8697/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei“

 

 

Medien haben in den letzten Jahren nicht nur über Verkehrsunfälle wegen „Handy am Steuer“ berichtet, sondern auch für Kontrollen der Polizei. Zuletzt am 19. April 2011 in Salzburg:
„In der ersten Kontroll-Woche der Aktion „Bei Anruf: Tod“ hat die Salzburger Polizei 562 Autofahrer beim Telefonieren am Steuer erwischt. Seit Jahresbeginn waren es 2.500 Schwarztelefonierer“.
Allgemein überraschen diese Zahlen nicht, das Hauptproblem dürfte nach Expertensicht im fehlenden Unrechtsbewusstsein von Verkehrsteilnehmern (Autofahrer etc.) liegen. Telefonieren am Steuer wird von vielen Menschen noch immer als Kavaliersdelikt gesehen, obwohl dadurch schon viele Verkehrsunfälle ausgelöst wurden.

 

Nach einer Studie des KfV ist das Unfallsrisiko von Handylenkern um das fünffache höher. Noch höher ist das Unfallrisiko, wenn während der Fahrt „SMS“ gelesen werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele gezielte Kontrollen (Handy am Steuer) der Bundespolizei gab es in den Jahren 2009 und 2010 (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Landeshauptstädte/ Bundespolizeidirektionen)?


2.      Viele AutofahrerInnen wurden im Rahmen dieser gezielten Kontrollen beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ertappt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?

 

3.      Wie viele AutofahrerInnen wurden 2009 und 2010 insgesamt wegen Telefonierens am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) angehalten und eine Strafe ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?

4.      Wie hoch waren die dafür in den Jahren 2009 und 2010 eingenommenen Strafgelder (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizei-direktionen)?

 

5.      Wie viele Verkehrsunfälle sind dem Ressort in den Jahren 2009 und 2010 bekannt geworden, die durch Telefonieren am Steuer (mit) ausgelösten wurden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen)?

 

6.      Wie hoch sind die Geldstrafen für „Handy am Steuer“ in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Aufschlüsselung der Strafsätze auf Mitgliedsstaaten)?

 

7.      Welche Maßnahmen hält das Ressort für erforderlich, um Telefonieren am Steuer bzw. am Lenkrad etc. einzudämmen?

 

8.      Sollen aus Sicht des Ressorts Freisprecheinrichtungen – insbesondere auch für Miet- und Taxifahrzeuge – gesetzlich vorgeschrieben oder Telefonieren im Auto überhaupt verboten werden?

 

9.      Welche Rechtssprechung des VwGH liegt zu Telefonieren am Steuer vor?