9287/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

 

 

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler, Ing. Peter Westenthaler, Ernest Windholz, Stefan Petzner
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Genug gezahlt für EU-Pleitestaaten, Banken und Spekulanten! Volksabstimmung jetzt!

 

Die in Zusammenhang mit der Eurokrise täglich neu bekannt werdenden Zahlen und Fakten legen eindeutig klar, dass die Geldflüsse für Pleitestaaten deren dramatische Situation nicht verbessern.

Umso unverständlicher ist es daher, dass man nunmehr weitere Geldflüsse und Haftungen durch Beschlussfassung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes ermöglicht und darüber hinaus mit einer Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der Beschlussfassung eines permanenten Rettungsschirms (ESM) die Europäische Union endgültig in eine Transferunion umwandelt und Geldlieferungen der leistungsfähigen Mitgliedstaaten an Pleitestaaten perpetuiert. In diesem Sinne haben die Staats- und Regierungschefs eine Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschlossen, mit dem Art. 136 wie folgt ergänzt wird:

„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengem Auflagen unterliegen.“

 

Nach Ansicht des BZÖ darf eine derartig weitreichende Entscheidung, die nicht zuletzt zu einer enormen, unwiderufbaren und letztlich unbegrenzten Vorbelastung zukünftiger Generationen führen wird, nicht ohne direkte Einbindung der Bevölkerung erfolgen. Die Möglichkeit dazu besteht: Es ist möglich, sobald die Bundesregierung ein entsprechendes Verfassungsgesetz vorlegt, wie dies im Übrigen anlässlich der Ratifizierung des EU-Beitrittsvertrages Österreichs gemacht wurde.

 


Dann wäre die Durchführung einer Volksabstimmung gem. Art. 44 Abs. 3 B-VG auf Verlangen eines Drittels der Nationalratsabgeordneten – sprich aller drei Oppositionsparteien – möglich.

Aus diesem Grund fordern wir daher die Bundesregierung auf, sich der Volksabstimmung nicht zu verschließen und eine solche zu ermöglichen.

 

Die Fakten zur Krise sprechen für sich!

Finanzminister DI Josef Pröll hat zu Beginn der Griechenlandkrise, unter dem Hinweis auf zu erwartende Zinszahlungen seitens Griechenlands, den Österreicherinnen und Österreichern versprochen, dass am Ende die vergebenen Kredite ein Geschäft für Österreich sein würden.

Diese dreiste Behauptung ist mittlerweile ebenso wie Vizekanzler und Finanzminister Pröll Geschichte.

In der Sitzung vom 15. Juni 2011 haben Sie, Frau Bundesminister, davon gesprochen, dass Griechenland einen deutlichen Primärüberschuss im Staatshaushalt erreicht und seine Verpflichtungen erfüllen kann. Weiters führten Sie aus, dass Sie Griechenland nur dann Geld borgen, wenn sichergestellt ist, dass das Geld auch zurück bezahlt wird.

Heute, am 21. September 2011, ist klar, dass die Griechen keinen Primärüberschuss erreichen und auch die Bedingungen für weitere Zahlungen aus dem Euroschutzschirm nicht erfüllen. Griechenland ist nicht einmal annähernd in der Lage, das angestrebte Defizitziel zu erreichen. Für 2010 waren 8,1 % des BIP bei der Neuverschuldung angestrebt, tatsächlich sind es 10,5 % geworden, 2011 werden es 9,5 % werden. Diese Zahlen belegen das Scheitern des Rettungsplans der Europäischen Union. Griechenland geht es immer schlechter, die Pleite wird immer wahrscheinlicher und damit die Rückzahlung illusorisch. Wir haben nicht nur genug, sondern auch umsonst gezahlt!

Mittlerweile ist Österreich Kreditverpflichtungen im Ausmaß von 4,3 Mrd. Euro eingegangen und hat überdies Haftungen im Ausmaß von 21,6 Mrd. Euro  zuzüglich Zinsen übernommen. Das heißt, diese Bundesregierung hat jeder Österreicherin und jedem Österreichern rund 3.500 Euro an weiteren Schulden eingebrockt – zusätzlich zu den 30.000 Euro, die schon heute auf jeden entfallen.

Gleichzeitig wird die Regierung nicht müde, den Euro als Erfolgsprojekt zu verkaufen, dem Österreich seine wirtschaftliche Prosperität zu verdanken habe. Kritische Stimmen werden durch de facto Maulkorberlässe und Denkverbote unter Hinweis auf nervöse Finanzmärkte unterdrückt. Sie selbst sprechen in diesem Zusammenhang gerne von „kleinkariert“ und „engstirnig“.

