8412/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch –             BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! - Tag 72 Woche 11

 

Im Besonderen der Tod des dreijährigen Cain aus Voralberg verdeutlicht, dass aus dem Fall Luca keine ausreichenden Lehren gezogen worden sind.

So gibt es beispielsweise bis jetzt noch keine ausreichende „Bundes-Rahmenregelung“, die klare Handlungsanordnungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung vorschreibt. Vielmehr liegt seit dem Jahr 2008 ein Gesetzesentwurf zu einem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, der jedoch noch immer nicht umgesetzt worden ist.

Diese Verzögerung ist erschreckend, stellt eine Gefahr für Kinder dar und verdeutlicht den Reformunwillen der Bundesregierung. So sind die Probleme der bestehenden Gesetzeslage in dem Entwurf zusammengefasst bzw. geht aus der Begründung des Gesetzesentwurfes hervor, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen gestärkt und eine Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung eingeführt werden soll. Zu einer Umsetzung gereichte dieses Wissen jedoch nicht.

Alles in allem drängt sich die Frage auf, ob der Tod des kleinen Cain in Hinblick auf die scheinbare Kenntnis der Behörden durch klare Gefährdungsabklärungsregelungen vermeidbar gewesen wäre.

Im Konkreten ist ein bundesweites Kinder- und Jugendhilfegesetz zu fordern, in dem für Fälle von Kindeswohlgefährdung beispielsweise eine Bearbeitung durch mindestens zwei Sozialarbeiter (Vier-Augen-Prinzip), eine gesetzliche Mindestanzahl von Kontrollbesuchen bzw. grundsätzlich automatisierte Abläufe bei Verdachtsmomenten vorgeschrieben werden. Gleichzeitig ist eine sofortige Verbesserung der Kommunikation bzw. eine Vernetzung der Behörden und Spitäler vorzusehen.

Erinnernd an die schrecklichen Kinderschicksale ermahnen wir heute und solange, bis ausreichend Lehren aus den Fällen gezogen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder vor Missbrauch und Misshandlung getätigt werden. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn  Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage:

 

1.

Welche konkreten Handlungen im Bereich Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch haben in der letzten Woche in Ihrem Verantwortungsbereich stattgefunden?

 

2.

Welche konkreten Ergebnisse gab es?

 

3.

Welche Gesetzesentwürfe im Bereich Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch sind an welchem Datum zu erwarten?

 

4.

Wie sind die aktuellen Verhandlungs- und Verfahrensstände?


 

5.

Wie ist der Stand der Verhandlung betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz?

 

6.

An welchem Datum ist geplant, ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz im Parlament abzustimmen?

 

7.

Welche Projekte im Bereich Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch sind an welchem Datum zu erwarten?

 

8.

Wie sind die aktuellen Verhandlungs- und Verfahrensstände?