9346/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jury

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umzug des Verfassungsgerichtshofes

 

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) plant Mitte 2012 den Auszug aus der "Böhmischen Hofkanzlei" am Judenplatz und den damit einhergehenden Umzug in eine Immobilie, genauer in die Renngasse 2, 1010 Wien. Diese Immobilie wird in Zeitungsberichten als Eigentum der Signa Holding tituliert, welche dem Immobilieninvestor René Benko gehört. Als Beiräte stehen der Signa Holding laut Webauftritt die Expolitiker Dr. Alfred Gusenbauer (Ex-Kanzler) und Dr. Susanne Riess-Passer (Ex-Vizekanzlerin) zur Verfügung.

 

Aufgrund von Meldungen betreffend des Umzuges in eine teurere Immobilie und des Umstandes, dass mehrere geeignete Gebäude sowie Grundstücke von der BIG seit 2009 dem VfGH angeboten wurden und diese keine Zustimmung durch den VfGH bekamen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Aus welchem Grund zieht der Verfassungsgerichtshof vom derzeitigen Standort Judenplatz um?

 

2.    Warum wurde eine passende Immobilie nicht über die BIG, welche die Immobilienangelegenheiten für den Bund abwickelt, gesucht bzw. abgewickelt?

 

3.    Welche Gebäude bzw. unbebaute Grundstücke wurden von der BIG dem VfGH für ein neues Domizil vorgeschlagen? (Bitte um genaue Auflistung der Gebäude bzw. Grundstücke)

 

4.    Warum fanden die von der BIG seit 2009 vorgeschlagenen Liegenschaften nicht die Zustimmung des VfGH? (Bitte um Auflistung der Gründe nach Gebäude bzw. Grundstück)

 

5.    Welches Gremium im Justizministerium bzw. VfGH ist für eine solche Entscheidung (Leigenschaftsanmietung) zuständig?


6.    Wer informierte die BIG darüber, dass man ein passende Immobilie gefunden habe?

 

7.    Nach welchen Kriterien wurde die neue Immobilie in der Renngasse 2, 1010 Wien ausgewählt?

 

8.    Wurde eine Ausschreibung über eine neu anzumietende Liegenschaft für den VfGH ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Wie interpretieren Sie in diesem Zusammenhang den § 10 des Bundesvergabegesetzes in Bezug auf eine Ausschreibung von bestehenden Gebäuden für öffentliche Einrichtungen?

 

10. Welche Kosten verursacht die Anmietung der "ausgelagerten" Teile des VfGH in der Wipplingerstrasse und in der Jordanstrasse? (Bitte um Auflistung der Einzelkosten nach angemieteten Objekt, und um die Bekanntgabe der angemieteten Flächen nach Objekt)

 

11. Wer tritt als Hauptmieter der Räumlichkeiten in der Renngasse 2 auf?

 

12. Wie hoch ist der Mietpreis per Quadratmeter in den Räumlichkeiten der "neuen Adresse" Renngasse 2?

 

13. Wie viele Quadratmeter werden vom VfGH in der Renngasse 2 angemietet?

 

14. Zieht der gesamte VfGH (Richter und Mitarbeiter) in die neue Adresse Renngasse 2, 1010 Wien? Wenn nein, welche Teile werden nicht übersiedelt und wo verbleiben diese? (Bitte um genaue Auflistung)

 

15. Können Sie bestätigen, dass 30 Jahre auf eine Kündigung der neu anzumietenden Räumlichkeiten in der Renngasse 2 bei Abschluss des Mietvertrages verzichtet wird?

 

16. Bleibt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) welcher auch sich auch in der "Böhmischen Hofkanzlei" befindet,  an dieser Adresse, oder ist vom VwGH ebenfalls ein Umzug geplant?

 

17. Können sie ausschließen, dass eine Intervention des Exkanzlers Dr. Gesenbauer für die Entscheidung (Renngasse 2) ausschlaggebend war?

 

18. Wie hoch ist die Quadratmetermiete der BIG für die Räumlichkeiten in der Renngasse 2, welche dem VfGH weitervermietet werden?