8504/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR

des Abgeordneten KO Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend die Errichtung einer europäischen Transferunion

Vor dem Hintergrund der Finanzkrisen und drohenden Staatspleiten in Griechenland, Irland und Portugal, und künftig vielleicht auch in Italien und Spanien, hat die politische Führung der Europäischen Union vor etwa einem Jahr zunächst ein Griechenland-Rettungspaket und in weiterer Folge einen sogenannten Euro­Rettungsschirm beschlossen.

Falsche Weichenstellungen in Brüssel - Milliardengrab Euroland

Beide Maßnahmen, die rund 750 Milliarden Euro an Bürgschaften und tatsächlich gezahlten Steuermilliarden ausmachen, werden zu Recht von zahlreichen Experten zum einen als rechtswidrig, zum anderen auch in der Sache als grundlegend falsch erachtet. Der damals beschlossene Euro-Rettungsschirm, der nur befristet bis 2012 geplant gewesen ist, hat sich zu allem Überdruss aufgrund der nicht enden wollenden Malversationen in Ländern wie Irland oder Portugal als nicht ausreichend erwiesen. Daher hat man auf europäischer Ebene festgelegt, einen zusätzlichen dauerhaften Euro-Rettungsschirm einzurichten, genannt Europäischer Stabilitätsmechanismus“, oder kurz ESM“. Dazu hat man eine Reihe von Maßnahmen, genannt Pakt für den Euro“, beschlossen, die den Euro angeblich stabilisieren sollen.

Hier die Maßnahmen im Detail:

1.) Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Ab 2013 soll der neue Euro-Rettungsschirm (ESM) errichtet werden. Dieser wird mit einer Kapitalbasis von 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Das Grundkapital soll 80 Milliarden Euro betragen, weitere 620 Mrd. sollen an Garantien dazu kommen. Österreich wird 2,2 Milliarden Euro zum Grundkapital und 17,3 Milliarden Euro an Garantien beisteuern. Das Geld soll finanzschwache Euro-Staaten vor dem Bankrott retten. Der Rettungsschirm soll zu diesem Zweck


Staatsanleihen von maroden Ländern kaufen, was problematischerweise auch die Europäische Zentralbank (EZB) schon seit einem Jahr macht. Das bedeutet aber, dass diese maroden Staatsanleihen nicht mehr richtig bewertet werden und damit das finanzielle Risiko für die EZB und für den neuen Euro-Rettungsschirm unkalkulierbar wird. Dazu kommt, dass nur der Europäische Rat darüber entscheiden darf, wer Hilfe bekommt, und wer nicht - und das ohne jegliche parlamentarische Kontrolle.

 


2.) Pakt für den Euro“

In diesem verpflichten sich die Euroländer zu einer strengen Haushalts-, Steuer­und Sozialpolitik. Ziel ist unter anderem, dass sich die Löhne nach der Produktivität und das Pensionsantrittsalter nach der Lebenserwartung orientieren. Der Finanzsektor soll besser überwacht werden. Das klingt auf den ersten Blick nett, jedoch gibt es zum einen keine Sanktionen, wenn Verfehlungen auftreten, zum anderen ist es ein weiterer Schritt in Richtung zentralistischer Wirtschaftregierung in Brüssel. Desweiteren besteht die Gefahr von tiefen Einschnitten in das österreichische Sozialsystem und einer deutlichen Anhebung des Pensionsantrittsalters.

Die Leistungsträger zahlen für die Pleiteländer - bis zur eigenen Pleite?

