8436/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.05.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Robert Lugar
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Finanzen
betreffend Aufgliederung des Erfolges 2010 des VA-Ansatzes 2/16514 AB 43 „Stempel-,
Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben“
Die Frau Bundesminister hat – laut eigenen Aussagen – bezüglich der Steuerpolitik "ganz klare Vorstellungen: weniger, einfacher, leistungsgerechter" – alles andere wird nicht über ihren Schreibtisch gehen. Wichtig wäre es aber auch, nicht nur zukünftige steuerpolitische Maßnahmen nach diesen Grundsätzen zu beurteilen, sondern auch die bestehenden Regelungen nach den Grundsätzen „weniger, einfacher, leistungsgerechter“ zu beurteilen.
Die Einnahmen unter diesem VA-Ansatz betrugen im Jahr 2010 rund 819 Mio. €. Eine nähere Aufgliederung, welche Einnahmen unter welchem Titel erzielt wurden, fehlt.
Viele, der unter diesem VA-Ansatz erzielten Einnahmen erscheinen als nicht mehr zeitgemäß und es besteht die Vermutung, dass die Einhebungskosten einen großen Teil der Einnahmen ausmachen.
Beispielsweise kennt das Gebührengesetz 1957 insgesamt 22 Tarifposten, von denen zehn bereits aufgehoben worden sind und andere diesem Gesetz unterliegende Rechtsgeschäfte mit verschiedenen Steuersätzen versehen sind.
Das Stempelmarkengesetz wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 aufgehoben und die Ausnahmen und Befreiungen bei den Bundesverwaltungsabgaben liefern über 100 Fundstellen im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage: