9142/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend erste Klasse im ÖBB-Euronight

 

Laut der Aussage von mehreren Kunden der ÖBB werden diese vermehrt durch die Buchung der Tickets über das Internet abgezockt.

Dazu ein Beispiel: Wenn man auf der Website der ÖBB für den Abend eine Zugverbindung von Wien nach Salzburg sucht, zeigt diese den Euronight-Zug als Option an. Wenn mit diesem fahren will und ein Ticket der ersten Klasse mit Vorteilscard bucht, erlebt man im Zug dann eine böse Überraschung: Er führt gar keine erste Klasse.

Mit dieser Aktion der ÖBB werden die Konsumenten getäuscht und abgezockt. Denn

auf der Homepage der ÖBB war im Beispielfall keine Information ersichtlich, dass in diesem Zug keine erste Klasse vorhanden ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

2.     Wenn ja, wie viele Beschwerden gab es in dieser Angelegenheit?

3.     Wenn ja, was haben sie dagegen unternommen?

4.     Wenn nein, was werden sie jetzt dagegen unternehmen?

5.     Halten sie es für zulässig, dass die ÖBB den Konsumenten ein erste Klasse Ticket buchen lässt, obwohl der Zug keine erste Klasse führt?