Grundlegend ist festzuhalten, dass mit der Beschlussfassung dieses Europäischen Stabilitätsmechanismus und den damit einhergehenden Maßnahmen die Europäische Union zur Transferunion wird, in der die gutwirtschaftenden Staaten wie Deutschland oder Österreich den schlecht wirtschaftenden Euro-Ländern ihre Misswirtschaft mit Milliarden-Zahlungen weiterhin ermöglichen müssen, die dazu beschlossenen Mechanismen zur Kontrolle der nationalen Budgets bedeuten de facto die Einführung einer zentralistischen Brüsseler Wirtschaftregierung über die Hintertür. Unabhängige Experten kritisieren diese Vorgänge scharf. Einer dieser Experten ist Prof. Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchner IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung, der in der Süddeutschen Zeitung vom 2./3. März 2011 sagte:

Was Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesbank verschweigen: Der Rettungsschirm rettet den Euro nicht - aber er lastet Deutschland ungeheure Risiken auf. Die Höhe der Haftung übersteigt die schlimmsten Ahnungen der Öffentlichkeit. ... Das Rettungssystem ist vielmehr eine tickende Zeitbombe, deren Sprengkraft selbst die schlimmsten Ahnungen der Öffentlichkeit übersteigt. ... Summa summarum liegen die Hilfszusagen für bedrängte Euroländer damit bei 1542 Milliarden Euro, und Deutschland haftet mit 391 Milliarden Euro. ... Nicht die weitere Öffnung des Geldhahns, sondern allein eine Prozedur, die seine allmähliche, kontrollierte Schließung sicherstellt, kann Europa jetzt noch retten. Der Pakt für den Euro und der sogenannte Europäische Stabilitätsmechanismus aber schwächen den Euro, unterminieren den Zusammenhalt Europas und gefährden das europäische Einigungswerk. ..."

Aber auch von staatlichen Stellen gibt es lautstarke Warnungen, wie der nachstehende Bericht der APA vom 12. April 2011 zeigt:

Deutscher Rechnungshof warnt vor Risiken durch Euro-Rettung - 22 Mrd. Euro Bareinlage könnte nicht reichen und Deutschland zu weiteren Finanzspritzen gezwungen sein

Berlin (APA/dpa) - Das künftige Euro-Rettungspaket könnte für Deutschland nach Einschätzung des deutschen Rechnungshofes teurer werden als bisher bekannt. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages warnen die Rechnungsprüfer  vor zusätzlichen Risiken.  So könnten die fast  22 Mrd. Euro


Bareinlage nicht ausreichen und Deutschland notfalls zu weiteren Finanzspritzen gezwungen sein. Im Extremfall könnte die Regierung sogar überstimmt werden. In der Aufbauphase des ESM-Fonds in den Jahren 2013 bis 2016 könne es zudem "zu einem erhöhten Bedarf an Bar-Kapital kommen", heißt es weiter.“


 

Das Ende und die Auswirkungen der Milliarden-Geldspritzen für Deutschland und gleichgeltend auch für Österreich sind also nicht abzuschätzen. Schon jetzt hat Österreich echte“ Geldflüsse in der Höhe von acht Milliarden Euro aus dem Steuersäckel zu bewältigen, rechnet man die Griechenland-Hilfe, den ersten Euro­Rettungsschirm und den kommenden zusammen.

Gravierende Einschnitte in Österreichs Sozial- und Pensionssystem

Daraus resultierend drohen also weitere gravierende finanzielle Einschnitte in das österreichische Sozial- und Pensionssystem, in den österreichischen Bildungsapparat oder in die Infrastruktur.

So schreibt Peter Rabl in der Tageszeitung Kurier“ am 10. April 2011 folgendes:

Wir sollten uns da von der Politik nichts vormachen lassen. Die Stabilisierung des Euro durch die viele Milliarden schweren Hilfen an Griechenland, Irland und jetzt auch Portugal wird die europäischen Steuerzahler ordentlich belasten. Auch die österreichischen, denn wir sind bei diesen Hilfspaketen mit knapp 3 Prozent dabei.“

Das Schlimmste an den Milliardenzahlungen aber ist, dass diese den betroffenen Ländern und deren Menschen gar nicht zu gute kommen, sondern in Wahrheit weitere Bankenrettungen“ darstellen, wie Rabl im gleichen Kurier“-Artikel völlig richtig aufzeigt:

Mit mehr als 210 Milliarden sind deutsche Banken in Griechenland, Portugal und Irland engagiert, die französischen Banken mit 140. Und das durch den Euro­Rettungsschirm bisher praktisch risikolos. Obwohl die Zinsen für ihre Kredite durch Risikoaufschläge (= entsprechende Mehreinnahmen für die Banken) explodieren.“

Rückkehr zum Schilling oder Schaffung eines Hartwährungsverbandes als Ausweg?

