9096/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Rädler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Verletzung der Schulpflicht

Immer wieder kommt es zu öffentlichen Diskussionen, ob die bestehenden Maßnahmen bei
Verletzung der Schulpflicht ausreichend sind. Da es derzeit unterschiedliche bzw. keine
validen Zahlen zu Schulpflichtverletzung gem. Schulpflichtgesetz gibt, richten die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin f
ür Unterricht, Kunst und Kultur
nachstehende

Anfrage

1.       Wie viele Mitteilungen der zuständigen Schulleiter wurden im Zeitraum 2001-2011 an die
jeweilige Jugendwohlfahrtsbeh
örde gem. § 48 Schulunterrichtsgesetz durchgeführt (Bitte
Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Bundesländern, Schultyp, Schulstufe sowie
Geschlecht, Migrationshintergrund, Staatsangeh
örigkeit, Mutter- bzw. Umgangssprache,
Religionsbekenntnis der Schüler/innen)?

2.       Wie viele Anzeigen betreffend Verletzung der Schulpflicht gem. § 24 Schulpflichtgesetz
gab es an die zuständigen Verwaltungsbehörden in den Jahren 2001-2011 (Bitte
Aufschl
üsselung jeweils nach Jahren, Bundesländern, Schultyp, Schulstufe sowie
Geschlecht, Migrationshintergrund, Staatsangeh
örigkeit, Mutter- bzw. Umgangssprache,
Religionsbekenntnis der Schüler/innen)?

3.       Wenn keine oder bestimmte Zahlen nicht verfügbar sind: Warum werden von Ihnen
keine genauen Zahlen geführt bzw. wieso sind diese nicht eruierbar?

4.       Wie viele Verwaltungsstrafen betreffend Verletzung der Schulpflicht gem.
Schulpflichtgesetz wurden an die zust
ändigen Verwaltungsbehörden in den Jahren
2001-2011 verh
ängt? (Bitte Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Bundesländern,
Schultyp, Schulstufe, Geschlecht, Migrationshintergrund, Staatsangeh
örigkeit, Mutter-
bzw. Umgangssprache, Religionsbekenntnis der Schüler/innen)?

5.       Wenn keine oder bestimmte Zahlen nicht verfügbar sind: Warum werden von Ihnen
keine genauen Zahlen geführt bzw. wieso sind diese nicht eruierbar?

6.       Wie viele Straferkenntnisse bzw. Verfahrenseinstellungen hatte der Ausgang dieser
Verfahren in den Jahren 2001-2011 zur Folge und bei wie vielen Verfahren wurden
Rechtsmittel eingelegt (Bitte Aufschl
üsselung jeweils nach Jahren, Bundesländern,
Schultyp, Schulstufe, Geschlecht, Migrationshintergrund, Staatsangeh
örigkeit, Mutter-
bzw. Umgangssprache, Religionsbekenntnis der Schüler/innen)?

7.       Wenn keine oder bestimmte Zahlen nicht verfügbar sind: Warum werden von Ihnen
keine genauen Zahlen geführt bzw. wieso sind diese nicht eruierbar?

8.       Bei welchen Behörden werden genaue Zahlen betreffend Schulpflichtverletzung gem.
Schulpflichtgesetz geführt?

9.       Was unternimmt das BMUKK, um die Zahl der Schulpflichtverletzungen gem.
Schulpflichtgesetz zu reduzieren?

10.   Welche Maßnahmen werden von den Schulbehörden getroffen, um die Zahl der
Schulpflichtverletzungen gem. Schulpflichtgesetz zu reduzieren?

11.   Sollten derzeit keine konkreten Maßnahmen geplant sein, um die Zahl der
Schulpflichtverletzungen gem. Schulpflichtgesetz zu reduzieren: Warum nicht?

12.   Wie sind Verfahren und Ablauf bei Verletzung der Schulpflicht gem. Schulpflichtgesetz
gestaltet?

13.   Welche Rollen kommen den Schulleiter/innen, Bezirksschulrät/innen,
Landesschulr
ät/innen, sonstigen Schulbehörden und Verwaltungsbehörden zu?

14.   Ist die Trennung der Überwachung (Bezirksschulbehörde) und Ahndung
(Bezirksverwaltungsbeh
örde) der Verletzung der Schulpflicht zielführend?

15.   Die Presse“ vom 3. Juli 2011 schreibt: Offiziell gibt es kaum Zahlen, die Dunkelziffer
jener Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder aus der Schule nehmen, ist vor allem bei
Migrantenfamilien gro
ß.“ Wie kann eine derart hohe Dunkelziffer zustande kommen bzw.
was sind die Gründe für eine derartige Dunkelziffer?

16.   Was werden Sie unternehmen, um zukünftig genaue Zahlen über Verletzungen der
Schulpflicht zu eruieren und die Dunkelziffer zu reduzieren?

17.   Wenn keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?