8665/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.05.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Strafanzeige wegen Unterdrückung der UVP zu Ausbauten des Flughafens Wien

 

 

Bekanntlich wurde dem Flughafen Wien über viele Jahre durch eine Serie von Bewilligungs- und Feststellungsbescheiden offenbar freundlich gesinnter Behörden(-vertreterInnen) ermöglicht, Ausbauten entgegen geltendem Recht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und damit auch ohne hinreichende BürgerInnenbeteiligung durchzuführen.

Dies musste in einer Beschwerde an die EU-Kommission aufgezeigt werden und hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich zur Folge. Die in diesem Verfahren vereinbarten Schritte (Stichwort „Ex-Post-UVB“) haben nach wie vor zu keinen greifbaren Ergebnissen und Wirkungen geführt, die Ergebnissen rechtskonform umgesetzter UVPs (wie zB Auflagen) im entferntesten entsprechen würden.

Es musste dazu weiters bereits 2009 eine Anzeige wegen Amtsdelikten im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ausbauten des Flughafens Wien im letzten Jahrzehnt an die Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet werden. Diese artikulierte im Zuge der Abtretung an die Staatsanwaltschaft Wien klar Handlungsbedarf (im Sinne von „Erhebungen und der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens nach der StPO") angesichts der „angeführten Bewilligungs- und Feststellungsbescheide und ihre Erlassung durch die genannten Personen in Zusammenschau mit der von den Anzeigern dokumentierten schrittweisen Umsetzung des Masterplans 2015 („Salami-Taktik“) durch die Flughafen Wien AG“.

 

In ihrer Anfragebeantwortung vom 26. März 2010 (4317/AB XXIV.GP) teilte Ihre Amtsvorgängerin, Frau Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner mit, dass im dazu anhängigen Strafverfahren wegen der Unterdrückung der Umweltverträglichkeitsprüfung zu Ausbauten des Flughafens Wien (4 St 135/09m) seitens der Staatsanwaltschaft Wien „umfangreiche Ermittlungsaufträge erteilt“ worden seien. Eine Übertragung des Aktes an eine Sondergruppe sei bisher aus Kapazitätsgründen nicht möglich gewesen.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wurde der Akt zwischenzeitlich einer Sondergruppe der Staatsanwaltschaft übertragen? Wenn nein, warum nicht?

2.    Welche Ermittlungsaufträge wurden bislang erteilt und welche Ermittlungsergebnisse liegen bereits vor?

3.    Bis wann ist mit dem Abschluss des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens zu rechnen?