8817/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zivilluftfahrtbeirat

 

Gemäß § 143 Luftfahrtgesetz hat der Bundesminister (bzw. die Bundesministerin) für Verkehr, Innovation und Technologie zu seiner Beratung in Angelegenheiten der Zivilluftfahrt ein aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern bestehendes Kollegium von Sachverständigen, den Zivilluftfahrtbeirat, zu bestellen. Er ist vor allem berufen, zu den die Zivilluftfahrt berührenden Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen Gutachten abzugeben.

Vorsitzender des Zivilluftfahrtbeirates ist der Bundesminister (bzw. die Bundesministerin) für Verkehr, Innovation und Technologie. Er kann mit seiner Vertretung einen Beamten seines Ministeriums betrauen.

Der Vorsitzende des Zivilluftfahrtbeirates kann im Bedarfsfalle auch andere Fachleute als nichtstimmberechtigte Mitglieder zur Mitarbeit heranziehen.

Gemäß § 144 Luftfahrtgesetz ist der Zivilluftfahrtbeirat vom Vorsitzenden mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr sowie außerdem dann einzuberufen, wenn dies die Hälfte der Beiratsmitglieder schriftlich verlangt. Die Beiratsmitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig einzuberufen

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann hat der Zivilluftfahrtbeirat in dieser Gesetzgebungsperiode getagt?

2.    Wann hat der Zivilluftfahrtbeirat das letzte Mal getagt?

3.    Welche Konsequenzen gibt es, wenn der Zivilluftfahrtbeirat nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens einmal im Kalendervierteljahr tagt?

4.    Wie viele dieser Sitzungen wurden aufgrund eines Verlangens der Hälfte der Beiratsmitglieder schriftlich einberufen?

5.    Welcher Beamte des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist derzeit mit Ihrer Vertretung als Vorsitzende des Zivilluftfahrtbeirates betraut?

6.    Wann und aus welchen Gründen wurden in dieser Gesetzgebungsperiode vom Vorsitzenden des Zivilluftfahrtbeirates auch andere Fachleute als nichtstimmberechtigte Mitglieder zur Mitarbeit herangezogen?

7.    Wer waren jeweils diese Fachleute?

8.    Wann findet die nächste Sitzung des Zivilluftfahrtbeirates statt?