9252/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Travestie bei der Zeugnisverteilung am BG und BRG Wien-Boerhaavegasse

 

 

Nach der FPÖ vorliegenden Informationen wurden anlässlich des Schulschlusses des Schuljahres 2010/11 am BRG und BRG Wien-Boerhaavegasse Schüler dazu aufgefordert, in Kleidern des jeweils anderen Geschlechts zur Zeugnisverteilung zu kommen, d.h. Buben als Mädchen verkleidet und umgekehrt.

 

Am letzten Schultag wurde dann den größtenteils verkleideten Kindern das Zeugnis ausgehändigt, wobei einzelne Kinder mit abgeänderten Vornamen vom Klassenvorstand aufgerufen wurden: “Hier ist Dein Zeugnis Simone (tatsächlicher Name Simon)“ Die Erklärung der Pädagogin dazu lautete: „Wir wollen zeigen, dass man das Geschlecht vertauschen kann!“

 

 

Teil 1 der "UN-Konvention über die Rechte des Kindes", der auch Österreich beigetreten ist, besagt in Artikel 8:

"1. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.


2. Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Wer zeichnet am o.g. Gymnasium für diese Aktion verantwortlich?

2.     Was wurde seitens dieser Person mit der Aktion bezweckt?

3.     An wie vielen Klassen des o.g. Gymnasiums wurde diese Aktion durchgeführt?

4.     Wie waren die Reaktionen der Eltern?

5.     Wurde diese oder eine ähnliche Aktion auch an anderen Schulen durchgeführt? Falls ja, wo?

6.     Wurden vor Durchführung der Aktion Schulpsychologen konsultiert?

7.     Falls nein, warum nicht?

8.     Wie beurteilen Schulpsychologen diese Aktion?

9.     War der Stadtschulrat für Wien von dieser Aktion in Kenntnis gesetzt?

10.  Wird diese „Aktion“ vom Stadtschulrat für die Entwicklung der psychischen und sexuellen Identität als pädagogisch sinnvoll erachtet?

11.  Wie sehen Sie derartige Aktionen im Zusammenhang mit dem Recht des Kindes auf Schutz seiner Identität?