9034/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hagen, Westentaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend geplante Renovierung der Polizeiinspektion Hörbranz

 

Laut einem in der letzten Gemeindevertretungssitzung in der Marktgemeinde Hörbranz vorgetragenen Schreiben des Landespolizeikommando Vorarlberg ist in nächster Zeit die Renovierung der PI Hörbranz, bzw. eventuell ein Umzug der PI Höbranz geplant. Dazu wurden zwei Varianten - einerseits beim derzeitigen Standort in der Lindauerstraße 44 und andererseits in einem derzeit nicht durch die Polizei adaptierten Gebäude in der Ziegelbachstraße etwas abseits des Ortskerns - vorgestellt, welche unterschiedlich interpretiert wurden.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

1.

Für wann ist eine Renovierung bzw. ein Umbau der PI Hörbranz geplant?

 

2.

Aufgrund welcher Umstände ist eine Renovierung bzw. ein Umbau der PI Hörbranz geplant und notwendig?

 

3.

Wann wurde die PI Hörbranz zum letzten Mal renoviert bzw. umgebaut?

 

4.

Mit wie vielen Beamten war die PI Hörbranz zum Zeitpunkt des letzten Umbaus systemisiert, und mit wie vielen Beamten damals tatsächlich besetzt?

 

5.

Mit wie vielen Beamten ist die PI Hörbranz derzeit (Zeitpunkt der Anfrage) systemisiert und mit wie vielen Beamten (Zeitpunkt der Anfrage) tatsächlich besetzt?


 

6.

Ist in den nächsten fünf Jahren eine Zusammenlegung der PI Hörbranz mit der PI Lochau geplant, und wenn ja, an welchem Standort?

 

7.

Ist es richtig, dass die Dienstführungstätigkeiten in der PI Hörbranz durch die Dienstführung der PI Lochau durchgeführt werden, und wenn ja, weshalb und wie lange?

 

8.

Wie viele Dienstfahrzeuge sind der PI Hörbranz zugeteilt?

 

9.

Ist es richtig (wie vom Bürgermeister der Marktgemeinde Hörbranz aus dem Schreiben des LPK Vbg. vorgetragen), dass für die PI Hörbranz künftig drei abgeschlossene Garagen zur Verfügung gestellt werden müssen, und wenn ja, mit welcher Begründung?

 

10.

Entspricht die Anzahl der Garagen der Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge?

 

11.

Wenn nein, womit ist dies zu begründen und ist dies üblich?

 

12.

Ist es richtig, dass Polizeidienststellen aus kriminaltaktischen Gründen vorwiegend im Nahebereich von Banken oder Postdienststellen errichtet wurden, und wenn nein, warum nicht?

 

13.

Ist es notwendig, dass sowohl die PI der Landeshauptstadt Bregenz, die 3,5 km entfernte PI Lochau und auch die wiederum 3,5 km von der PI Lochau entfernte PI Hörbranz eine eigene Arrestzelle betreiben können, und wenn ja, mit welcher Begründung?

 

14.

Ist es richtig, dass am derzeitigen Standort der PI Hörbranz in der Lindauerstraße 44 Räumlichkeiten der Post frei geworden sind und bei entsprechender Adaptierung ausreichend Platz für die PI Hörbranz und die PI Lochau (bei einer möglichen Zusammenlegung) in der Marktgemeinde Hörbranz zu Verfügung stehen würde, und wenn nein, warum nicht?

 

15.

Welche Vorteile sehen Sie, wenn die PI Hörbranz am derzeitigen Standort belassen wird?

 

16.

Welche Vorteile sehen Sie, wenn die PI Höbranz am Standort Ziegelbachstraße neu angesiedelt wird?