8917/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.06.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich um den Betrag von 52,78 Euro in der Pensions- und Krankenversicherung selbst zu versichern. Eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Wie viele männliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2009 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?
2. Wie viele männliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2010 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?
3. Wie viele weibliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2009 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?
4. Wie viele weibliche geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung 2010 in Anspruch genommen (bitte um Gegenüberstellung der freiwillig Versicherten und der nicht freiwillig Versicherten)?