Eingelangt am
16.06.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing.
Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Zivilluftfahrtbeirat
Gemäß
§ 143 Luftfahrtgesetz hat der Bundesminister (bzw. die Bundesministerin)
für Verkehr, Innovation und Technologie zu seiner Beratung in
Angelegenheiten der Zivilluftfahrt ein aus zwölf stimmberechtigten
Mitgliedern bestehendes Kollegium von Sachverständigen, den
Zivilluftfahrtbeirat, zu bestellen. Er ist vor allem berufen, zu den die
Zivilluftfahrt berührenden Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen
Gutachten abzugeben.
Vorsitzender
des Zivilluftfahrtbeirates ist der Bundesminister (bzw. die Bundesministerin)
für Verkehr, Innovation und Technologie. Er kann mit seiner Vertretung
einen Beamten seines Ministeriums betrauen.
Der
Vorsitzende des Zivilluftfahrtbeirates kann im Bedarfsfalle auch andere
Fachleute als nichtstimmberechtigte Mitglieder zur Mitarbeit heranziehen.
Gemäß
§ 144 Luftfahrtgesetz ist der Zivilluftfahrtbeirat vom Vorsitzenden
mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr sowie außerdem dann
einzuberufen, wenn dies die Hälfte der Beiratsmitglieder schriftlich
verlangt. Die Beiratsmitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung
rechtzeitig einzuberufen
In diesem Zusammenhang richten
die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wann hat der
Zivilluftfahrtbeirat in dieser Gesetzgebungsperiode getagt?
2. Wann hat der
Zivilluftfahrtbeirat das letzte Mal getagt?
3. Welche Konsequenzen gibt es,
wenn der Zivilluftfahrtbeirat nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens
einmal im Kalendervierteljahr tagt?
4. Wie viele dieser Sitzungen
wurden aufgrund eines Verlangens der Hälfte der Beiratsmitglieder
schriftlich einberufen?
5. Welcher Beamte des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist derzeit mit
Ihrer Vertretung als Vorsitzende des Zivilluftfahrtbeirates betraut?
6. Wann und aus welchen Gründen wurden in dieser Gesetzgebungsperiode
vom Vorsitzenden des Zivilluftfahrtbeirates auch andere Fachleute als
nichtstimmberechtigte Mitglieder zur Mitarbeit herangezogen?
7. Wer waren jeweils diese Fachleute?
8. Wann findet die nächste
Sitzung des Zivilluftfahrtbeirates statt?