8790/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend einnahmenseitige Auswirkungen des Auftraggeber/innen-Haftungsgesetzes
Mit 1. September 2009 trat das Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz in Kraft, das die systematische Hinterziehung von SV-Beiträgen durch Scheinfirmen in der Baubranche verhindern sollte. Allein die Wiener Gebietskrankenkasse schätzte die Einnahmenausfälle auf ca. 18 Millionen Euro jährlich, der fiskalische Schaden wurde österreichweit mit € 800.000,- bis 1 Million Euro beziffert.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Wie hoch sind die Einnahmen der Sozialversicherungsanstalten auf Grundlage des Auftraggeber/innen-Haftungsgesetzes seit 1. September 2009 (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
2. Bestehen noch immer Ausfälle und in welcher Höhe beziffern sich diese (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
3. Sind Sie grundsätzlich mit der vorliegenden Lösung zufrieden oder planen Sie noch Verbesserungsvorschläge?