Dabei gäbe es aber Alternativen, wie es der deutsche Währungsexperte Prof. Wilhelm Hankel aufzeigt:

Eine mögliche Lösung heißt: Die Währungssünder verlassen die Europäische Währungsunion (EWU) und sanieren sich selbst: Durch Umschuldung, Währungsabwertung und Neustart mit Entwicklungsoffensiven. EU und IWF können dabei helfen. Die andere - vernünftigere - Alternative wäre, die Euroländer kehren zu ihren nationalen Währungen zurück. Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Schweden beweisen schlagend, dass sie mit eigener Währung besser fahren als alle EWU-Länder. Das Törichteste aller Totschlag-Argumente lautet: Die daraus folgende Aufwertung von D-Mark, Schilling, Gulden usw. würde diesen Ländern schaden. Das Gegenteil ist richtig: Sie würde den Wert der Währung steigern, die Zinsen senken und den Binnenmarkt beleben.“

Als besorgter Bürger darf man sich daher berechtigt die Frage stellen, warum SPÖ­Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen so stur am Beschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus festhält, anstatt von Experten vorgeschlagene Maßnahmen zu erwägen.


SPÖ-Kanzler Faymann verrät Wähler und verweigert eine Volksabstimmung

Dazu kommt, dass die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus einer grundlegenden Änderung des EU-Rechts bedarf. SPÖ-Kanzler Faymann, der bekanntlich vor der letzten Wahl das Versprechen abgegeben hat, sämtliche grundlegende Änderungen des EU-Rechtes in Österreich einer Volksabstimmung zu unterziehen, hat dieses Versprechen bereits gebrochen, indem er angekündigt hat, dass der ESM nur im Nationalrat beschlossen werden soll - ohne den Volkswillen zu berücksichtigen.

An Brisanz gewinnt die gesamte Diskussion durch die in den letzten Tagen bekannt gewordenen desaströsen Zahlen und Fakten rund um den Pleitestaat Griechenland.

Die Finanzminister der größten Euro-Länder Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, EZB-Präsident Jean-Claude Trichet und EU-Währungskommissar Olli Rehn haben vor wenigen Tagen bei einem Geheimtreffen über die Lage im hochverschuldeten Griechenland diskutiert. Besonders unverständlich an diesem Treffen ist die Tatsache, dass sich mit Spanien und Italien zwei Länder berufen fühlen, über weitere finanzielle Hilfeleistungen zu entscheiden, die selbst von Staatspleiten massiv bedroht sind.

Griechenland ist derzeit mit zumindest 327 Milliarden Euro verschuldet. Die bislang von der EU geleiteten Zahlungen in Höhe von 110 Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus und sollen um zumindest 60 Milliarden Euro auf 170 Milliarden Euro erhöht werden. Dadurch muss auch Österreich einen zusätzlichen Beitrag in Milliardenhöhe leisten. Geht man von insgesamt 170 Milliarden Euro an Zahlungen seitens der EU an Griechenland aus, so beträgt der Anteil Österreichs rund 3,54 (!) Milliarden Euro, das sind 1,25 Milliarden mehr als vereinbart. Und dies zu einem Zeitpunkt, wo die Abgabenhöhe in Österreich bei 47,9%, in Griechenland aber nur bei 36,6% liegt. Griechenland besitzt ferner Immobilien im Wert von rund 280 Milliarden Euro sowie namhafte Firmenbeteiligungen, abgesehen vom im Ausland angelegten griechischen Privatvermögen in unabschätzbarer Höhe. Überlegungen, dass Griechenland bei weiterhin fehlenden Sparwillen den Euroraum verlassen muss, werden lauter.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch waren   bisher   die   Zahlungen,   die Österreich im Rahmen der Griechenland-Hilfe tatsächlich geleistet hat?

