9157/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend erste Erfahrungen mit den neuen Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

 

 

Am 1. Mai 2011 ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Die folgende Anfrage dient der Information über die ersten Erfahrungen in der Administration der neuen Rechtslage mit dem Ziel, allfälligen Änderungsbedarf zu rechtzeitig zu erfassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. In wie vielen Fällen haben Erhebungen zur Kontrolle des Grundlohns nach § 7f AVRAG seit Inkrafttreten der Bestimmung bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung einen Hinweis auf Unterschreitung des Grundlohns ergeben?

2. In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten der Bestimmung im Mai 2011 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen 7i Abs. 1 eingeleitet?

3. In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten der Bestimmung im Mai 2011 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen 7i Abs. 2 eingeleitet?

4. In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten der Bestimmung im Mai 2011 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen 7i Abs. 3 eingeleitet?

5. In wie vielen, nach zuständigen Bezirkshauptmannschaften aufgeschlüsselten Fällen betreffen die eingeleiteten Verfahren ArbeitgeberInnen im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs.1 AVRAG?

6. In wie vielen nach zuständigen Bezirkshauptmannschaften aufgeschlüsselten Fällen betreffen die eingeleiteten Verfahren andere ArbeitgeberInnen als jene im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs.1 AVRAG?

7. Ist es in Verfahren nach § 7i Abs. 1 bis 3 AVRAG bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung bereits zum Erlass von Strafbescheiden gekommen

7.1.        Wenn Ja:
In wie vielen, jeweils nach Strafbestimmung und Bezirkshauptmannschaften aufgeschlüsselten Fällen?

7.2.        In wie vielen Fällen betreffen die erlassenen Bescheide ArbeitgeberInnen im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs.1 AVRAG?

7.3.        In wie vielen Fällen betreffen die erlassenen Bescheide andere ArbeitgeberInnen als jene im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs.1 AVRAG?

8. Welche Erfahrungen der erhebenden und prüfenden Einrichtungen gibt es hinsichtlich der in Fragen 2 bis 4 genannten Bestimmungen?

9. Welchen Änderungsbedarf bzw. Verbesserungsbedarf sehen die erhebenden und prüfenden Einrichtungen hinsichtlich der neuen Rechtslage?