8411/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch –             BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! - Tag 72 Woche 11

 

Die Gesetzeslage im Bereich „Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch“ ist dringend verbesserungswürdig, was beispielsweise durch die Missbrauchsfälle der vergangenen Monate und zuletzt durch den Tod des dreijährigen Cain aus Vorarlberg auf grausamste Weise verdeutlicht wurde.

So ist beispielsweise im Strafgesetzbuch bei Raub mit Todesfolge gem. § 143 StGB  oder bei Vergewaltigung mit Todesfolge gem. § 201 Abs. 2 StGB lebenslange Freiheitsstrafe möglich, nicht aber bei Quälen von Kindern bis zum Tod. Hier ist gem. § 92 Abs. 3 StGB nur eine Strafe von höchstens zehn Jahren normiert. Hier liegt eine völlig falsche und verzerrte Wertung zugrunde! Es gilt, das Strafausmaß anzugleichen. Weiters fehlt es an einer gegenüber jedermann geltenden, ausnahmslos verpflichtenden Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlung. Es ist nötig, die Zivilcourage in diesem Bereich zu stärken und jene zur Rechenschaft ziehen zu können, die das Leid der Kinder tatenlos zulassen.

Im Bereich von Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen ist beispielsweise aus Wertungsgesichtpunkten nicht zu verstehen, dass derartige Delikte noch immer verjähren können. Insofern sei nur auf die durch solche Taten verursachten Verletzungsfolgen an der Psyche hingewiesen, die oftmals niemals heilen. Nicht zu akzeptieren ist weiters, dass auch Täter solcher Grausamkeiten die Chance haben, bedingt entlassen zu werden und auch nicht zwingend lebenslangen Kontrollmaßnahmen unterliegen. Außerdem fordern wir, dass es keine Tilgung bei Sexualstraftaten geben darf sowie die Strafrahmen von Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen generell zu verdoppeln sind.    

 

Erinnernd an die vielen schrecklichen Kinderschicksale ermahnen wir daher heute und solange, bis ausreichend Lehren aus den Fällen gezogen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder vor Missbrauch und Misshandlung getätigt werden. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

 

 

1.

Welche konkreten Handlungen im Bereich Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch haben in der letzten Woche in Ihrem Verantwortungsbereich stattgefunden?

 

2.

Welche konkreten Ergebnisse gab es?

 

3.

Welche Gesetzesentwürfe im Bereich Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch sind an welchem Datum zu erwarten?


 

4.

Wie sind die aktuellen Verhandlungs- und Verfahrensstände?

 

5.

Welche Projekte im Bereich Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch sind an welchem Datum geplant?

 

6.

Wie sind die aktuellen Verhandlungs- und Verfahrensstände?