8436/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Robert Lugar
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Finanzen
betreffend Aufgliederung des Erfolges 2010 des VA-Ansatzes 2/16514 AB 43 „Stempel-, Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben“

Die Frau Bundesminister hat – laut eigenen Aussagen – bezüglich der Steuerpolitik "ganz klare Vorstellungen: weniger, einfacher, leistungsgerechter" – alles andere wird nicht über ihren Schreibtisch gehen. Wichtig wäre es aber auch, nicht nur zukünftige steuerpolitische Maßnahmen nach diesen Grundsätzen zu beurteilen, sondern auch die bestehenden Regelungen nach den Grundsätzen „weniger, einfacher, leistungsgerechter“ zu beurteilen.

Die Einnahmen unter diesem VA-Ansatz betrugen im Jahr 2010 rund 819 Mio. €. Eine nähere Aufgliederung, welche Einnahmen unter welchem Titel erzielt wurden, fehlt.

Viele, der unter diesem VA-Ansatz erzielten Einnahmen erscheinen als nicht mehr zeitgemäß und es besteht die Vermutung, dass die Einhebungskosten einen großen Teil der Einnahmen ausmachen.

Beispielsweise kennt das Gebührengesetz 1957 insgesamt 22 Tarifposten, von denen zehn bereits aufgehoben worden sind und andere diesem Gesetz unterliegende Rechtsgeschäfte mit verschiedenen Steuersätzen versehen sind.

Das Stempelmarkengesetz wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 aufgehoben und die Ausnahmen und Befreiungen bei den Bundesverwaltungsabgaben liefern über 100 Fundstellen im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

  1. Wie gliedern sich die Einnahmen „Stempelgebühren“ des VA-Ansatzes „Stempel-, Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben“ im Detail auf?
  2. Wie gliedern sich die Einnahmen „Rechtsgebühren“ des VA-Ansatzes „Stempel-, Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben“ im Detail auf?
  3. Wie gliedern sich die Einnahmen „Bundesverwaltungsabgaben“ des VA-Ansatzes „Stempel-, Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben“ im Detail auf?
  4. Wie viele Gesetzesbestimmungen betreffend die Befreiung von Stempelgebühren gibt es?
  5. Wie viele Gesetzesbestimmungen betreffend die Befreiung von Rechtsgebühren gibt es?
  6. Wie viele Gesetzesbestimmungen betreffend die Befreiung von Bundesverwaltungsabgaben gibt es?

  1. Wie hoch waren die Einbringungskosten der Abgaben des VA-Ansatzes „Stempel-, Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben“?
  2. Wie hoch waren die Einbringungskosten jeweils entsprechend der Detailbeantwortung der Fragen 1 bis 3?
  3. Wie viele Personen (umgerechnet in VBÄ) sind mit der Einbringung der Abgaben des VA-Ansatzes „Stempel-, Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben“ beschäftigt?
  4. Wie hoch waren die Einnahmen nach dem Gebührengesetz 1957? (aufgegliedert nach:
    Tarifpost 1 – Annahmeverträge
    Tarifpost 4 – Anweisungen
    Tarifpost 5 – Bestandverträge
    Tarifpost 7 – Bürgschaftserklärungen
    Tarifpost 9 – Dienstbarkeiten
    Tarifpost 11 – Ehepakte
    Tarifpost 17 – Glücksverträge
    Tarifpost 18 – Hypothekarverschreibungen
    Tarifpost 20 – Vergleiche (außergerichtliche)
    Tarifpost 21 – Zessionen
    Tarifpost 22 – Wechsel)
  5. Werden Sie Änderungen bei den genannten Abgaben und Gebühren vorschlagen?
    1. Wenn ja, welche und mit welchen Zielen?
    2. Wenn nein, warum, halten Sie z. B. die antiquierte Vergebührung selbst verfasster schriftlicher Verträge noch für zumutbar insbesondere angesichts der bescheidenen Kosten-Nutzen-Relation und den negativen Wirkungen auf die  Rechtssicherheit bei Vermeidung der Verschriftlichung von Vereinbarungen?