9345/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Selbstbestimmungsrecht und doppelte Staatsbürgerschaft für
Südtiroler und Südtirolerinnen
Unter Bezugnahme auf die Anfrage 8591/J, sowie deren Beantwortung 8483/AB ist Bedarf zur Präzisierung entstanden.
Im § 1 jedes der beiden Menschenrechtspakete der Vereinten Nationen, die 1976 in
Kraft getreten sind, ist das Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich festgeschrieben
worden, und zwar als ius cogens, das heißt, als zwingendes Recht, erstmals in der
Geschichte der Völker, des Völkerrechts und der Menschenrechte.
Auf dem Weg zur Selbstbestimmung ist es ein Herzenswunsch vieler Südtiroler und
Südtirolerinnen, zusätzlich zur italienischen, auch die österreichische
Staatsbürgerschaft zu erhalten, weil sie sich als Österreicher und nicht als Italiener
fühlen. Dieser Wunsch wurde auch durch mehr als 20.000 Unterschriften von
Österreichern bekräftigt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Mit (Zwischen) welchen Personen gibt es einen Dialog unter der Federführung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, der die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft - zusätzlich zur italienischen - für alle Südtirolerinnen und Südtiroler zum Inhalt hat?
2. Mit (Zwischen) welchen Personen gibt es einen Dialog unter der Federführung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, der die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft - zusätzlich zur italienischen – an alle Tiroler und Tirolerinnen im sogenannten Welschtirol (Trentino) zum Inhalt hat?
3. Gibt es Österreicher mit doppelter Staatsbürgerschaft?
4. Wenn ja, wie viele und wo ist deren Aufenthalt?
5. Aus welcher Bestimmung der Europaratskonvention leitet sich die Verpflichtung zur Vermeidung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit ab?
6. Inwieweit ist diese Konvention für die Republik Österreich verbindlich und rechtlich umzusetzen?
7. Wenn es eine solche Bestimmung gibt, warum haben dann 22 von 27 Mitgliedsstaaten eine doppelte Staatsbürgerschaft vergeben?
8. Wurde bei dem Dialog unter der Federführung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten auch der Standpunkt des Südtiroler Landeshauptmannes zu einer "zweiten – österreichischen – Staatsbürgerschaft" und zur Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes geklärt?
9. Wenn nicht, wann ist dies vorgesehen?
10. Werden die "Welschtiroler" als Minderheit in Italien anerkannt?