8917/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.06.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

 

 

Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich um den Betrag von 52,78 Euro in der Pensions- und Krankenversicherung selbst zu versichern. Eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele männliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2009 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?

 

2.    Wie viele männliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2010 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?

 

3.    Wie viele weibliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2009 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?

 

4.    Wie viele weibliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2010 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?