8790/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend einnahmenseitige Auswirkungen des Auftraggeber/innen-Haftungsgesetzes

 

 

Mit 1. September 2009 trat das Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz in Kraft, das die systematische Hinterziehung von SV-Beiträgen durch Scheinfirmen in der Baubranche verhindern sollte. Allein die Wiener Gebietskrankenkasse schätzte die Einnahmenausfälle auf ca. 18 Millionen Euro jährlich, der fiskalische Schaden wurde österreichweit mit  € 800.000,- bis 1 Million Euro beziffert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch sind die Einnahmen der Sozialversicherungsanstalten auf Grundlage des Auftraggeber/innen-Haftungsgesetzes seit 1. September 2009 (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

 

2.    Bestehen noch immer Ausfälle und in welcher Höhe beziffern sich diese (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

 

3.    Sind Sie grundsätzlich mit der vorliegenden Lösung zufrieden oder planen Sie noch Verbesserungsvorschläge?