8828/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die gegenseitige Anerkennung von Vorschriften bzgl. Fahrzeuge in Österreich bzw. Ungarn

 

 

Laut ARBÖ müssen Autofahrer müssen in Ungarn nicht nur mit empfindlich höheren Geldstrafen und stärkeren Verkehrskontrollen rechnen; Ungarn hält sich anders als Österreich auch nicht an das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr.

Trotz der in Österreich geltenden viermonatigen Toleranzgrenze für abgelaufene Pickerl gibt es in Ungarn eine Null-Toleranz für Autofahrer, die mit einem abgelaufenem "Pickerl" einreisen; in einem solchen Fall drohen die Abnahme der Kenntafel und der Zulassungsbescheinigung.

Während Österreich etwa anerkennt, dass die Ungarn mit kennzeichenlosen Mopeds auch in Österreich fahren dürfen, obwohl Mopeds in Österreich immer ein Kennzeichen haben müssen, akzeptiert Ungarn nicht Österreichs viermonatige Toleranz für abgelaufene Pickerl.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Österreicher wurden in Ungarn jeweils in den letzten 5 Jahren mit einem abgelaufenen Pickerl erwischt, das aber aufgrund der in Österreich geltenden 4-Monatsfrist in Österreich noch gültig war?

2.    Welche Konsequenzen hat es für die Betroffenen gegeben?

3.    Wie viele ungarische Autofahrer wurden jeweils in den letzten 5 Jahren in Österreich mit abgelaufenem Pickerl erwischt, wie viele davon waren maximal 4 Monate bzw. länger abgelaufen und welche Konsequenzen gibt es in solchen Fällen für ungarische Autofahrer?

4.    Ist es richtig, dass Mopeds in Ungarn keine Nummerntafel brauchen und trotz in Österreich herrschender Nummerntafelpflicht in Österreich ohne Nummerntafel fahren dürfen?

 


5.    Wenn ja, wie viele Mopeds ohne Nummerntafel und ungarischer Herkunft wurden in den letzten 5 Jahren in Österreich angehalten und kontrolliert?

6.    Wo wurden diese nummernlosen Mopeds kontrolliert, d.h. ist dies eher ein grenznahes „Problem“?

7.    Waren nummernlose ungarische Mopeds in Verkehrsunfälle in Österreich verwickelt?

8.    Wenn ja, wie häufig und wie viele Verletzte bzw. Tote hat es dabei gegeben?

9.    Wenn ja, wie hoch war der verursachte Sachschaden?

10. Gibt es für ungarische Mopeds ohne Nummerntafel eine Versicherungspflicht und wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich dadurch in Österreich, wenn ein solches Moped in Österreich in einen Unfall verwickelt ist?

11. Welche weiteren Unterschiede im Verkehrsrecht, insbesondere bezogen auf die Anforderungen an ein Fahrzeug, gibt es zwischen Österreich und Ungarn und inwieweit werden diese Unterschiede nur von einem der beiden Staaten anerkannt?

12. Inwieweit und mit welchem allfälligen Zwischenergebnis hat es zwischen Ihnen und ihrem ungarischen Amtskollegen Gespräche bzgl. der gegenseitigen Anerkennung von innerstaatlichen Recht, insbesondere im Bereich Verkehr (Anerkennung von maximal 4 Monate abgelaufenen “Pickerln“ durch Ungarn) gegeben?