8647/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend den Österreichischen Austauschdienst und die Genehmigungspraxis der Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ sowie der dort verwendeten Definition von Erwachsenenbildung

 

Die OeAD-GmbH, eine ausgelagerte Einrichtung des Bundes, leistet wesentliche Beiträge zur Förderung der Konzeption und Weiterentwicklung europäischer und internationaler Initiativen in der Forschung und im Bildungswesen. Dies geschieht im Rahmen der Bildungsprogramme der Europäischen Union. Für diese Programme, die in einem Sieben-Jahre-Rhythmus erstellt werden, stehen Fördermittel der öffentlichen Hand in erheblichem Ausmaß bereit.

 

Die Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ des OeAD bietet, laut ihrer Homepage, „anspruchsvolle Lernangebote in Europa und fördert allgemeine und berufliche Bildung“.

 

Um diese Aufgabe zu erfüllen, stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung. Eines davon ist das Erwachsenenbildungsprogramm „Grundtvig“. Auf der Homepage heißt es dazu, dass Grundtvig „Lernende, Lehrende und Organisationen in der Erwachsenenbildung“ fördert. Die Europäische Union beschreibt dieses Programm so: Das Grundtvig-Programm konzentriert sich auf die Lehr- und Lernbedürfnisse von Lernenden in der Erwachsenenbildung, von Teilnehmern und Teilnehmerinnen alternativer Bildungsangebote sowie auf die Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen. Es soll zur Entwicklung des Bereichs Erwachsenenbildung beitragen und mehr Menschen ermöglichen, Lernerfahrungen zu sammeln, vor allem in anderen europäischen Ländern.“

 

Den Grünen ist dieser Tage aus der Genehmigungspraxis der Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ folgender Fall bekannt geworden. Ein Lehrer/innen- und Vortragendenteam der HTL Hallein hat über mehrere Monate mit Partnereinrichtungen aus zehn Ländern der Europäischen Union ein Projekt unter dem Namen TALIS („Trainers in adult learning innovative strategies“) ausgearbeitet. In dem Projekt soll es um den Austausch und die Weiterentwicklung von Vortrags- und Arbeitspraxis von Erwachsenen gehen. Das Projekt wurde im Rahmen des Grundtvig-Programmes für Erwachsenenbildungseinrichtungen eingereicht.


Die Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ des OeAD hat, unter Berufung auf die nationale Autonomie, das Projekt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschieden. Dies geschah mit der Begründung, dass die HTL Hallein keine Einrichtung der Erwachsenenbildung sei, da grundsätzlich keine Institutionen des formalen Bildungswesens Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind. Dazu ist anzumerken, dass die HTL Hallein eine Abendschule für Erwachsene, zwei Kollegs für Erwachsene und drei Bauhandwerkerkurse für Erwachsene betreibt.

 

Die in dem Projekt ebenfalls involvierten Bildungseinrichtungen in Rumänien, Deutschland und Italien, die mit der österreichischen Schule Träger des Projektes sind, sind ebenfalls Schulen mit angeschlossener Erwachsenenbildung. Während es in diesen Ländern keinerlei Probleme mit dem Status als Einrichtung der Erwachsenenbildung gibt, hat die Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ aus eben diesem Grund den Antrag der HTL Hallein ausgeschieden.

 

Auch in einem Telefonat am 05.05.2011, dass ein Mitarbeiter des Grünen Klubs mit dem in der Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ zuständigen Herrn, Mag. Ernst Gesslbauer, geführt hat, wurde diese Interpretation der Erwachsenenbildung bestätigt. Konkret hieß es in diesem Gespräch, dass jede Institution des formalen Bildungswesen, also auch die HTL Hallein, unabhängig davon welche Programme diese Institution anbietet, niemals eine „Institution der Erwachsenenbildung“ sein kann. Diese Definition von „Erwachsenenbildung“ sei überdies mit dem BMUKK in Einklang gebracht und abgesprochen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1.  Gibt es im BMUKK eine verbindliche Definition für „Erwachsenenbildung“?

 

    1. Wenn ja, wie lautet diese?

 

  1. Entspricht die Definition der Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ für Erwachsenenbildung (sinngemäß: „Eine Institution des formalen Bildungswesens kann niemals eine Institution für Erwachsenenbildung sein“) der gängigen Definition im BMUKK?

 

    1. Wenn ja, auf welchen Quellen beruht diese Definition?

 

  1. Gab es zwischen dem BMUKK und der Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ eine Übereinkunft über die Definition von „Erwachsenenbildung“?

 

    1. Wenn ja, wie lautet diese?

 

    1. Wenn nein, wie stehen Sie dazu, dass eine derartige Übereinkunft von der Nationalagentur ‚Lebenslanges Lernen’ als Begründung für das Ausscheiden eines Antrags verwendet wird?

  1. Ist die HTL Hallein unter anderem auch eine Institution für Erwachsenenbildung? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

 

  1. In welchem Umfang wird der OeAD aus Mitteln der öffentlichen Hand, und im speziellen des BMUKK, gefördert?

 

 

  1. In welchem Ausmaß finden Fördermittel der Europäischen Union im OeAD Verwendung?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil an Struktur- und Personalkosten des OeAD bezogen auf das Gesamtbudget?

 

  1. Welchen Anteil am Gesamtbudget des OeAD haben die Förderungen für eingereichte Projekte? Bitte um Aufschlüsselung nach Programm.

 

  1. Wie wird die Arbeit des OeAD laufend kontrolliert und evaluiert?

 

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass bei europäischen Projekten des OeAD eine Gleichbehandlung österreichischer BewerberInnen mit Einrichtungen anderer europäischer Länder stattfindet?

 

    1. Können Sie insbesondere sicherstellen, dass die Beurteilung von vergleichbaren Institutionen in unterschiedlichen europäischen Ländern gleich erfolgt?

                                          i.    Wenn ja, welche Schritte haben Sie diesbezüglich vor zu setzen bzw. haben Sie bereits gesetzt?