9345/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Selbstbestimmungsrecht und doppelte Staatsbürgerschaft für

Südtiroler und Südtirolerinnen

 

Unter Bezugnahme auf die Anfrage 8591/J, sowie deren Beantwortung 8483/AB ist Bedarf zur Präzisierung entstanden.

Im § 1 jedes der beiden Menschenrechtspakete der Vereinten Nationen, die 1976 in

Kraft getreten sind, ist das Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich festgeschrieben

worden, und zwar als ius cogens, das heißt, als zwingendes Recht, erstmals in der

Geschichte der Völker, des Völkerrechts und der Menschenrechte.

Auf dem Weg zur Selbstbestimmung ist es ein Herzenswunsch vieler Südtiroler und

Südtirolerinnen, zusätzlich zur italienischen, auch die österreichische

Staatsbürgerschaft zu erhalten, weil sie sich als Österreicher und nicht als Italiener

fühlen. Dieser Wunsch wurde auch durch mehr als 20.000 Unterschriften von

Österreichern bekräftigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Mit (Zwischen) welchen Personen gibt es einen Dialog unter der Federführung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, der die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft - zusätzlich zur italienischen - für alle Südtirolerinnen und Südtiroler zum Inhalt hat?

2.    Mit (Zwischen) welchen Personen gibt es einen Dialog unter der Federführung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, der  die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft - zusätzlich zur italienischen – an alle Tiroler und Tirolerinnen im sogenannten Welschtirol (Trentino)  zum Inhalt hat?

3.    Gibt es Österreicher mit doppelter Staatsbürgerschaft?

4.    Wenn ja, wie viele und wo ist deren Aufenthalt?


5.    Aus welcher Bestimmung der Europaratskonvention leitet sich die Verpflichtung zur Vermeidung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit ab?

6.    Inwieweit ist diese Konvention für die Republik Österreich verbindlich und rechtlich umzusetzen?

7.    Wenn es eine solche Bestimmung gibt, warum haben dann 22 von 27 Mitgliedsstaaten eine doppelte Staatsbürgerschaft vergeben?

8.    Wurde bei dem Dialog unter der Federführung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten auch der Standpunkt des Südtiroler Landeshauptmannes zu einer "zweiten – österreichischen – Staatsbürgerschaft" und zur Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes geklärt?

9.    Wenn nicht, wann ist dies vorgesehen?

10.  Werden die "Welschtiroler" als Minderheit in Italien anerkannt?