8930/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2011
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend weitere Inseratenkampagne über die Pflegefinanzierung

 

 

Seit Jahren wird über die längst fällige Pflegefinanzierung diskutiert und eine bundesweite Lösung gefordert. Auch in seinem Bericht „Bund 2010/3“ stellte der Rechnungshof fest, dass es „keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit“ gibt und daher weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflegevorsorge und deren nachhaltige Finanzierbarkeit erforderlich sind.

 

Der von der Regierung und den Bundesländern nun fixierte Pflegefonds, der mit insgesamt 685 Mio. Euro dotiert ist, soll die Kostensteigerungen der Länder und Gemeinden in den Jahren 2011 bis 2014 decken. Mit dieser Dotierung des Pflegefonds ist aber die nachhaltige Finanzierung des Pflegesystems weiterhin nicht gesichert. Zudem fehlt es an einem zukunftsweisenden Gesamtkonzept im Pflegebereich.

 

Dennoch wurde vor einigen Monaten von Finanzminister Pröll eine Inseratenkampagne gestartet, die rund 674.000 Euro gekostet hat. Nun werden aber weitere Einschaltungen in diversen Printmedien gemacht.

 

In Österreich gibt es über 400.000 pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten. Mehr als 80 % der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Die pflegenden Angehörigen leisten dadurch volkswirtschaftlich einen bedeutenden Beitrag, ohne den die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich nicht möglich wäre. Mit dieser Pflege zu Hause sind nicht nur psychische und physische Belastungen, sondern insbesondere auch finanzielle Einbußen für die Angehörigen verbunden. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder. Daher ist neben der Einrichtung eines Pflegefonds auch die Sicherstellung der Pflegevorsorge durch eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes erforderlich.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende


ANFRAGE:

 

 

  1. Halten Sie es nicht für sinnvoller, die finanziellen Mittel für die Inseratenkampagne Folge 2 den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zur Verfügung zu stellen?
  2. Wann und von wem (natürliche und juristische Person) wurde der Auftrag für die graphische und inhaltliche Gestaltung dieser Kampagne erteilt? An wen wurde der Auftrag für die graphische und inhaltliche Gestaltung dieser Kampagne erteilt?
  3. Wurden mehrere Angebote für den Auftrag der graphischen und inhaltlichen Gestaltung der Kampagne eingeholt?
  4. Wenn ja, nach welchem Prinzip wurde die Auftragserteilung getätigt? Wurde der billigste Anbieter ausgewählt?
  5. Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die graphische und inhaltliche Gestaltung der Kampagne?
  6. Wurden die graphische Gestaltung und die inhaltliche Textierung getrennt in Auftrag gegeben?
  7. Wurden für die Inseratenkampagne unterschiedliche Aufträge an mehrere Auftragnehmer erteilt?
  8. Wie hoch sind die exakten Gesamtkosten für die graphische und inhaltliche Gestaltung der Kampagne?
  9. Über welchen Zeitraum ist diese Kampagne geplant?
  10. Mit welcher Begründung wird diese Kampagne getätigt?
  11. Planen Sie in den einzelnen Bundesländern jeweils eine gesonderte Inseratenschaltung durchführen (wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Bundesland und Medium)?
  12. Wie hoch sind die Kosten für diese Inserate?
  13. In welchen Medien werden diese Inserate geschaltet? Wie hoch sind die jeweiligen Kosten pro Medium?
  14. In welchen Medien waren diese Inserate seit Ihrem Amtsantritt (bis Stichtag 1. August 2011) geschaltet? Wie hoch waren die jeweiligen Kosten pro Medium?
  15. Wie hoch sind die gesamten Kosten (Kosten inhaltliche und graphische Gestaltung der Kampagne, Kosten der Inserate, Spesen) der Inseratenkampagne?