, höchstens aber 35.000 Euro übernimmt, wenn tatsächlich eine Bombe freigelegt wird und eine

Person durch die Finanzierung der Maßnahme in ihrer Existenz bedroht wäre. Der Entwurf ist aber laut Parlaments-Homepage nach der Begutachtungsfrist sanft entschlafen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Was bedeutet die Entscheidung des VfGH für die betroffenen Liegenschaftsbesitzer?
  2. Welche Schritte werden Sie setzen, um den betroffenen Liegenschaftsbesitzern zu helfen?
  3. Wird es einen neuen Entwurf zum "Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Fliegerbombenblindgänger betroffen sind" geben?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wenn ja, wann?
  6. Wenn ja, welchen Inhalt wird das Gesetz haben?