Ihre Vorgangsweise, im Rahmen des EFSF Zahlungsverpflichtungen und Haftungen in zweistelligen Milliardenbeträgen in Form eines privatrechtlichen Vertrags einzugehen, halten Sie wahrscheinlich für „großkariert“ und „weitstirnig“, demokratisch ist sie aber nicht. Bis heute haben Sie den Parlamentariern keine konsolidierte Fassung des geltenden Vertrags vorgelegt. Das Parlament als gewählte Volksvertretung ist ausgeschalten worden, Sie verhandeln hinter verschlossenen Türen und verteilen Blankoschecks in Milliardenhöhe ohne Zustimmung des Parlaments und der Österreicherinnen und Österreicher. Das erst gestern in aller Hast übermittelte Papier mit Änderungsvorschlägen kann die vollständige Vorlage der Vertragsgrundlagen des EFSF an den Nationalrat und deren Beschlussfassung nicht ersetzen.

Während Sie in der Öffentlichkeit eine heile Finanzwelt vorgaukeln, wird offensichtlich im Finanzministerium bereits an worst-case-Szenarien gearbeitet, wie folgender Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“ am 13. September 2011 zeigt:


„Der von zahlreichen Experten befürchtete Staatsbankrott Griechenlands würde Österreichs Volkswirtschaft 40 Milliarden Euro kosten. Das ist eine Schätzung des Finanzministeriums. „Wir haben bereits zu Beginn der Krise die Szenarien durchgerechnet“, so ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der „Presse“. Damit sei schon damals klar gewesen, dass eine Teilnahme am Hilfspaket deutlich günstiger sei.“

Allerdings offensichtlich immer noch mit dem Ziel, das wahre Ausmaß der Krise des Euro und des europäischen Finanzsystems zu kaschieren. Noch im Juni haben Sie davon gesprochen, dass die Kosten einer Insolvenz Griechenlands zwischen 20 und 40 Mrd. Euro liegen würden, jetzt im September, wo Österreich neuerlich die Mittel für die Griechenlandhilfe aufstockt, betragen sie schon 40 Mrd. Euro. Offenbar steigen die Kosten proportional mit den österreichischen Zahlungen. In Wahrheit handelt es sich dabei um durch nichts bewiesene und auch nicht nachvollziehbare Zahlen, die als Horrorszenarien der Öffentlichkeit für den Fall des Ausstiegs aus dem Euro, einer Insolvenz Griechenlands oder dem Ausschluss Griechenlands aus der Eurozone präsentiert werden.

Dass die Weiterfinanzierung Griechenlands die billigere Option ist, wird allerdings von etlichen anerkannten Wirtschaftswissenschaftern mittlerweile mit guten Argumenten bestritten. Hans-Werner Sinn, der Leiter des renommierten Münchner ifo-Instituts kommt in einer jüngst veröffentlichten Studie zu dem Schluss, dass das Kostenrisiko Österreichs aus den bisher vereinbarten Griechenlandhilfen schon ebenfalls 40 Mrd. Euro beträgt.

Damit bestätigt sich, was das BZÖ bereits vor der Beschlussfassung des ersten Griechenland-Hilfspakets im April 2010 prognostiziert hat:

Josef Bucher, OTS, 27.Apr 2010

"Nicht nur im Interesse der anderen Eurozonen-Länder, sondern auch im eigenen Interesse, soll Griechenland aus der Eurozone austreten", meinte Bucher.

Der einzig zielführende Weg wäre es, Griechenland aus der Eurozone herauszunehmen. "Griechenland soll sich daher selbstständig mit einer eigenen Währung retten, könnte mit einer Währungsabwertung einen Gesundungsweg antreten und über die Inflation ihren Haushalt finanzieren", sagte Bucher.

Josef Bucher, OTS, 28.Apr 2010

Der BZÖ-Bündnisobmann forderte, dass Griechenland aus der Eurozne austreten und aus eigener Kraft einen gesunden Weg antreten solle. "Die Börsen und der Euro sind auf Talfahrt. Es ist nicht einzusehen, dass die anderen Euro-Länder in das Finanzdebakel mit hineingezogen werden und die Zeche zahlen sollen. Griechenland hat jahrelang falsche Zahlen abgeliefert und sich die Aufnahme in die Eurozone de facto erschlichen. Daher soll sich das Land selbstständig und mit einer eigenen Währung retten."

Im Nachhinein als gerade zu erheiternd ist in diesem Zusammenhang die Aussage von Bundeskanzler Faymann noch im Hauptausschuss am 24.03.2010 zu werten, derzufolge er keine Beschlüsse über etwaige Hilfsmaßnahmen innerhalb der EU erwarte, weil Griechenland wahrscheinlich keinen Antrag stellen werde.


