9096/J XXIV. GP
Eingelangt am
08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Johann Rädler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Verletzung der Schulpflicht
Immer
wieder kommt es zu öffentlichen Diskussionen, ob die bestehenden
Maßnahmen bei
Verletzung der
Schulpflicht ausreichend sind. Da es derzeit unterschiedliche bzw. keine
validen Zahlen zu Schulpflichtverletzung gem. Schulpflichtgesetz gibt, richten
die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
nachstehende
Anfrage
1.
Wie viele Mitteilungen der zuständigen Schulleiter
wurden im Zeitraum 2001-2011 an die
jeweilige Jugendwohlfahrtsbehörde gem. § 48
Schulunterrichtsgesetz durchgeführt (Bitte
Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Bundesländern, Schultyp, Schulstufe sowie
Geschlecht, Migrationshintergrund,
Staatsangehörigkeit, Mutter- bzw. Umgangssprache,
Religionsbekenntnis
der Schüler/innen)?
2.
Wie viele Anzeigen betreffend Verletzung der Schulpflicht gem. § 24
Schulpflichtgesetz
gab es an die zuständigen Verwaltungsbehörden in den Jahren 2001-2011 (Bitte
Aufschlüsselung jeweils nach Jahren,
Bundesländern, Schultyp, Schulstufe sowie
Geschlecht, Migrationshintergrund,
Staatsangehörigkeit, Mutter- bzw. Umgangssprache,
Religionsbekenntnis
der Schüler/innen)?
3.
Wenn keine oder bestimmte Zahlen nicht verfügbar sind:
Warum werden von Ihnen
keine genauen Zahlen
geführt bzw. wieso sind diese nicht
eruierbar?
4.
Wie viele
Verwaltungsstrafen betreffend Verletzung der Schulpflicht gem.
Schulpflichtgesetz wurden an die zuständigen Verwaltungsbehörden
in den Jahren
2001-2011 verhängt? (Bitte Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Bundesländern,
Schultyp, Schulstufe, Geschlecht,
Migrationshintergrund, Staatsangehörigkeit, Mutter-
bzw. Umgangssprache,
Religionsbekenntnis der Schüler/innen)?
5.
Wenn keine oder bestimmte Zahlen nicht verfügbar sind:
Warum werden von Ihnen
keine genauen Zahlen
geführt bzw. wieso sind diese nicht
eruierbar?
6.
Wie viele
Straferkenntnisse bzw. Verfahrenseinstellungen hatte der Ausgang dieser
Verfahren in den Jahren 2001-2011 zur Folge und bei wie vielen Verfahren wurden
Rechtsmittel eingelegt (Bitte Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Bundesländern,
Schultyp, Schulstufe, Geschlecht,
Migrationshintergrund, Staatsangehörigkeit, Mutter-
bzw. Umgangssprache,
Religionsbekenntnis der Schüler/innen)?
7.
Wenn keine oder bestimmte Zahlen nicht verfügbar sind:
Warum werden von Ihnen
keine genauen Zahlen
geführt bzw. wieso sind diese nicht
eruierbar?
8.
Bei welchen Behörden werden genaue Zahlen betreffend
Schulpflichtverletzung gem.
Schulpflichtgesetz
geführt?
9.
Was unternimmt das BMUKK, um die Zahl der Schulpflichtverletzungen gem.
Schulpflichtgesetz zu
reduzieren?
10.
Welche Maßnahmen werden von den Schulbehörden
getroffen, um die Zahl der
Schulpflichtverletzungen
gem. Schulpflichtgesetz zu reduzieren?
11.
Sollten
derzeit keine konkreten Maßnahmen
geplant sein, um die Zahl der
Schulpflichtverletzungen gem. Schulpflichtgesetz
zu reduzieren: Warum nicht?
12.
Wie sind Verfahren und Ablauf bei Verletzung der Schulpflicht gem.
Schulpflichtgesetz
gestaltet?
13.
Welche Rollen
kommen den Schulleiter/innen, Bezirksschulrät/innen,
Landesschulrät/innen,
sonstigen Schulbehörden und Verwaltungsbehörden zu?
14.
Ist die
Trennung der Überwachung (Bezirksschulbehörde) und Ahndung
(Bezirksverwaltungsbehörde) der
Verletzung der Schulpflicht zielführend?
15.
„Die Presse“ vom 3. Juli 2011
schreibt: „Offiziell gibt es kaum Zahlen, die
Dunkelziffer
jener Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder aus der Schule nehmen, ist vor
allem bei
Migrantenfamilien groß.“ Wie
kann eine derart hohe Dunkelziffer zustande kommen bzw.
was sind die Gründe für eine derartige Dunkelziffer?
16.
Was werden Sie unternehmen, um zukünftig genaue
Zahlen über Verletzungen der
Schulpflicht zu
eruieren und die Dunkelziffer zu reduzieren?
17. Wenn keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?