8483/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Rhetorikrettungsschirm für ÖVP-Nachwuchsregierungsmitglieder und -staatssekretäre

 

 
Wie jüngst in den Medien nachzulesen, mussten oder durften sich die neu angelobten Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die beiden Staatsekretäre einem Coaching für Medienauftritte, sprich: Schulung in den Bereichen Rhetorik und Interview, unterziehen. Durchgeführt wurden oder werden diese Schulungen, Medienberichten zufolge, durch das Wiener Medientrainingsinstitut Intomedia. 
Als Trainer fungieren dort unter anderem auch prominente ORF-Journalisten wie beispielsweise Johannes Fischer oder der Chefredakteur des News Peter Pelinka. 
 
Besonders genau dürfte man die entsprechende Ausbildung im Falle des Staatssekretärs Sebastian Kurz genommen haben. Auf diesem seien die Coaches gleich mehrere Tage „draufgesessen“, so ein Beteiligter.
Glaubt man entsprechenden Medienberichten, so dürften sich bei Herrn Staatssekretär erste Erfolge bereits eingestellt haben, da dieser als sehr gelehrig bezeichnet wird, was insbesondere durch immergleiche Stehsätze in Interviews zum Ausdruck kam, wovon sich die Abgeordneten des Hohen Hauses in den Sitzungen des Nationalrates bereits überzeugen konnten.
Die unterfertigten Abgeordneten können zwar bis zu einem gewissen Grad den Drang, die deutsche Sprache vorbildlich und perfekt zu beherrschen, gerade im Falle eines Staatssekretärs für Integration nachvollziehen, gestatten sich aber, gerade im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die gegenständliche Anfrage Licht ins Dunkel von Kosten und Nutzen dieses „Training on the job“ bringen zu wollen. 
 
Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende 
 
  

 
Anfrage
 
 
1) Ist es richtig, dass Sie bzw. Staatssekretär Kurz sich zu Beginn der Amtstätigkeit Rhetoriktrainings und/oder Interviewschulungen unterzogen haben?
 
2) Wenn ja, wer war/ist mit der Durchführung dieser Schulungen beauftragt?
 
3) Von wem erfolgte der entsprechende Auftrag?
 
4) Durch welche Personen wurden die jeweiligen Schulungen und Trainingseinheiten durchgeführt?
 
5) Welcher konkrete Zeitaufwand ist für Sie bzw. „Ihren“ Staatssekretär durch die Teilnahme an diesen Schulungen und Trainings bisher entstanden?
 
6) Welche konkreten sonstigen Termine oder Verpflichtungen in Ausübung Ihres Amtes als Bundesministerin mussten Sie infolge der Teilnahme an diesen Schulungen und Trainings absagen oder verschieben?
 
7) Welche konkreten sonstigen Termine oder Verpflichtungen in Ausübung seiner Funktion musste „Ihr“ Staatssekretär infolge der Teilnahme an diesen Schulungen und Trainings absagen oder verschieben?
 
8) Welche Kosten (getrennt nach Bundesministerin und Staatssekretär) sind dem Ressort bisher aufgrund dieser Schulungen entstanden?
 
9) Welche Kosten (getrennt nach Bundesministerin und Staatssekretär) werden aufgrund der Schulungen Ihrem Ressort noch entstehen?
 
10) Ist daran gedacht, im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von Ihnen oder Ihrem Staatssekretär aus dem Amt, die Kosten für diese Zusatzausbildung rückzuerstatten?
10)a) Wenn nein, warum nicht?
 
11) Welchen konkreten Nutzen konnte der Steuerzahler bis dato aufgrund des durch die entsprechende Schulung gehobenen Ausbildungsniveaus in Rhetorik- und Interviewtechnik (getrennt nach Bundesministerin und Staatssekretär) ziehen?
 
12) Welchen konkreten Nutzen kann der Steuerzahler aufgrund des durch die entsprechende Schulung gehobenen Ausbildungsniveaus in Rhetorik- und Interviewtechnik noch erwarten?
 
13) Auf die Erlernung welcher konkreten Stehsätze zielten das mit Herrn Staatssekretär Kurz durchgeführte Rhetoriktraining und die Interviewschulungen ab?
 
14) Ist daran gedacht, in weiteren Ausbildungsschritten das „Stehsätze-Repertoire“ des Herrn Staatssekretärs durch die Erlernung zusätzlicher Stehsätze zu erweitern?

 
15) Ist im Interesse des Steuerzahlers daran gedacht, im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Herrn Staatssekretärs aus seinem Amt, diese seine Stehsätze seinem Nachfolger direkt zu übermitteln, um so neuerliche Ausbildungskosten zu verhindern?
15)a) Wenn nein, warum nicht?
 
16) Ist Ihnen bekannt, ob Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger im Zuge der Auswahl der neuen Regierungsmitglieder und Staatssekretäre kurz daran gedacht hat, für diese Ämter solche Personen auszuwählen, die in der Lage gewesen wären, ohne weitere Kosten für die Steuerzahler Stehsätze in Interviews wiederzugeben?

 

 

 

 

Wien, 10. Mai 2011