Mit den bereits im Mai des Vorjahres erfolgten Beschlüssen zur Finanzhilfe für Griechenland hat die EU – bzw. haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone – also einen folgeschweren Sündenfall begangen: In einer Nacht- und Nebelaktion haben die Finanzminister der Eurozone am 2. Mai 2010 für ganz Europa folgenschwere Maßnahmen in Form „finanzieller Unterstützung für Griechenland zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Euro-Währungsgebiets“, wie es sinngemäß in einer entsprechenden Presseerklärung des Ratspräsidenten van Rompuy hieß, beschlossen. „Finanzielle Unterstützung“ in diesem Zusammenhang bedeutete nicht mehr und nicht weniger als die Summe von 110 Mrd. Euro, die nunmehr von den Eurostaaten in Form von Krediten an Griechenland überwiesen wird.

Dazu kommt die Schaffung eines permanenten Rettungsschirms, der 2013 in Kraft treten soll und die Steuerzahler neuerlich massiv belasten wird. In diesen Rettungsschirm wird Österreich einerseits zu einer Ausweitung des Haftungsvolumens sowie andererseits zur Bareinzahlung von weiteren rund 2,2 Mrd. Euro verpflichtet.

ÖVP und SPÖ sind bisher Zahlungsverpflichtungen in Höhe von unvorstellbaren 25,9 Milliarden Euro Steuergeld für die Rettung von EU-Pleitestaaten wie Griechenland eingegangen. Geld für das Österreich sich weiter verschulden muss.

Die Befürchtung vieler Experten, dass Griechenland ein Fass ohne Boden ist, das die europäischen und damit auch die österreichischen Steuerzahler noch sehr viele Milliarden Euro kosten könnte, ohne dass damit der griechischen Bevölkerung tatsächlich geholfen werden würde, geschweige denn Griechenland gerettet werden könnte, hat sich mittlerweile bestätigt.

Ein Schuldenerlass für Griechenland – zunächst vehement ausgeschlossen – ist mittlerweile in Folge der offensichtlich erkannten Ausweglosigkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen Gegenstand der politischen Diskussion und zusehends „salonfähig“.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Österreicherinnen und Österreicher von den bereits bar nach Griechenland gezahlten Steuergeldern für immer verabschieden müssen, ist schon fast zur Gewissheit geworden. 

Damit bestätigen sich sämtliche seitens des BZÖ seit mehr als einem Jahr in diesem Zusammenhang ins Treffen geführten Befürchtungen und Warnungen.

Andere Länder scheinen sich besser auf die Zeit nach einer Insolvenz Griechenlands vorzubereiten. Etwa die Niederlande, wo der Finanzminister eine Insolvenz nicht mehr ausschließt und Verhandlungen mit anderen EU-Ländern über die Abwicklung einer Insolvenz Griechenlands führt.

Der Parlamentspräsident der Slowakei, Richard Sulik, schließt bereits aus, dass sich die Slowakei an weiteren Ausweitungen des Euroschutzschirms beteiligen wird und stellt richtigerweise fest, dass die Problematik der Schuldenkrise nicht durch neue Schulden bekämpft werden kann, denn, so Sulik, das schade dem Euro erst recht.

Dennoch will die österreichische Bundesregierung die Beschlussfassung über die Ausweitung der Haftungen unbedingt vor der Abstimmung in der Slowakei durchpeitschen.

Die Staaten Osteuropas, die sich bei ihrem Beitritt zur Einführung des Euro verpflichtet haben, fühlen sich von Deutschland und Frankreich und ihren Geheimabsprachen – zu Recht – übergangen. So verwundert es wenig, dass der tschechische Premier, Petr Nečas, den vertraglich bereits vereinbarten Beitritt seines Landes zum Euro infrage stellt.


Die düsteren Prognosen des IWF, der von einer Halbierung des Wirtschaftswachstums in der Eurozone ausgeht, sowie die schlechte Entwicklung anderer in ihrer Staatschuldenentwicklung als gefährdet bezeichnete Länder, lassen die Wirksamkeit der nunmehr in Aussicht genommenen neuen Hilfsmassnahmen als zweifelhaft erscheinen. Vor allem das Downrating italienischer Staatsanleihen zu Beginn dieser Woche setzt die unheilvolle Entwicklung des Euro ungebremst fort. Spanien, Belgien, aber auch Frankreich könnten in den kommenden Monaten folgen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

Dringliche Anfrage:

 

 

1.    Sind Sie angesichts der enormen, unwiderufbaren und letztlich unbegrenzten Vorbelastung zukünftiger Generationen bereit, die Bevölkerung in die Entscheidung über den Rettungsschirm für Euro-Länder im Wege einer Volksabstimmung einzubinden?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie dafür treffen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Sind Sie bereit, die genauen Berechnungen, die das Finanzministerium über verschiedene Szenarien eines griechischen Staatsbankrotts angestellt hat, den Abgeordneten des Hauses zur Verfügung zustellen?