2.       Ist der Bundesregierung bekannt, bis zu welcher maximalen Höchstsumme es seitens der EU Zahlungen an Griechenland geben wird?

3.       Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Summe ein, mit der Österreich Griechenland  sowie allfällige weitere EU-Pleitestaaten maximal  unterstützen kann?

4.       Sehen Sie den Rettungsschirm ähnlich wie die deutsche Bundeskanzlerin Merkl als ungeheures Risiko und als tickende Zeitbombe, deren Sprengkraft selbst die schlimmsten Ahnungen der Öffentlichkeit übersteigt“?


5.       Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene      bislang     ergriffen,  um  die   Einführung   des      Europäischen Stabilitätsmechanismus  und  die  damit  einhergehende  Einführung  einer Transferunion zu verhindern?


 

6.       Verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Errichtung einer Transferunion, die von Hans-Werner Sinn allgemein gesehen als keine Lösung sondern vielmehr als das Ende von Europa“ gesehen wird?

7.       Wie schätzen Sie die Überlegungen   von   Hans-Werner   Sinn   ein,   dass Griechenland  seine Löhne und Preise hinreichend senken soll, um wieder wettbewerbsfähig zu werden?

8.       Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen von Hans-Werner Sinn, dass Griechenland aus der Währungsunion austreten sollte?

9.       Wird es im Zuge jeder  grundlegenden  Änderung  der   EU-Verfassung ­insbesondere bei Einführung des ESM - zu einer Volkabstimmung in Österreich kommen, zumal Sie eine solche im letzten Wahlkampf versprochen haben?

10.Wenn ja, wann und zu welchen konkreten Punkten wird es die erste Volkabstimmung geben?

11.  Wenn nein, weshalb halten Sie dies nicht für notwendig?

12.  Liegen - vor dem Hintergrund weiterer Milliardenzahlungen an Pleitestaaten - der Bundesregierung Prognosen zur Entwicklung der österreichischen Staatsfinanzen und damit auch zur sozialen Sicherheit des Landes vor und wenn ja, wie ist deren wesentlicher Inhalt?

13.  In welchem Umfang plant die Bundesregierung eine weitere Abgabensteigerung und die weitere  Streichung   von Sozialleistungen  zur   Finanzierung   der Griechenland-Hilfe und zur Finanzierung allenfalls weiterer Zahlungen an andere Pleitestaaten?

14.  Wie will die Bundesregierung künftig der österreichischen Bevölkerung diese massiven finanziellen Einschnitte und Sparmaßnahmen erklären, die durch die finanziellen Unterstützungen für EU-Pleitestaaten notwendig sind?

15.Wann wird es endlich zu der zur Sanierung des österreichischen Budgets dringend notwendigen Struktur- und Verwaltungsreform kommen?

16.Plant die Bundesregierung Änderungen beim Pensionssystem, um das Österreichische Budget zu konsolidieren und die künftigen Zahlungen im Rahmen der EU (z.B. ESM) leisten zu können?

17.  Wie beurteilen Sie die Aussagen von EZB-Chef Trichet, dass der Westen auf neue Finanzkrisen nicht vorbereitet ist?

18.  Inwieweit bedrohen  die  österreichischen  Zahlungen  im  Rahmen der Griechenland-Hilfe das Erreichen der Maastricht-Vorgaben?


19.  Inwieweit werden Sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Zahlungen für Griechenland bzw. künftige Pleitestaaten nur mit einer gleichzeitigen Senkung der EU-Beitragszahlungen Österreichs einhergehen können?

20.  Unter welchen Voraussetzungen wird sich die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Schaffung eines europäischen Hartwährungsraumes um den früheren D-Mark-Block eintreten?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.