3.    Aufgrund welcher Berechnungen erfolgte Ihre in einem Fachgespräch betreffend „Eurostabilisierung“ am 30. Juni 2011 gegebene Antwort, wonach ein Auseinanderbrechen der Euro-Zone einen volkswirtschaftlichen Schaden im Ausmaß von 20 bis 40 Mrd. Euro verursachen würde?

4.    Welche Fakten haben sich seit 30. Juni 2011 so geändert, dass das Finanzministerium nunmehr von 40 Mrd. Euro Kosten für Österreich spricht?

5.    Haben Sie bzw. werden Sie die neuesten Entwicklungen in Italien in Ihre Überlegungen einfließen lassen bzw. haben die Entwicklungen Einfluss auf Ihre Berechnungen, wonach ein Zahlungsstopp teurer käme?

6.    Bislang haben Sie gegenüber der Öffentlichkeit keinen Plan B bekannt gegeben, falls die Versuche, eine Insolvenz von Griechenland abzuwenden, scheitern. Wann werden Sie einen derartigen Plan präsentieren?

a.    Falls kein Plan B existiert, warum haben Sie es bisher unterlassen, einen Plan B zu entwickeln?

7.    Haben Sie die Variante einer eigenen, sicheren Währungszone, zum Beispiel der Länder Österreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden von Experten prüfen lassen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c.    Wenn ja, wurden bei dieser Prüfung bereits die neusten Entwicklungen in Italien einberechnet?

8.    Warum legen Sie den endgültigen Vertragstext des EFSF nicht dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor?

9.    Halten Sie die von Ihrem Vorgänger eingeschlagene Vorgangsweise, Verpflichtungen für die Republik Österreich in Milliardenhöhe wie im Fall des EFSF als privatrechtlichen Vertrag – wie etwa beim Ankauf von Büromöbeln – einzugehen, für rechtlich vertretbar?

a.    Falls ja, warum?

b.    Falls nein, wie gedenken Sie in Hinkunft vorzugehen?

10. Welche konkreten Punkte haben bzw. werden Sie bei den Neuverhandlungen des ESM einbringen, um die Interessen der österreichischen Steuerzahler zu wahren?

11. Werden Sie und, wenn ja, wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem Spekulationsgeschäfte eingedämmt werden bzw. mit dem Hochrisikogeschäfte wie Leerverkäufe verboten werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

12. Werden Sie und, wenn ja, wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem Spekulationen auf Lebensmittel und Rohstoffe verboten werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

13. Werden Sie und, wenn ja, wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem eine Steuer auf Finanzspekulationen erhoben wird?

a.    Wenn nein, warum nicht?

14. Werden Sie und, wenn ja, wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem es Banken verboten wird, die Differenz zwischen Soll- und Haben-Zinsen über 5 % anwachsen zu lassen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

15. Werden Sie und, wenn ja, wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem eine Schuldenbremse in der Verfassung verankert wird, wie vom BZÖ vor längerem und von Ihnen vor kurzem gefordert?

a.    Wenn nein, warum nicht?

16. Werden Sie und, wenn ja, wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem eine Steuerreform in Richtung einer Flat Tax durchgeführt wird, wie vom BZÖ vor längerem und von Ihnen vor kurzem gefordert?

a.    Wenn nein, warum nicht?


17. Sind Sie als österreichische Finanzministerin in die Verhandlungen der Niederlande mit anderen EU-Staaten betreffend die Abwicklung einer Insolvenz Griechenlands eingebunden?

a.    Falls ja, wie ist der Stand der Verhandlungen?

b.    Falls nein, worin sehen Sie die Gründe, dass Sie nicht eingebunden werden?

18. Welche finanziellen Auswirkungen sehen Sie für Österreich, wenn sich das Wachstum – wie vom IWF prognostiziert – tatsächlich halbiert

a.    im Hinblick auf das Budget?

b.    im Hinblick auf die Neuverschuldung?

c.    im Hinblick auf die Gesamtverschuldung?

19. Welche finanziellen Folgen sehen die Berechnungen des Finanzministeriums für den Fall von Downratings weiterer Länder der Eurozone vor?

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21.09.2011